Podcast zum Block-Prozess – Beschlagnahmte Interviews: «Der Fall ist sehr bedenklich»

«Zeit Verbrechen» ist einer der bekanntesten deutschsprachigen True-Crime-Podcasts. Regelmässig besprechen Redaktorinnen und Redaktoren der Wochenzeitung alte und auch aktuelle Kriminalfälle. Nun wird der Podcast selbst zum interessanten Fall: Für die Podcast-Serie «House of Block» musste «Die Zeit» unveröffentlichte Interviewaufnahmen mit zwei Kindern der Familie Block herausgeben. Katharina Weiss von «Reporter ohne Grenzen» erklärt, weshalb sie das Vorgehen der Behörden kritisiert.
Katharina Viktoria Weiß
Deutschlandreferentin bei «Reporter ohne Grenzen»
Weiss ist eine deutsche Journalistin, Schriftstellerin und Sprecherin der deutschen Sektion von «Reporter ohne Grenzen».
SRF News: Weshalb ist dieser Zugriff auf journalistisches Material bedenklich?
Katharina Weiss: Ein solcher Vorgang ist in Deutschland nicht alltäglich, aber auch kein Einzelfall. Die rechtlichen Hürden für staatliche Zugriffe auf journalistisches Material sind aus guten Gründen hoch. Durchsuchungen und Beschlagnahmungen dürfen insbesondere nicht dazu dienen, journalistische Quellen auszuforschen.
Die Familie Block ist in Deutschland bekannt, weil ihr eine grosse Steakhouse-Kette gehört. Im Zentrum des Falls steht ein jahrelanger, dramatischer Sorgerechtsstreit zwischen Christina Block und ihrem früheren Ehemann. Die beiden haben vier gemeinsame Kinder.
Nach einem Besuch bei ihrem Vater in Dänemark kehrten die beiden jüngsten Kinder 2021 nicht mehr zur Mutter zurück. Der Sohn war damals sieben, die Tochter zehn Jahre alt. Die Mutter wehrte sich rechtlich dagegen; die Kinder blieben jedoch beim Vater.
Die beiden Kinder wurden dann in der Silvesternacht 2023/24 in einer relativ spektakulären Aktion von Maskierten zurück nach Deutschland gebracht. Was genau passiert ist, wird aktuell in einem Strafverfahren vor Gericht geklärt. Christina Block wird vorgeworfen, die Entführung in Auftrag gegeben zu haben. Sie bestreitet das.
Mit diesem Familienkonflikt beschäftigt sich die Podcast-Serie «House of Block» aus der Reihe «Zeit Verbrechen». Darin kommen auch zwei Töchter der Familie zu Wort. Veröffentlicht wurde aber nur ein Teil des gesamten Interviews. Im Gerichtsverfahren aber reden die beiden nicht.
Nun interessieren sich auch die Strafverfolgungsbehörden für die unveröffentlichten Gespräche. Auf Anordnung des Landgerichts Hamburg musste «Die Zeit» die gesamten Interviewaufnahmen herausgeben, was sie auch tat. Dagegen wehrt sich die Zeitung: Sie sieht den Schutz ihrer Quellen und vertraulicher Informationen gefährdet.
Teile der Gespräche sind im Podcast öffentlich zu hören. Weshalb ist es für die Redaktion ein Problem, dass diese Aufnahmen beschlagnahmt wurden?
Ich arbeite selbst nicht für «Die Zeit» und kann nur weitergeben, was ich mitbekommen habe. Es sollen bereits Aussagen der Kinder bei der Polizei vorliegen. Die journalistischen Aufnahmen sollen nun offenbar dazu dienen, mögliche Widersprüche aufzuzeigen und damit die Glaubwürdigkeit der Kinder als Zeuginnen zu erschüttern. In dem Kontext stellt sich für uns bei «Reporter ohne Grenzen» die Frage der Verhältnismässigkeit besonders deutlich.
Auch in Deutschland muss der Schutz journalistischer Kommunikation immer wieder gegenüber den Interessen der Strafverfolgung verteidigt werden.
Die «Zeit»-Journalistin hat den Vater anscheinend über mehrere Tage befragt. Eine damals 17-jährige Tochter hat sich nach einigen Tagen selbst entschieden, ebenfalls etwas zum Thema zu sagen. Bei solchen Gesprächen wird häufig abgesprochen, worüber jemand öffentlich sprechen möchte und was nur als Hintergrundinformation dient. Dieser Schutz ist durch die Herausgabe des Materials nicht mehr gewährleistet. Laut der «Zeit»-Autorin sind die Kinder darüber sehr erschüttert.
Was könnte dieser Fall für das Verhältnis zwischen Redaktionen und ihren Quellen bedeuten?
Auch in Deutschland muss der Schutz journalistischer Kommunikation immer wieder gegenüber den Interessen der Strafverfolgung verteidigt werden. Hier ging es nicht um Staatsgeheimnisse oder darum, möglicherweise einen Terroranschlag zu verhindern. Sondern im vorliegenden Fall ging es um einen Prozess, den die Öffentlichkeit mit viel Interesse, aber auch mit Voyeurismus verfolgt. Wir rechnen nicht damit, dass sich solche Fälle nun wöchentlich wiederholen, und hoffen das auch nicht. Aber es ist ein Zeichen, bei dem wir genau hinschauen müssen.
Durchsuchungen und Beschlagnahmungen dürfen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen erfolgen.
Wie muss zwischen Quellenschutz und Strafverfolgung abgewogen werden?
Seit August 2025 gibt es mit dem European Media Freedom Act einen neuen europäischen Massstab. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten ausdrücklich, journalistische Quellen und vertrauliche Kommunikation wirksam zu schützen. Durchsuchungen und Beschlagnahmungen dürfen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen erfolgen. Sie müssen gesetzlich vorgesehen, durch ein überwiegendes allgemeines Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig sein. Ich erwarte nicht, dass dieser Fall den Quellenschutz künftig grundsätzlich aufweichen wird. Trotzdem müssen wir ihn als sehr bedenklich betrachten und auch warnen.
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