Klage vor dem Verfassungsgericht: Die Linke klagt nun auch gegen Reiche

Die Linke will den Vorwurf des Antisemitismus nicht auf sich sitzen lassen. Jetzt klagt sie gegen Wirtschaftsministerin Reiche vor dem Verfassungsgericht.
Foto: Chris Emil Janssen/imago
Die Linke wirft der CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche vor, das Neutralitätsgebot verletzt zu haben. Deshalb versucht die Partei mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu erzwingen, dass Reiche ein Video löscht, in dem sie die Linke als Gefahr für die deutsche Wirtschaft und als antisemitisch bezeichnet.
Es geht dabei um ein Video, das Reiche auf dem Insta-Account des Bundeswirtschaftsministeriums postete. Es zeigt sie am 23. September auf dem „Wirtschaftsgipfel für Familienunternehmen“, veranstaltet vom Medienunternehmen ThePioneer. In dem Video warnt Reiche, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und in ihr Programm schreibe. Außerdem sei es eine Partei, „die Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht, jüdisches Leben bekämpft, die die organisierte Kriminalität fröhlich auf Wahlpartys begrüßt“.
Als erste Reaktion hatte die Linke letzte Woche einen Brief an Reiche geschrieben und sie aufgefordert, das Video bis zum Sonntag zu entfernen. Bisher ist es aber weiter online. Deshalb nun der Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht.
Auf einer Pressekonferenz am Montag in Berlin sagte der Linken-Co-Parteivorsitzende Luigi Pantisano dazu: „Es kann nicht sein, dass Ministerinnen und Minister ihre eigenen Kommunikationskanäle dafür missbrauchen, um gegen andere politische Akteure vorzugehen oder gegen eine mögliche Regierung unter linker Führung.“ Auf die Frage, für wie aussichtsreich Pantisano die Klage halte, sagte Pantisano: Wichtig sei auch das Zeichen, dass man über die Linke nicht einfach Unwahrheiten verbreiten könne, ohne Konsequenzen zu tragen.
Teil einer Kampagne?
Reiche erwähnt in dem Video die Linke nicht namentlich. In dem Eilantrag schreibt die Linke aber, dies sei gar nicht nötig, „angesichts des klaren Zusammenhangs zu den Wahlen in Berlin sowie den in Bezug genommenen Themen Antisemitismus und organisierte Kriminalität“. Themen, die in den letzten Wochen viel im Zusammenhang mit der Linken diskutiert wurden.
Weiter schreibt die Linke: Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt. Reiche habe sich rechtswidrig in ihrer Position als Bundeswirtschaftsministerin „einseitig und parteipolitisch“ geäußert.
Dies sei „Teil einer systematischen Kampagne“ der CDU gegen die Linke und beeinflusse die möglichen Sondierungsgespräche in Berlin. Dort wollen bis Mittwoch Linke, Grüne und SPD ihre Vorgespräche beenden. Es sei damit zu rechnen, dass Katherina Reiche mit ihren Ressourcen als Wirtschaftsministerin versuche, die Linke zu benachteiligen und eine Regierungsbildung in Berlin zu verhindern.
Auf Anfrage der taz teilte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums am Montag mit: Der Eilantrag sei beim Ministerium eingegangen. Während des laufenden Verfahrens könne man aber keine weitere Stellungnahme abgeben. Außerdem beziehe sich der Beitrag eindeutig „auf die Auswirkungen auf und Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“. So verweist das Ministerium auf den Titel des Insta-Videos: „Wirtschafts- und Investitionsstandort stark machen.“
Die Klage gegen Reiche ist nur die jüngste einer ganzen Reihe, die die Linke aktuell am Laufen hat. Nach ihrem Wahlsieg in Berlin geht die Linke mit anwaltlichen Schreiben auch gegen andere Politiker vor. Zum Beispiel gegen CSU-Innenminister Alexander Dobrindt und einen Post von Sachsens Innenminister Armin Schuster, die beide ebenfalls die Linke oder Linken-Politikerinnen als antisemitisch bezeichnet hatten. Schuster löschte daraufhin einen entsprechenden Post in den sozialen Medien.
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