The Daily Newsstand · Free, Always
Tuesday, September 22, 2026

Corona-Regeln 2020 – Zürcher Polizei hat Frau nach Festnahme erniedrigend behandelt

Translate

Corona-Regeln 2020 Zürcher Polizei hat Frau nach Festnahme erniedrigend behandelt

Das Bundesgericht stellt fest: Die Stadtpolizei traktierte während Corona eine Frau unangemessen und ohne Respekt.

22.09.2026, 13:16

Kurz nach Ende des ersten Corona-Lockdowns, am 1. Mai 2020, hängten fünf Frauen beim Goldbrunnenplatz in Zürich Plakate auf, um auf Hilfsangebote bei häuslicher Gewalt aufmerksam zu machen.

Fünf Polizeiautos für fünf Frauen

Die fünf Frauen standen nahe beieinander – doch das war damals wegen der Pandemie verboten. Und so stoppten fünf Polizeifahrzeuge bei dem Grüppchen, 15 Polizistinnen und Polizisten stiegen aus und nahmen die Frauen fest.

Später wehrte sich eine der Frauen gerichtlich gegen die Polizei. Sie gab zu Protokoll, auf der Wache mit Kabelbindern gefesselt und von einem Hund bewacht worden zu sein.

Während zwei Stunden musste die klagende Frau auf dem kalten Boden einer Garage sitzen bleiben. Als sie auf die Toilette ging, liess eine Polizistin die Tür einen Spalt offen. Als die Frau darum bat, die Tür ganz zu schliessen, habe die Polizistin gesagt: «Ihr Frauenaktivistinnen seid ja sonst auch nicht so prüde.»

Respektlose Bemerkungen der Polizistin

Da bat die Frau die Polizistin, zu ihr in die WC-Kabine zu kommen und die Tür hinter ihnen gemeinsam zu schliessen, damit Vorbeigehende sie nicht auf der Toilette sehen. Daraufhin sagte die Polizistin: «Das mache ich nicht. Ich habe schon Spannenderes gesehen.»

Laut Bundesgericht waren diese Bemerkungen unangebracht und klar respektlos. Die Polizistin habe das berechtigte Bedürfnis nach Intimsphäre bagatellisiert und ins Lächerliche gezogen.

Die Frau habe friedlich mit vier Freundinnen Plakate aufgehängt und nicht etwa eine Gewalttat begangen. Sie sei ungefährlich gewesen. Die Fesseln, das Sitzen auf dem Boden, die offene WC-Tür: All das sei deshalb unnötig gewesen, so das Bundesgericht in seinem Leiturteil.

Polizei muss sich den Umständen anpassen

Die Polizei habe sich bei der Festnahme an ein standardisiertes Dispositiv gehalten, ohne zu berücksichtigen, wen sie vor sich hatte: keine Verbrecherin, sondern bloss eine Person, die sich während der Pandemie nicht an die Fünf-Personen-Regel gehalten hatte.

Laut Bundesgericht geht das nicht. Die Behandlung durch die Polizei sei erniedrigend und damit rechtswidrig gewesen. Das Urteil des höchsten Schweizer Gerichts zeigt: Auch in einer Ausnahmesituation wie der Corona-Pandemie mit speziell strengen Regeln darf die Polizei nicht überreagieren.

Sie darf nicht einfach jeden, der gegen eine Regel verstösst, wie einen gefährlichen Schwerverbrecher behandeln. Vielmehr muss die Polizei ihr Verhalten immer situativ den konkreten Umständen anpassen.

Ob die Bemerkungen der Polizistin interne Folgen haben, lässt das Urteil offen.

View the original on SRF News

KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.