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Sunday, September 27, 2026

Wildtiere im Circus Krone: Hamburg lässt Löwen in die Manege

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Wilde Tiere im Zirkus sind in Deutschland noch immer nicht verboten. Trotzdem verweigern viele Städte ihre Flächen für solche Shows – Hamburg nicht.

Amira Klute

Circus Krone ist in der Stadt. Noch vor der Premiere vergangene Woche geriet er außerplanmäßig in die Schlagzeilen. In acht Metern Höhe, auf dem Dach des Zirkuszelts, das gerade auf dem Hamburger Heiligengeistfeld neben dem Millerntorstadion steht, schubsten sich Tier­rechts­ak­ti­vis­t*in­nen und Zirkusmitarbeiter. Drei Ak­ti­vis­t*in­nen der Tierschutzgruppe „Vier Pfoten“ waren mit Seilen und Sicherheitsgurten auf das Zelt geklettert, um ein Transparent gegen den Auftritt wilder Tiere anzubringen. Mitarbeiter des Zirkus wollten sie davon abbringen. Ein Aktivist wurde leicht verletzt. Am Ende wurden beide Parteien angezeigt: die einen wegen Hausfriedensbruchs, die anderen wegen Körperverletzung. Die Premiere der Zirkusshow fand statt.

Circus Krone, der nach eigenen Angaben größte Zirkus Deutschlands, gastiert aktuell für drei Wochen auf dem Heiligengeistfeld, dem größten Festplatz Hamburgs. Mit dabei sind Löwen, Tiger, Pferde, Hunde und Kamele. Viel zu stressig, ungesund und nicht artgerecht sei der ständige Transport und das Auftreten in der hell erleuchteten und lauten Manege für die Tiere, kritisieren Tierschutzorganisationen seit Jahren. Circus Krone widerspricht, verweist auf die Einhaltung strenger Auflagen, dass er höhere Standards einhalte als kleinere Zirkusse und dass die Tiere zur Familie gehörten.

Dazu, wie viele Zirkusse in Deutschland noch wilde Tiere im Programm haben, gibt es keine genauen Zahlen. Eine Schätzung von „Vier Pfoten“ geht von 30 bis 50 aus. Tatsächlich sind 75 Prozent der Menschen in Deutschland für ein Wildtierverbot in Zirkussen, wie eine Umfrage im Auftrag von „Vier Pfoten“ ergab. Ein bundesweites Verbot gibt es in Deutschland, anders als in den meisten EU-Ländern, aber bis heute nicht. Im deutschen Tierschutzgesetz steht nur, dass man für das gewerbliche Zur-Schau-Stellen von Tieren in Zirkussen eine Erlaubnis braucht.

Allerdings haben Städte und Kommunen die Möglichkeit, Zirkussen mit Wildtieren die Station auf öffentlichen Plätzen zu verwehren. Das machen mehr als 100 Städte und Kommunen so.

Hamburg wartet auf ein bundesweites Gesetz

Der Hamburger Senat hat schon häufiger beteuert, er fände Wildtiershows nicht gut und setze sich für ein bundesweites Verbot ein. Das sagt auch die zuständige Behörde für Justiz und Verbraucherschutz auf taz-Anfrage. Erst im Mai 2026 hat der Senat eine entsprechende Entschließung in den Bundesrat eingebracht. Da scheiterte zuletzt 2021 ein Vorschlag der damaligen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU).

Andere Städte handhaben das anders. Unter anderem Köln, München und einige Bezirke von Berlin haben eigene rechtliche Regelungen erlassen, um Wildtier-Zirkusgastspiele zu verhindern. Die meisten gehen den Weg über die Vermietung kommunaler Flächen, die sie zum Beispiel an bestimmte Pachtbedingungen knüpfen.

In Hamburg sei das nicht denkbar, sagt der Sprecher der Justizbehörde. Solange es keine bundesweite Regelung gäbe, wäre „eine Ablehnung allein wegen Wildtieren nach derzeitiger Rechtslage nicht rechtssicher“.

Tatsächlich ist die rechtliche Lage ziemlich uneinheitlich. Es stimmt, dass Zirkusunternehmen schön öfter gerichtlich gegen Städte und Gemeinden vorgegangen sind, die ihnen kommunale Veranstaltungsflächen wegen mitgebrachter Wildtiere nicht überlassen wollten.

München musste Zirkus mit Riesenkängurus nicht dulden

Ein Zirkus klagte etwa 2017 gegen die Stadt Hameln in Niedersachsen, die im Jahr zuvor beschlossen hatte, kommunale Flächen nur noch an Zirkusse ohne Wildtiere zu vergeben. Das Verwaltungsgericht Hannover verpflichtete die Stadt, über den Antrag des Zirkus neu zu entscheiden. Die Stadt ging dagegen vor.

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen bestätigte: Eine Kommune könne einem Zirkus, der über die tierschutzrechtlich erforderliche Erlaubnis verfügt, die Nutzung kommunaler Flächen nicht aus allgemeinen tierschutzrechtlichen Gründen verweigern. Dabei geht es auch um den Schutz der sogenannten Berufsfreiheit der Zirkusunternehmen.

2014 entschied das Verwaltungsgericht München, dass die Stadt einen Zirkus mit Riesenkängurus, Großkamelen und Zebras nicht auf ihrem Volksfestplatz gastieren lassen muss

Es gibt aber auch ein Gegenbeispiel: 2014 entschied das Verwaltungsgericht München, dass die Stadt einen Zirkus mit Riesenkängurus, Großkamelen und Zebras nicht auf ihrem Volksfestplatz gastieren lassen muss. Das Urteil zielte nicht auf ein unzulässiges Wildtierverbot der Kommune, sondern auf das Recht der Gemeinde ab, ihren Platz selbst zu gestalten und etwa nach Publikumsinteresse zu vergeben.

Hamburg geht das Risiko eines Rechtsstreits indes nicht ein. Die Stadt verstecke sich hinter dem Warten auf eine bundesweite Regel, sagt Yvonne Würz, Referentin für Zoo und Zirkus der Tierrechtsorganisation Peta Deutschland. „Viele Städte und Gemeinden sind vorsichtig, aber es ist machbar – juristisch gesehen“, sagt sie. Peta bietet einen Musterantrag für Kommunen, mit dem sie Wildtiershows über Nutzungsbedingungen verhindern können.

In Hamburg will Die Linke sich dafür einsetzen, dass die Stadt ihre Flächen nicht mehr an Wildtier-Zirkusse vergibt. Am 30. September wird sie einen entsprechenden Antrag in die Bürgerschaft einbringen. Circus Krone gastiert noch bis 11. Oktober auf dem Heiligengeistfeld.

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