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Wednesday, October 28, 2026

DGB macht Gegenvorschläge zur Regierung: Rentenreform einmal anders

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Das Rentensystem könne auch ohne Einschnitte gerettet werden, sagt eine Kommission des Gewerkschaftsbunds. Zahlen sollen Arbeitgeber und Vermögende.

Tobias Schulze

Die Rentenreform ginge auch anders: Das ist die Botschaft, die der DGB am Mittwoch mit einem 125-seitigen Bericht ausgesendet hat. Der Gewerkschaftsbund präsentierte am Vormittag die Empfehlungen seiner eigenen Rentenkommission in der Langfassung. Sie bilden ein Gegenmodell zu den Plänen der Regierung und deren Alterssicherungskommission, die für Ar­beit­neh­me­r*in­nen und Rent­ne­r*in­nen zwar manche Verbesserungen, aber noch mehr Verschlechterungen vorsehen.

Die Ergebnisse zeigten, so DGB-Chefin Yasmin Fahimi bei der Vorstellung, „dass eine stabile Rente verlässlich und fair finanziert möglich ist, ohne die Kosten einseitig zulasten der Beschäftigten zu verschieben oder Leistungen zu kürzen“.

Seit Jahresbeginn hatten Arbeitsgruppen die Grundlagen für die DGB-Positionen erarbeitet. Darin saßen vor allem Wissenschaftler*innen. Die finalen Empfehlungen wählte aber die eigentliche Kommission aus. In dieser wiederum saßen mehrheitlich Gewerkschafter*innen, daneben unter anderem Peter Weiß (ehemaliger CDU-Abgeordneter), Kevin Kühnert (ehemaliger SPD-Abgeordneter) und Ricarda Lang (aktuelle Grünen-Abgeordnete).

DGB will mehr Rente

Der augenfälligste Unterschied zwischen dem DGB-Konzept und den Plänen der Regierung: Der Gewerkschaftsbund möchte höhere Leistungen aus der herkömmlichen umlagefinanzierten Rente.

Aktuell gilt für das Rentenniveau als zentrale gesetzliche Kennzahl eine Haltelinie von 48 Prozent. Sie soll nach dem Willen der Regierung allerdings 2031 auslaufen. Danach steigen die umlagefinanzierten Renten wohl langsamer als bisher.

Als Ausgleich sieht Schwarz-Rot langfristig die Renditen einer neuen Kapitalrente vor, in der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen zusätzliche Beitragspunkte einzahlen sollen. Zusätzlich wünscht sich die Regierung in Zukunft für möglichst viele Beschäftigte eine betriebliche Altersvorsorge (deren Renditen oft ebenfalls an Kapitalmärkten erwirtschaftet werden). Einen verbindlichen Weg dahin gibt sie aber nicht vor.

Der DGB möchte es anders machen. Das Niveau der klassischen Rente soll nicht sinken, sondern steigen – zunächst auf 50 und perspektivisch auf 53 Prozent. Eine Kapitalrente, wie sie die Regierung plant, will der Gewerkschaftsbund nicht. Dafür macht er einen verbindlichen Vorschlag zur betrieblichen Altersvorsorge für alle. Zwei Prozent des Bruttolohns sollen Arbeitgeber verpflichtend einzahlen, Arbeitnehmerbeiträge wären dagegen optional. Details sollen branchenspezifisch in Tarifverträgen festgelegt werden und wären auch für Betriebe ohne Tarifbindung verpflichtend.

Nicht zu lange arbeiten

Darüber hinaus sehen die DGB-Empfehlungen für Beschäftigte und Rent­ne­r*in­nen noch mehr Vorteile vor: Anders als nach den Plänen der Regierung soll zum Beispiel das Renteneintrittsalter nicht über 67 Jahre hinaus steigen. Die abschlagsfreie frühere Rente nach 45 Beitragsjahren (oft nicht ganz richtig als „Rente mit 63“ bezeichnet) soll bleiben.

Mögliche Kompromisslinien für diesen Streitpunkt finden sich im Anhang des Berichts in den Empfehlungen der Arbeitsgruppen. Die Wis­sen­schaft­le­r*in­nen schlagen dort zum Beispiel vor, die Abschläge auszudifferenzieren.

Bislang betragen sie pauschal 0,3 Prozent für jeden Monat, die ein Beschäftigter vor der Regelaltersgrenze in Rente geht. Der Vorschlag sieht vor, sie für Beschäftigte mit 35 Beitragsjahren auf 0,2 Prozent und für solche mit 45 Beitragsjahren auf 0,1 Prozent zu senken. In die eigentlichen DGB-Empfehlungen schaffte es die Idee aber nicht. Bei der Präsentation am Mittwoch wollte Generalsekretärin Fahimi auf Nachfrage nicht über mögliche Kompromisse sprechen.

Abgeordnete ja, Beamte nein

Höhere Renten und ein früherer Renteneintritt führen bei den DGB-Plänen natürlich zu einem höheren Finanzbedarf als bei denen der Regierung. Man habe, so heißt es im Bericht, eben erst das nötige Leistungsniveau festgelegt und daraus Forderungen zur Finanzierung abgeleitet. Diese beschränken sich nicht auf die zusätzlichen Beiträge der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge.

Einige Vorschläge beziehen sich auf Maßnahmen, die außerhalb des eigentlichen Rentensystems liegen. So solle die Regierung durch verschiedene Maßnahmen dafür sorgen, dass die Erwerbstätigkeit von Frauen weiter steigt, mehr Aus­län­de­r*in­nen in den Arbeitsmarkt kommen und Beschäftigte länger gesund bleiben. Mehr Arbeitskräfte bringen der Rentenversicherung schließlich mehr Einnahmen.

Innerhalb des Rentensystems bleiben für die DGB-Kommission „leicht steigende Beiträge Teil der Lösung“. Für Ge­ring­ver­die­ne­r*in­nen sollen Arbeitgeber zusätzliche Beiträge zahlen. Außerdem sollen Selbstständige und Abgeordnete verpflichtend in die Rentenversicherung einzahlen und dadurch die Einnahmen weiter erhöhen. Be­am­t*in­nen jedoch nicht. Das rechne sich unterm Strich für das System nicht.

Vermögende sollen bezahlen

Und schließlich soll das Rentensystem einen zusätzlichen großen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt erhalten. Zur Gegenfinanzierung schlägt die Kommission neue Steuern auf „hohe Einkommen, große Vermögen und Kapitaleinkünfte“ vor. Von 20 Milliarden Euro pro Jahr ist im Bericht die Rede.

Zusätzliche Einnahmen in diesem Umfang sind politisch aber nicht so leicht zu erkämpfen. Und gelänge es doch, gäbe es für die Verwendung noch andere Begehrlichkeiten außer die Renten. Den Klimaschutz zum Beispiel, für den es bislang nicht ausreichend Geld gibt, oder die Militärausgaben, die nicht dauerhaft im bisherigen Umfang durch Kredite gedeckt werden können.

Dieses Argument wies bei der Präsentation am Mittwoch allerdings Frank Nullmeier zurück. Zu sagen, man müsse die Verteidigung zulasten der Renten ausbauen, sei „ein bisschen gewagt“, sagte der Bremer Politikwissenschaftler, der ebenfalls Mitglied der Kommission war. So eine Argumentation würde sicher „gesellschaftliche Auseinandersetzungen erzeugen“.

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