Auswirkungen der Trockenheit – Wer haftet, wenn im Wald ein Baum auf Menschen stürzt?

Deshalb ist das Thema aktuell: Fast überall in der Schweiz war der Wald in diesem Jahr zu trocken. Zahlreiche Kantone und Gemeinden warnen vor Schäden im Wald und mahnen Besucherinnen und Besucher zu erhöhter Vorsicht. Gemäss dem Verband Wald Schweiz nehmen Haftungsfragen im Wald seit Jahren zu. Das liege nicht nur am Klimawandel, sondern auch daran, dass immer mehr Menschen den Wald nutzen.
Das ist in Freiburg passiert: Vor sechs Jahren wurde eine Frau im Freiburger Vivisbachbezirk durch einen umstürzenden Baum schwer verletzt. Der Unfall ereignete sich bei einem Picknickplatz in der Nähe eines Waldlehrpfads. Die Frau, die heute querschnittsgelähmt ist, hat den zuständigen Förster angezeigt. Der Mann wurde in erster Instanz freigesprochen. Die zweite Instanz, das Kantonsgericht, verurteilte den Förster in diesem Sommer wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen. Der Fall liegt nun beim Bundesgericht.
So begründet das Gericht seinen Entscheid: Das Kantonsgericht argumentierte, dass der Förster von der Gemeinde und einem Verein dazu beauftragt wurde, den Waldlehrpfad und den nahe gelegenen Picknickplatz zu kontrollieren und zu sichern. Gemäss Gericht hat er gegen diese Aufsichtspflicht verstossen. Er habe den Standort rund um den Lehrpfad nicht umfassend geprüft.
So reagiert die Forstbranche auf dieses Urteil: Das Urteil stimme ihn nachdenklich, sagt Fredy Keller, Revierförster im Gebiet Bern-Worblental. «Es zeigt, was wir eingehen, wenn wir diesen Job ausüben.» Zugleich sei es wichtig, den Fall genau anzuschauen. Der Förster habe einen Auftrag gehabt, die Bäume zu prüfen, und sei nicht als Revierförster verurteilt worden. Für einen Revierförster sei es unmöglich, Hunderttausende Bäume zu kontrollieren.
Das bedeutet das Urteil für Waldeigentümer: Für diejenigen, die ein Stück Wald besitzen, sei das Urteil ein Weckruf, sagt Anja Leser, Geschäftsführerin der Berner Waldbesitzer. Etwa bei Feuerstellen oder Waldsofas von Schulen müssten sie nun genau hinschauen und klären, wer für die Sicherung der Bäume verantwortlich ist. Insbesondere auch, weil die Lage im Wald aufgrund der aktuellen Trockenheit je nach Region sehr angespannt sei.
Das gilt nun: Wenn ein Baum umstürzt und jemanden verletzt, ist entscheidend, wo der Baum umstürzt. Stürzt er mitten im Wald um, tragen Waldbesuchende das Haftungsrisiko in der Regel selbst. Ereignet sich der Unfall hingegen bei einer Feuerstelle, einer Sitzbank oder auf einem Platz einer Waldkita, liegt die Verantwortung bei den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern. Sie sind dazu verpflichtet, die Infrastruktur im Wald zu sichern. Diese Sicherungspflicht können sie auch übertragen, etwa an Forstfachleute.
Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 13.10.2026, 6:31 Uhr Uhr; stes;wilh
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