Strafe und Schutz: Wie das Jugendstrafrecht funktioniert

- Im Ständerat stehen für die Herbstsession Verschärfungen des Jugendstrafrechts auf dem Programm.
- Strafrechtsexperte Gian Ege erklärt, welche Ziele das Jugendstrafrecht verfolgt.
- Heimleiterin Dagmar Müller betont: Für langfristige Verhaltensänderung braucht es Beziehung, nicht nur repressive Massnahmen.
Wenn Jugendliche eine Straftat begehen und sich vor Gericht verantworten müssen, kommt nicht das Erwachsenenstrafrecht zum Zuge, sondern das Jugendstrafrecht. Dieses steht immer wieder in der Kritik. Gian Ege ist Assistenzprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich. Er erklärt, was die Forschung zum Jugendstrafrecht sagt. Dagmar Müller leitet seit 13 Jahren das Jugendheim Platanenhof und erzählt, wie Massnahmen im Alltag umgesetzt werden.
«Das Schweizer Jugendstrafrecht ist nicht einfach ein milderes Erwachsenenstrafrecht», betont Ege. «Es hat im Kern eine andere Ausrichtung: Es geht um den Schutz und die Erziehung des Jugendlichen», hält der Strafrechtsexperte fest.
Unterschied Strafe und Schutzmassnahme
Natürlich gebe es auch gemäss Jugendstrafrecht Strafen, dies sei sogar häufig die Regel. «Die meisten Jugendlichen erhalten eine Strafe.» Schutzmassnahmen kämen vor allem bei schweren Fällen zum Einsatz – etwa wenn psychische oder andere Entwicklungsprobleme mit einer hohen Rückfallgefahr verbunden seien.
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Ege ist wichtig zu unterscheiden: ««Die Strafe schaut in die Vergangenheit: Was ist passiert? Die Schutzmassnahme schaut nach vorne: Welches Problem besteht und wie lässt sich verhindern, dass jemand rückfällig wird?»
Familienalltag – ohne die Eltern-Beziehungen
Was eine Schutzmassnahme konkret bedeutet, erlebt Dagmar Müller täglich. Sie arbeitet seit 23 Jahren im Jugendheim Platanenhof und leitet es seit 13 Jahren. Dort leben zivil- und strafrechtlich eingewiesene Jugendliche.
Das Jugendheim Platanenhof
Viele hätten bereits eine schwierige Biografie: Probleme in der Schule, Konflikte in der Familie, psychische Belastungen oder frühere Platzierungen. «Wir sind in der Regel nicht die erste Station», sagt Müller.
Der Heimalltag beginnt mit scheinbar gewöhnlichen Dingen: aufstehen, gemeinsam essen, zur Schule gehen, Pflichten übernehmen und Regeln akzeptieren. «Wir ersetzen von der Struktur her einen Familienalltag – nicht von den Beziehungen her.»
Unterschied Zivilrecht und Strafrecht
Müller widerspricht der Vorstellung, strafrechtlich eingewiesene Jugendliche seien im Alltag automatisch schwieriger. «Manchmal haben wir einen Jugendlichen mit einem schweren Delikt, der sich mehrheitlich an die Regeln hält.» Gleichzeitig könne ein zivilrechtlich platzierter Jugendlicher äusserst herausfordernd sein.
Politik verlangt härtere Strafen
In der Politik werden immer wieder Forderungen nach härteren Strafen laut. Der Nationalrat hat eine Motion von Nina Fehr Düsel (SVP/ZH) angenommen. Die Nationalrätin fordert bei besonders schweren Straftaten, dass Jugendliche nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden sollen. Auch der maximale Freiheitsentzug ab 16 Jahren soll von vier auf sechs Jahre und bei 15-Jährigen von einem Jahr auf zwei Jahre erhöht werden.
Der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates gehen die Forderungen der Motion zu weit. Sie empfehlen jedoch, den Freiheitsentzug von Jugendlichen ab 15 und 16 Jahren gemäss Motion zu erhöhen. Der Ständerat wird voraussichtlich am 24. September in der Herbstsession darüber entscheiden.
Grenzen sind wichtig
Ege versteht, dass kurze Strafen nach schweren Taten das Gerechtigkeitsgefühl verletzen können. Dennoch warnt er: «Die Forschung zeigt, dass strengere Strafen kaum zur Rückfallprävention oder zur Abschreckung beitragen.»
Auch Müller hält klare Grenzen für unverzichtbar. «Wir haben es oft mit massivem Fehlverhalten zu tun. Repressive Massnahmen sind punktuell sehr wichtig.» Doch sie betont: «Für eine langfristige Verhaltensänderung hingegen muss immer eine Beziehung zu den Jugendlichen aufgebaut werden. Sonst erreicht man sie nicht.»
Wie stehst du zu härteren Strafen für Jugendliche bei schweren Delikten?
Anja Zingg (anz), arbeitet seit 2020 bei 20 Minuten. Sie ist seit Juni 2023 Leiterin des Ressorts Gesellschaft & Community.
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