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Wednesday, September 30, 2026

Europäische Fahrradbranche will E-Bike-Tuning erschweren

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Der europäische Branchenverband European Cycling Industries (ECI) hat ein Positionspapier zum Manipulationsschutz von Pedelecs veröffentlicht. Parallel dazu unterzeichneten die deutschen Verbände ZIV und Zukunft Fahrrad am 30. September 2026 in Brüssel eine europäische Selbstverpflichtung gegen E-Bike-Tuning und kündigten zusätzlich eine nationale Variante an.

Das ECI-Positionspapier mit dem Titel „Anti-Tampering in Electrically Power Assisted Cycles“ soll erstmals europaweit definieren, wann ein Pedelec (EPAC – Electrically Power Assisted Cycle) dem Stand der Technik entsprechend gegen Manipulationen geschützt ist. Die Anhänge des Dokuments richten sich sowohl an Hersteller, die konkrete Entwicklungsmaßstäbe erhalten sollen, als auch an Marktüberwachungsbehörden, die damit legale Pedelecs von getunten oder leicht manipulierbaren Fahrzeugen unterscheiden können sollen.

ZIV-Geschäftsführer Burkhard Stork erklärt: „Hier wird eine wichtige Lücke geschlossen, die nicht nur für die Fahrradwirtschaft, sondern auch für die Marktaufsicht eine genauere Orientierung gibt.“ Ein legales Pedelec könne so von einem getunten Fahrzeug unterschieden werden, das seinen EPAC-Status und damit seine Zulassung verliere. Wasilis von Rauch, Geschäftsführer von Zukunft Fahrrad, betont: „Die Branche übernimmt Verantwortung.“

Der Manipulationsschutz soll das gesamte Antriebssystem umfassen: Motor, Steuergerät, Geschwindigkeits- und Drehmomentsensor, Verkabelung, Firmware, Display und Konfigurationssoftware. Systeme müssen demnach erkennen oder verhindern, dass die Abschaltung der Motorunterstützung bei 25 km/h etwa durch unplausible Sensordaten oder eingeschleifte Tuning-Dongles umgangen wird. Firmware und Konfigurationsparameter sollen gegen unbefugte Änderungen geschützt sein, unter anderem durch Authentisierung und Zugriffsbeschränkungen. Hersteller sollen zudem dokumentieren, welche Schutzmaßnahmen sie implementiert haben.

Technische Grundlage ist die Norm EN 15194:2017, die bereits Anforderungen an den Manipulationsschutz enthält. Die technische Spezifikation CEN/TS 17831:2023 behandelt Anti-Tampering-Maßnahmen gezielt. Einzelne Hersteller wie Bosch erkennen Manipulationen laut eigenen Angaben bereits sensorbasiert während der Fahrt und schalten das System in einen Notlaufmodus.

Der ZIV hatte bereits 2016 eine deutsche Selbstverpflichtung gegen E-Bike-Tuning verabschiedet und diese 2021 im Rahmen der europäischen Initiative „Companies against Tampering“ aktualisiert. Diese enthielt vor allem allgemeine Zusagen zur Einhaltung der EN 15194, zur Aufklärung von Kunden und Händlern sowie zur technischen Erschwerung von Manipulationen. Das neue ECI-Papier geht dem Anspruch nach darüber hinaus: Es hat einen europäischen Geltungsbereich, definiert konkrete technische Kriterien und soll Behörden bei der Marktüberwachung unterstützen. Es umfasst nicht nur bereits getuntes Zubehör, sondern auch von vornherein leicht manipulierbare Systeme.

Die Verbände fordern von EU und Mitgliedstaaten ein Vorgehen gegen den unkontrollierten Handel mit Tuning-Kits, verstärkte Kontrollen durch Polizei, Zoll und Marktüberwachung sowie eine stärkere Verantwortlichkeit von Online-Marktplätzen. Ein EU-weites Verkaufsverbot für Tuning-Kits gibt es bislang allerdings nicht. Die ab dem 13. Dezember 2024 geltende General Product Safety Regulation verlangt zwar, dass für jedes erfasste Produkt ein verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU existiert, doch bei anonymen Anbietern außerhalb der EU bleiben erhebliche Vollzugsprobleme bestehen. Marktüberwachungsbehörden können zwar Angebote entfernen lassen und Testkäufe durchführen, doch ist nicht sichergestellt, dass dabei auch Verkäufer identifizierbar sind.

Für eine wirksame Erkennung von Manipulationen im Alltag bräuchten Behörden herstellerübergreifende Prüfverfahren, standardisierte Diagnosegeräte und geschulte Sachverständige. Das ECI spricht von „state-of-the-art tools and methods“, mit denen Behörden nicht konforme Pedelecs identifizieren sollen. Eine konkrete Zusage für einheitliche Diagnosesoftware oder ein verpflichtendes Schulungsprogramm gibt es bislang aber nicht. Sichtprüfungen, Funktionsprüfungen auf Testständen und das Auslesen von Hersteller-Diagnoseschnittstellen sind bereits heute möglich, stoßen aber an Grenzen: Diagnosezugänge und Datenformate unterscheiden sich zwischen Herstellern, und bestimmte Tuning-Kits können nach einem Unfall einfach entfernt werden.

Branchenschätzungen von fünf bis zehn Prozent tatsächlich manipulierter E-Bikes in Deutschland kursieren, sind aber nicht amtlich belegt. Bezogen auf den Bestand von über 17 Millionen E-Bikes in Deutschland wären das auf unsicherer Basis hochgerechnet 850.000 bis 1,7 Millionen Fahrzeuge. Auch einen statistisch belegten Zusammenhang zwischen Tuning und Unfällen gibt es nicht. Der ADFC weist ausdrücklich darauf hin, dass keine entsprechenden Studien bekannt seien. 2025 starben laut Destatis 217 Pedelec-Nutzende im Straßenverkehr, doch amtliche Unfallstatistiken unterscheiden nicht zwischen legalen und manipulierten Fahrzeugen.

Rechtlich ist die Lage dagegen klar: Wer ein Pedelec so verändert, dass die Motorunterstützung nicht mehr bei 25 km/h endet, macht daraus ein Kraftfahrzeug. Ohne Betriebserlaubnis droht ein Bußgeld ab 70 Euro, das Fahren ohne Haftpflichtversicherung kann nach Paragraf 30 Absatz 1 Pflichtversicherungsgesetz die Regulierung verweigern, Herstellergarantie und Gewährleistungsansprüche entfallen. Die beiden deutschen Verbände ZIV und Zukunft Fahrrad, die für 2027 eine Verschmelzung zu einem gemeinsamen Branchenverband anstreben, wollen mit dem neuen Maßnahmenbündel sowohl Verbraucher aufklären als auch die europäische Regulierung vorantreiben.

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