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Thursday, September 10, 2026

EU-US-Datenabkommen: Brüssel hat Rahmenvertrag für Biometrie-Austausch fertig

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Die EU-Kommission hat am Mittwoch den finalen Entwurf für ein Rahmenabkommen mit den USA vorgelegt, das den gegenseitigen Austausch von Identitäts- und Biometriedaten bei Grenzverfahren, Visaanträgen und Reisegenehmigungen regeln soll. Damit setzt die Brüsseler Regierungsinstitution ein Mandat des Ministerrats um, nachdem beide Seiten die Verhandlungen im Juli abgeschlossen hatten.

Der Vorstoß steht im Zusammenhang mit den Anforderungen dem Department of Homeland Security (DHS) für das „Visa-Waiver-Programm“. Es ermöglicht Bürgern europäischer Staaten die visumfreie Einreise in die USA für bis zu 90 Tage. Die USA verlangen von den Partnerstaaten aber bis Ende 2026 den Abschluss einer Enhanced Border Security Partnership (EBSP), um Sicherheitsauflagen einzuhalten.

Die ausgehandelte Übereinkunft soll einheitliche europäische Mindeststandards und Schutzmechanismen etablieren, da der eigentliche Datenaustausch über bilaterale Verträge zwischen den Mitgliedstaaten und den USA abgewickelt wird. Die Daten stammen direkt aus den nationalen Datenbanken der jeweiligen Länder. Nach Einschätzung von Kritikern beruhen die Schutzversprechen der Kommission im Wesentlichen auf kosmetischen Korrekturen an einem Entwurf, der bereits zuvor viel Gegenwind bekam. Ein Leak legte jüngst offen, dass trotz der Überarbeitung weiterhin ein hohes Risiko von Grundrechtsverstößen und diskriminierendem Profiling besteht.

Im Zentrum des Abkommens steht ein zweistufiges Abfrageverfahren. Bei der Sicherheitsüberprüfung an den Grenzen oder bei Anträgen für Reisebewilligungen und Visa führt die anfragende Behörde im ersten Schritt eine automatisierte Abfrage durch. Voraussetzung ist ein begründeter Verdacht, dass eine Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellen könnte. Dies betrifft etwa Fälle von Identitätsbetrug, gefälschten Reisedokumenten oder Treffern in Sicherheitsdatenbanken. Abgefragt werden biografische Daten wie Name und Geburtsdatum sowie Fingerabdrücke. Ergibt sich eine Übereinstimmung, wird dieser Treffer automatisch bestätigt.

Erst in einem zweiten Schritt dürfen nach manueller Prüfung durch menschliches Personal detailliertere Zusatzinformationen übermittelt werden. Die Kommission betont, dass die Übermittlung sensibler Daten wie ethnischer Herkunft oder religiöser Überzeugungen strengen Einschränkungen unterliege. Ferner greift der Grundsatz der Gegenseitigkeit: Sollten die USA eigene Staatsbürger von der Datenübermittlung ausnehmen, können die EU-Länder die Weitergabe von Informationen ihrer Bürger ebenfalls verweigern.

Um den Fristen der US-Behörden gerecht zu werden, schlägt die Kommission vor, das Abkommen vorläufig anzuwenden. Nun liegt die Entscheidung beim Rat, der der Unterzeichnung zustimmen muss. Danach geht das Dossier ins EU-Parlament. Erst nach dessen Bestätigung kann der Rat den Vertrag endgültig abschließen. Sobald das Rahmenwerk greift, können die Mitgliedstaaten ihre bilateralen Abkommen finalisieren. Dänemark und Irland sind aufgrund von Sonderregeln nicht daran gebunden. Datenschützer geben nach wie vor zu bedenken, dass der Druck aus Washington europäische Grundrechte untergrabe.

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