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Monday, September 14, 2026

Urheberrecht und Social Media – 5000-Euro-Gebühr für Insta-Post mit Musik: Das gilt rechtlich

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Eine Baselbieterin nutzte für die Instagram-Reels ihres Coaching-Angebots Musik aus der Instagram-Bibliothek. Ein halbes Jahr später fordert eine deutsche Anwaltskanzlei 5000 Euro von ihr: Sie habe den Song ohne Lizenz gewerblich genutzt und das Urheberrecht verletzt.

Für die Frau, die nur 200 Follower hat, ist dies ein Schock. Muss sie den Betrag trotz der geringen Reichweite zahlen?

Solche Abmahnungen ‹leben› davon, die Abgemahnten unter Druck zu setzen.

Martin Steiger, Experte für Recht im digitalen Raum, berät und vertritt schon seit Jahren Mandantinnen und Mandanten im Zusammenhang mit solchen Abmahnungen aus Deutschland. Diese seien ein Massengeschäft: «Solche Abmahnungen ‹leben› davon, die Abgemahnten unter Druck zu setzen.»

Die langen, juristisch verfassten Briefe mit hohen Geldforderungen und kurzen Zahlungsfristen hätten nur ein Ziel: Die Empfängerin oder den Empfänger einzuschüchtern, damit er oder sie zahlt.

Abmahnungen sind oft fehlerhaft

Wichtig sei, nicht in Panik zu geraten, rät der Experte. «Diese Frist ist nicht heilig. Das ist einfach ein Schreiben, das jemand geschickt hat und darin Vieles behauptet.» Man solle deshalb den Inhalt gut überprüfen und sich fragen, ob die Vorwürfe tatsächlich stimmen. Vielfach würden bei solchen standardisierten Abmahnungen Fehler passieren – Musik werde automatisch identifiziert und die Schreiben würden nicht überprüft, bevor sie verschickt werden.

Es geht auch darum, ob die Behauptungen überhaupt stimmen.

Wie viel und ob man überhaupt zahlen muss, sollte ein Profi beurteilen. Bei der Beratung in seiner Anwaltskanzlei, bespricht Martin Steiger jeweils das Vorgehen. In den meisten Fällen würde sich die Mandantschaft für ein sogenanntes Abwehrschreiben entscheiden, mit guten Argumenten, warum man nicht einverstanden sei.

«Es geht unter anderem darum, ob die Behauptungen überhaupt stimmen. Auch die Schadensberechnung ist oft viel zu hoch berechnet», sagt Steiger.

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Mit einem solchen Abwehrschreiben sei der Fall häufig noch nicht vom Tisch. Je nachdem kämen weitere Briefe mit Mahnungen oder Klagedrohungen – alle mit dem Ziel, dass man letzten Endes aus Angst trotzdem zahlt.

Als Faustregel gilt: Wenn Sie nicht kommerziell unterwegs sind, dürfen Sie die Musik aus der Musikbibliothek von Instagram oder Tiktok verwenden.

Wer in Sozialen Medien etwas postet, sollte bei der Verwendung eines Songs vorsichtig sein. Rechtsexperte Martin Steiger erklärt: «Als Faustregel gilt: Wenn Sie nicht kommerziell unterwegs sind, dürfen Sie die Musik aus der Musikbibliothek von Instagram oder Tiktok verwenden.»

Abgrenzung zwischen privat und kommerziell ist schwierig

Schwierig sei jedoch die Abgrenzung zwischen einem privaten und einem kommerziellen Account, so Steiger. Als Unternehmerin, Selbstständiger oder Influencerin wird ein Account schnell kommerziell genutzt. Somit werde es schwierig, zu argumentieren, dass das eine Ferienvideo mit unterlegter Musik ja privat sei.

Dabei spiele es keine Rolle, ob man einen Privat- oder Businessaccount nutze, wie viel man verdiene oder wie viele Follower man habe, so der Experte. Die kommerzielle Nutzung des Kanals sei ausschlaggebend.

«Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt die Musik weg oder lässt sie lizenzieren», so Martin Steiger. Dafür gäbe es spezielle Lizenz-Plattformen. Zum Fall der Baselbieterin: Sie lässt sich von einer deutschen Anwaltskanzlei beraten, wie sie am besten vorgehen soll.

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