8 Tote nach Bergsturz – jetzt müssen Experten vor Gericht

- Am Montag beginnt in Pontresina der Prozess zum Bergsturz vom 23. August 2017 in Bondo GR.
- Acht Menschen kamen damals ums Leben.
- Angeklagt sind zwei Geologen, ein Forstingenieur, ein Förster und die damalige Gemeindepräsidentin.
- Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen mehrfache fahrlässige Tötung vor.
- Laut Anklage schätzten sie die Gefahr vor dem Bergsturz falsch ein und liessen Wanderwege offen.
Was ist passiert?
Am 23. August 2017 ereignete sich in der Nordostflanke des Piz Cengalos oberhalb von Bondo in der Bündner Gemeinde Bregaglia ein schwerer Bergsturz. Rund drei Millionen Kubikmeter Fels brachen auf einer Höhe von 3000 Metern über Meer ab. Die Felsmassen rissen einen grossen Teil eines kleinen Gletschers mit. Dadurch entstand ein Schuttstrom, der ins Tal raste.
Laut Anklageschrift verschütteten die Geröllmassen auch einen 1,5 bis 2 Kilometer langen Abschnitt eines Wanderwegs. Die Ablagerungen waren 15 bis 20 Meter hoch. In den Gesteinsmassen kamen acht Personen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ums Leben. Nun kommt es deshalb nächste Woche zum Prozess wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung.
Wieso dauerte das so lange?
Das Verfahren wurde 2019 von der Bündner Staatsanwaltschaft eingestellt, weil sich laut Staatsanwaltschaft kein strafbares Verhalten habe nachweisen lassen, da der Bergsturz in diesem Ausmass nicht vorhersehbar gewesen sei. Angehörige der Opfer akzeptierten den Entscheid nicht und legten Rekurs ein. Das Bundesgericht hiess den Rekurs gut und die Staatsanwaltschaft liess darauf ein neues geologisches Gutachten erstellen.
Wer ist angeklagt?
Die Bündner Staatsanwaltschaft hat fünf Personen angeklagt: zwei Geologen, ein Forstingenieur, ein Förster sowie die damalige Gemeindepräsidentin von Bregaglia GR. Einer der Geologen und der Forstingenieur arbeiteten damals beim Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Graubünden.
Was wird ihnen vorgeworfen?
Die Staatsanwaltschaft wirft den fünf Personen mehrfache fahrlässige Tötung vor. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in den Tagen vor dem Bergsturz die Gefahren falsch eingeschätzt zu haben. Dadurch blieben unter anderem Wanderwege offen. Auf ihnen hielten sich beim Bergsturz Menschen auf, die ums Leben kamen.
In der Anklageschrift heisst es, mehrere Vorboten des Bergsturzes seien pflichtwidrig nicht erkannt worden:
- Die Beschleunigung der Bewegungsraten in den jährlichen Radarmessungen war ein deutliches Signal für eine wesentliche Veränderung der instabilen Felsmasse.
- In den zwei Wochen vor dem Bergsturz nahmen die Sturzaktivitäten in ihrer Häufigkeit zu.
- Am 12., 13. und 21. August ereigneten sich grössere Felsstürze. Zudem war die Sturzaktivität an der Nordostflanke erhöht.
- Der obere Teil des Anrissgebietes in der Nordostflanke war wegen Bewegungen stark aufgelockert.
Die Beschuldigten hätten laut Anklage zum Schluss kommen sollen, die Wanderwege vorsorglich zu sperren. «Indem sie keine vorsorgliche Sperrung der Zutrittswege in der Val Bondasca beschlossen und umsetzten, blieben sie pflichtwidrig untätig», steht in der Anklageschrift.
Für alle fünf Personen gilt die Unschuldsvermutung.
Welche Strafen drohen?
Welche Strafen die Staatsanwaltschaft fordert, ist vor dem Prozess nicht bekannt. «Die Anträge zu den Sanktionen werden anlässlich der Hauptverhandlung gestellt», heisst es in der Anklageschrift dazu.
Wer gehört zur Privatklägerschaft?
In der Anklageschrift werden elf Personen aufgeführt. Sie sind Angehörige der Verstorbenen vom Unglück am Piz Cengalo.
Wo findet der Prozess statt?
Die Hauptverhandlung wird ab Montag im Kongress- und Kulturzentrum Rondo in Pontresina stattfinden. Der Prozess wird voraussichtlich drei Tage dauern. 20 Minuten berichtet vor Ort in einem Live-Ticker über den Prozess.
Trauerst du oder trauert jemand, den du kennst?
Hier findest du Hilfe:
Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Pro Senectute, Beratung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen
Jeremias Büchel (jeb) arbeitet seit 2015 im Ressort Ostschweiz in St. Gallen und ist seit 2026 als Korrespondent tätig.
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