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Thursday, October 29, 2026

Wegen Erbe: Mann (76) soll Cousin (74) mit Berliner getötet haben

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Ein Berliner soll Tatwaffe sein: In Italien hat ein 76-Jähriger mutmasslich seinen 74-jährigen Cousin umgebracht. (Symbolbild)

Ein Berliner soll Tatwaffe sein: In Italien hat ein 76-Jähriger mutmasslich seinen 74-jährigen Cousin umgebracht. (Symbolbild)Pexels

Darum gehts

  • In Reggio Emilia (I) soll ein 76-Jähriger seinen pflegebedürftigen Cousin mit einem Berliner getötet haben.
  • Der 74-Jährige konnte wegen Dysphagie nur Flüssignahrung essen und erstickte am Rahm-Berliner.
  • Dem Cousin und Vormund wird Mord vorgeworfen, er steht unter Hausarrest.

Ein 74-jähriger Mann lebt in Reggio Emilia in Italien in einem Pflegeheim. Eines Tages sandte ihm sein 76-jähriger Cousin, der auch als Vormund des Pflegebedürftigen fungierte, einen Rahm-Berliner.

Eine liebevolle Geste wären da nicht das 300’000 Euro schwere Erbe und der Fakt, dass der 74-Jährige wegen seiner Dysphagie nur Flüssignahrung zu sich nehmen kann. Er erstickte am Berliner. Dem Cousin wird nun Mord mit Vorsätzlichkeit vorgeworfen.

«Vorsätzliches und wiederholtes Handeln»

Der Cousin soll den Berliner wohl wissend, dass es im Tod seines Verwandten enden wird, geschickt haben, so die anklagende Staatsanwaltschaft laut Rai. Die Ermittlungen brachten ans Licht, dass das Verhalten des Mannes nicht auf ein tragisches, einmaliges Versehen zurückzuführen war, sondern laut Anklage die Folge eines über einen längeren Zeitraum hinweg vorsätzlichen und wiederholten Handelns darstellte.

Es seien frühere Versuche dokumentiert worden, bei denen der Verdächtige versucht hatte, Gebäck und Süssigkeiten auszuliefern und diese vor internen Kontrollen der Pflegeheim-Angestellten zu verbergen.

Das Motiv des mutmasslichen Täters war laut Staatsanwaltschaft, an das Familienerbe, eine Immobilie im Wert von über 300’000 Euro, zu gelangen. Der Angeklagte ist derzeit im Hausarrest. Ihm wird die erschwerende Tat der Vorsätzlichkeit vorgeworfen. Auch des Missbrauchs der ihm als gesetzlichem Vormund obliegenden Pflichten und Befugnisse wird er bezichtigt. Ebenso der Begehung der Tat an einer als behindert anerkannten, in einer Pflegeeinrichtung untergebrachten Person. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Trauerst du oder trauert jemand, den du kennst?

Hier findest du Hilfe:

Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Pro Senectute, Beratung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen

Simon Misteli

Simon Misteli (sim), Jahrgang 1995, arbeitet seit 2024 als Redaktor am Newsdesk. Dabei schreibt er über verschiedenste Themen mit einem Fokus auf Auslandsgeschichten.

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