Gegen illegale Waren: Temu muss Empfehlungs-Algorithmen transparent machen
Die EU-Kommission hat den von der Online-Plattform Temu vorgelegten Aktionsplan akzeptiert. Der Schritt ist ein Punktsieg für die EU-Plattformaufsicht bei ihrer Aufgabe, die strengen Vorgaben des Digital Services Act (DSA) durchzusetzen und den Handel mit illegalen sowie potenziell gefährlichen Produkten im Internet einzudämmen. Temu stand in den vergangenen Monaten im Fokus der Öffentlichkeit und der Behörden, da auf dem rasant wachsenden digitalen Marktplatz aus China wiederholt unzulässige, gefälschte oder nicht konforme Waren aufgetaucht sind. Der Betreiber des Schnäppchen-Portals hat sich zu strukturellen Korrekturmaßnahmen verpflichtet, was die Kommission nun offiziell billigt.
Hintergrund für das Einlenken Temus ist die im Mai verhängte Geldbuße der EU in Höhe von 200 Millionen Euro. Auslöser war die Feststellung der Kommission, dass die Plattform ihren grundlegenden Verpflichtungen zur umfassenden Risikobewertung nach dem DSA nicht nachgekommen war.
Mit den Zusagen verspricht der Konzern, seine internen Prozesse von Grund auf zu ändern, um den Schutz der europäischen Verbraucher voll zu gewährleisten. Zunächst wird Temu laut dem fixierten Maßnahmenpaket die Risiken analysieren, die speziell von seiner Plattform ausgehen. Zudem will der Anbieter anhand verlässlicher Kennzahlen bewerten, wie wirksam seine Maßnahmen das Risiko verringern, dass sich illegale Inhalte auf dem Marktplatz verbreiten.
Gegen Scheinrabatte und Countdowns
Ein weiterer Aspekt sind die Grenzen der bisherigen Inhaltsmoderation. Temu will detailliert analysieren, ob und wie die eingesetzten Empfehlungssysteme und Algorithmen unabsichtlich die Verbreitung illegaler Güter begünstigen oder gar verstärken. Ferner hat das Unternehmen zugesagt, vorsätzliche Manipulationen genauer zu untersuchen. Es will dabei prüfen, wie manche Händler die Plattformfunktionen ausnutzen, um potenziell illegale Listungen künstlich zu verstärken und prominenter zu platzieren.
Um die Ernsthaftigkeit der Zusagen zu untermauern, hat die Kommission einen strikten Zeitplan vorgegeben. Temu hat vier Monate Zeit, um eine fundierte Zwischenbewertung vorzulegen. Diese muss einen zusammenhängenden Halbjahreszeitraum abdecken. Damit soll garantiert werden, dass die vereinbarten Vorgaben nicht nur theoretischer Natur bleiben, sondern direkt in die Praxis übergehen.
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