Liebeswahn: Rentner (72) stalkte jahrelang Zürcher Model

- Ein 72-jähriger Jurist, der ein bekanntes Zürcher Model jahrelang gestalkt hat, ist zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt worden.
- Er muss 18’000 Franken Geldstrafe bezahlen sowie eine Busse von 1000 Franken.
- Das Bezirksgericht Zürich hat ihn rechtskräftig der mehrfach versuchten Nötigung schuldig gesprochen.
Eigentlich wollte der Rentner das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vors Obergericht weiterziehen, doch anscheinend hat er es sich anders überlegt. Er zog die Berufung kurzfristig zurück, sodass der diese Woche angesetzte Prozess abgesagt und das Urteil der Vorinstanz rechtskräftig wurde.
Der Einzelrichter hatte im Mai 2026 den 72-Jährigen der mehrfach versuchten Nötigung und des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig gesprochen. Er verurteilte ihn zu einer zu bezahlenden Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 100 Franken – also insgesamt 18’000 Franken – und einer Busse von 1000 Franken. Die 16 Tage in Untersuchungshaft werden mit je 100 Franken abgezogen.
Fünfjähriges Kontaktverbot
Zudem ordnete der Einzelrichter eine ambulante Therapie an, und der Beschuldigte darf während fünf Jahren keinen Kontakt mit der Frau aufnehmen und muss ihrem Wohn- und Arbeitsort fernbleiben.
Der verheiratete Rentner und Vater zweier erwachsener Kinder hatte die junge Frau im Mai 2008 an der Geburtstagsfeier seiner Nichte kennengelernt und liess ihr Blumen und Gedichte zukommen. Später intensivierte er die Kontakte mit Schreiben, Telefonaten und sogar mit einem Besuch am Arbeitsplatz.
Für 16 Tage ins Gefängnis gesteckt
Obwohl die Frau ihn unmissverständlich aufforderte, sie in Ruhe zu lassen, ihn blockierte und die Polizei einschaltete, welche ein Rayon- und Kontaktverbot verhängte, liess der Jurist nicht locker. Er stalkte sie über Jahre hinweg weiter und steigerte im Frühjahr/Sommer 2023 die Intensität seiner Kontaktnahmen per E-Mail deutlich. Im Frühjahr 2024 wurde er verhaftet und kam für 16 Tage ins Gefängnis.
Die Anklageschrift umschreibt auf zehn Seiten, wie der Beschuldigte die Frau immer wieder mit Briefen, Telefonaten, SMS und E-Mails belästigte. Beispielsweise: «So leicht lass ich mich nicht in die Flucht schlagen – das weisst du. Und wenn der vermeintliche Fluchtgrund dazu auch noch geeignet ist, unsere Beziehung zu stabilisieren, dann erst recht nicht.» Oder: «Danke für deine klaren Worte zu unserer Situation. Von meiner Seite nur so viel: Ich bin für dich da. Herzliche Grüsse.»
«Liebeswahn in exemplarischer Weise»
Und im Juli 2023 lud er sie zu einem Kaffee ein und beendete das E-Mail mit einem PS: «Und etwas kann ich dir versprechen: Ich werde nie ohne dein Wissen an deinem Arbeitsplatz oder Wohnort auftauchen, aber das Wort lass ich mir – bei gebührendem An- und Abstand – nicht verbieten … und alle können mich ja nicht sperren lassen.»
Im Urteil des Einzelrichters wird das psychiatrische Gutachten zitiert. Darin ist von einem «sogenannten Liebeswahn in exemplarischer Weise» die Rede. Der Rentner habe sich mit ihr eine Ehe erhofft und wolle sie treffen und genauer kennenlernen.
Für den Einzelrichter war es Psychoterror
Für den Einzelrichter war es ein Psychoterror: Die Frau fühlte sich durch das Verhalten des Stalkers stark verängstigt, beunruhigt, eingeschüchtert sowie bedroht, sodass sie – entgegen ihren früheren Gewohnheiten – nur noch mit dem Auto zur Arbeit ging und an ihrem Wohnort jeweils direkt in die Tiefgarage fuhr.
Damit man sie von draussen nicht sehe, habe sie bei der Arbeit ihren Platz gewechselt und zu Hause jeweils die Storen heruntergelassen, da sie sich durch den Beschuldigten stark beobachtet fühlte.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von Stalking betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Stefan Hohler (hoh), arbeitet seit 2020 als Gerichtsreporter für 20 Minuten.
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