Volksbegehren in Bayern: „Söder ist ein Verkaufsargument – für eine kürzere Amtszeit“

Die ÖDP kann Volksbegehren. Ihre Chefin Agnes Becker will die Amtszeit des bayerischen Ministerpräsidenten qua Volkswillen beschneiden lassen.
Foto: Sven Hoppe/dpa
taz: Frau Becker, Sie sammeln gerade Unterschriften für ein Volksbegehren gegen Markus Söder …
Agnes Becker: Moment, das stimmt so nicht. Unser Volksbegehren richtet sich nicht gegen ihn. Es geht um eine Verfassungsänderung, die dafür sorgt, dass der bayerische Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin nach maximal zwei Legislaturperioden das Amt übergeben muss. Ich räume allerdings ein: Der aktuelle Amtsinhaber und seine Art zu regieren sind an unseren Infoständen ein starkes Verkaufsargument.
taz: Die Idee für die Begrenzung stammt aber nicht von Ihnen.
Becker: Das stimmt. Der Gesetzesvorschlag wurde 2018 von der CSU auf Söders Initiative hin in den Landtag eingebracht. Leider scheiterte die Verfassungsänderung damals an den Grünen und der SPD, deren Stimmen für eine Zweidrittelmehrheit nötig gewesen wären.
taz: Wieso bringen Sie das Volksbegehren jetzt wieder ins Spiel?
Becker: Wir hatten uns das schon eine Weile überlegt, aber den Ausschlag hat dann tatsächlich Söder gegeben, als er angekündigt hat, wieder antreten zu wollen. Schließlich hätte er es ja in der Hand gehabt, zumindest für sich selbst die Amtszeit zu begrenzen – ganz ohne Verfassungsänderung. Und da haben wir uns gedacht: Vielleicht hat diese gute Idee doch eine zweite Chance verdient.
taz: Was ist an der Idee so gut?
Becker: Eine Amtszeitbegrenzung hätte große Vorteile für eine Demokratie. Gerade erst hat Ungarn nach den Erfahrungen mit Orbán die Amtszeit des Regierungschefs auf acht Jahre begrenzt. Die Demokratie lebt vom Wechsel. Ihr tut es nicht gut, wenn jemand zu lange im Amt ist. Dann fehlen irgendwann die neuen Ideen. Dazu kommt, dass Amtsinhaber in ihrer zweiten Amtszeit womöglich etwas freier und mutiger sind, wenn sie nicht auf ihre Wiederwahl schielen. Und dann gibt es auch noch die Nachfolgeproblematik: Amtsinhaber verschlafen nur allzu oft den richtigen Zeitpunkt abzutreten. So können andere oft nur übernehmen, indem sie zum Königsmörder werden. Gerade in Bayern haben wir schon ein paar Mal erlebt, dass Ministerpräsidenten unrühmlich aus dem Amt gekickt wurden.
taz: Sie haben den genauen Wortlaut des Gesetzesvorschlags von der CSU übernommen.
Becker: Zum einen bringen wir die CSU dadurch in eine argumentative Bredouille. Das sieht man gut an Joachim Herrmann, der als Innenminister für Volksbegehren zuständig ist. Er kündigt jetzt schon verfassungsrechtliche Bedenken an für etwas, was er vor acht Jahren noch als „starkes Signal“ für die Demokratie gepriesen hat. Zum anderen sind es ganz pragmatische Gründe: Es ist sehr schwierig, einen Gesetzestext so zu schreiben, dass er juristisch hieb- und stichfest ist und die Prüfung im Innenministerium übersteht. Wenn man da einen Text hat, der schon einmal von der staatstragenden Partei eingebracht worden ist, dann weiß man: Da haben sich schon viele kluge Köpfe darüber gebeugt.
taz: Sie haben also die CSU die juristische Vorarbeit für sich erledigen lassen.
Becker: Genau. Ich finde den Text aber auch wirklich gut. So stellt er beispielsweise sicher, dass die Wahl von Landtag und Ministerpräsident nicht voneinander entkoppelt werden. Hat ein Ministerpräsident also schon vor Ablauf einer Legislaturperiode sein Zehnjähriges, kann er die Amtszeit trotzdem noch zu Ende bringen.
taz: Will die CSU nun nichts mehr von ihrem Geschwätz von gestern wissen?
Becker: Ich glaube, das ist besonders einer in der Partei. Und sein von ihm abhängiges Umfeld traut sich nicht zu widersprechen. An den Infoständen habe ich dagegen eher den Eindruck, dass die Sympathie für die Amtszeitbegrenzung bei der CSU besonders groß ist. Da wären viele nicht unglücklich, wenn das so käme. Und tatsächlich haben wir, noch bevor wir mit unseren Plänen an die Öffentlichkeit gegangen sind, einen Anruf aus der CSU-Landesgruppe im Bundestag bekommen, in dem uns vorgeschlagen wurde, genau so ein Volksbegehren zu initiieren.
taz: Söder hatte seinerzeit argumentiert: „Was man in 10 Jahren nicht schafft, ist auch später nicht mehr möglich.“
Becker: Das sehe ich genauso. Ich beobachte das beispielsweise oft auf der lokalen Ebene: In der ersten Amtsperiode ist der neu gewählte Bürgermeister oder Landrat zugänglich und sucht den Dialog, um die besten Kompromisse zu finden. Das ist natürlich mühsam. Deshalb ist die Bereitschaft dazu in der zweiten Periode geringer. In der dritten kann es dann zu einer Art Monarchentum ausarten, wo man nur noch in gebückter Haltung demütig seine Ideen vortragen darf.
taz: Ihre Argumente ließen sich auf viele Ämter anwenden – vom Bürgermeister bis zum Bundeskanzler.
Becker: Auch da würde ich eine Amtsbegrenzung befürworten. Ich erinnere mich noch, wie Carsten Linnemann im Jahr 2021 gefordert hat, die Amtszeit des Bundeskanzlers auf acht Jahre zu begrenzen. Seither hat man von ihm dazu leider nichts mehr gehört.
taz: Für das Volksbegehren brauchen Sie 25.000 Unterschriften. Danach müssten sich 10 Prozent der Wahlberechtigten bei den Rathäusern eintragen lassen, erst dann käme es zu einem Volksentscheid – sofern der Landtag nicht vorher mitzieht. Bis wann könnte das Gesetz stehen?
Becker: Der Plan ist, dass der Volksentscheid nächsten Sommer stattfindet. Allerdings hat der Innenminister ja schon durchblicken lassen, dass er verfassungsrechtliche Probleme sieht. Wenn der Verfassungsgerichtshof entscheiden muss, kann das die Sache natürlich noch verzögern.
taz: Nun lautet der gängige Einwand gegen eine Amtszeitbegrenzung: Kann man das nicht die Wähler entscheiden lassen? Die können den Amtsinhaber ja abwählen.
Becker: Können Sie eben nicht. Bei Bürgermeistern und Landräten wäre das zumindest ein Argument. Aber der Ministerpräsident wird ja nicht direkt gewählt. Die Bürgerinnen und Bürger können zwar die Partei des Amtsinhabers abwählen, aber vielleicht wollen sie ja gerade, dass diese weiterregiert – nur mit einem anderen Ministerpräsidenten. Überhaupt zieht das Argument, eine Amtszeitbegrenzung sei undemokratisch, überhaupt nicht. Ein Volksentscheid ist maximal demokratisch. Wenn die Leute das nicht wollen, ist das okay.
taz: Keine Partei in Bayern ist so erfahren in Sachen Volksbegehren wie die ÖDP. Sie haben den Nichtraucherschutz durchgeboxt, den bayerischen Senat abgeschafft. Diesmal haben sie aber keine Mitstreiter aus anderen demokratischen Parteien. Grüne und SPD sind gegen Ihr Vorhaben. Nur die AfD findet’s gut.
Becker: Ich kann mir in einer Demokratie nicht aussuchen, wer sich meiner Position anschließt. Aber mit der AfD wird es definitiv keine wie auch immer geartete Zusammenarbeit geben. Was mögliche Mitstreiter aus dem demokratischen Spektrum angeht: Die Haltung von Grünen und SPD finde ich tatsächlich sehr bedauerlich und auch unverständlich. Allerdings hatten wir auch beim Artenschutz-Volksbegehren in dieser Phase noch überhaupt keine Unterstützung. Die kam erst, als die anderen Parteien gemerkt haben, dass das Thema erfolgreich ist.
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