Int. Justiz im Visier – USA verhängen Sanktionen gegen Internationalen Strafgerichtshof

- Die US-Regierung hat Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verhängt.
- Man werde Transaktionen mit dem Gericht untersagen, seine Ressourcen abschneiden und seine Handlungsfähigkeit einschränken, teilte das US-Aussenministerium mit.
- Zuvor hatte es bereits Sanktionen gegen 13 Richter und Ankläger des Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag gegeben.
Die Ankündigung der US-Regierung kam nur wenige Stunden, nachdem der Friedensnobelpreis an die südafrikanische Juristin Navanethem Pillay verliehen worden war. Pillay war von 2003 bis 2008 Richterin an dem Gericht.
So begründen die USA ihr Vorgehen
Ein Anlass für die Sanktionen dürfte sein, dass das Gericht einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu erlassen hatte wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen im Gazastreifen.
Laut dem US-Aussenministerium werden durch die Sanktionen jegliche Vermögenswerte des Internationalen Strafgerichtshofs in den USA gesperrt und müssen dem US-Finanzministerium gemeldet werden. US-Bürgern sind sämtliche Transaktionen mit dem Strafgerichtshofs verboten.
Zugleich sollen die Sanktionen erst nach 180 Tagen in Kraft treten, um «substanzielle Fortschritte bei diplomatischen und rechtlichen Resolutionen nachzuweisen, die grundlegende Bedenken der USA hinsichtlich des Internationalen Strafgerichtshofs ausräumen».
US-Aussenminister Marco Rubio begründete das Vorgehen unter anderem damit, dass die USA nie dem Strafgerichtshof beigetreten seien. «Wir brauchen ihn nicht. Und wir wollen ihn nicht», sagte er weiter. «Jahrzehntelang» hätten Demokraten wie Republikaner die Idee abgelehnt, dass das Weltstrafgericht die Möglichkeit haben sollte, «amerikanische Staatsbürger, Angehörige des Militärs oder politische Anführer zu verfolgen».
«Angriff auf die Rechtsordnung»
Der Internationale Strafgerichtshof verurteilte die Strafmassnahmen der USA. «Es ist ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit und auf die Grundfesten der internationalen Rechtsordnung, der das einfache Prinzip untergräbt, dass niemand über dem Gesetz steht», heisst es in einer Stellungnahme. Der Schritt sei «beispiellos» und die USA versuchten, «den Lauf der Justiz zu behindern», erklärte der Strafgerichtshof.
Friedensnobelpreisträgerin Navanethem Pillay findet die US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof «enttäuschend» und «schockierend. Besonders schockierend ist, dass Richter wegen ihrer gerichtlichen Anordnungen sanktioniert wurden», sagte Pillay in den ARD-«Tagesthemen».
Pillay war von 2003 bis 2008 Richterin an dem Gericht. Nur wenige Stunden, nachdem der Friedensnobelpreis für die südafrikanische Juristin Pillay bekannt gegeben worden war, verhängten die USA Sanktionen gegen den Gerichtshof. Zuvor hatte es bereits US-Sanktionen gegen einzelne Richter und Ankläger des Weltstrafgerichts mit Sitz in Den Haag gegeben.
Pillay sagte weiter: «Ich glaube fest an dieses Gericht.» Es werde bestehen bleiben und ein Erfolg sein, ganz gleich, welche Hindernisse ihm in den Weg gelegt würden. Es gebe eine grosse Unterstützung für das Gericht, etwa durch Staaten in Europa und Afrika.
Das Gericht wird von 125 Vertragsstaaten getragen (Römer Statut) und verfolgt seit 2002 Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Die USA sind wie China, Israel und Russland kein Mitglied.
Die neuen Strafmassnahmen kommen nicht unerwartet. Die USA hatten damit bereits früher gedroht. US-Präsident Donald Trump hatte im September vor der UNO-Generalversammlung die Staaten aufgerufen, das Gericht zu verlassen. Daraufhin hatten Deutschland, die Niederlande und andere EU-Staaten dem Gericht die volle Unterstützung zugesichert.
Internationale Kritik an US-Sanktionen
Die neuen Sanktionen der USA gegen den Strafgerichtshof sorgen international für Empörung. Der norwegische Aussenminister Espen Barth Eide bezeichnete das Vorgehen der USA als besorgniserregend und kündigte an, gemeinsam mit anderen Ländern zu prüfen, wie der IStGH geschützt werden könne. Auch Belgien verurteilte die neuen Sanktionen «aufs Schärfste» und forderte die Aktivierung der EU-Blockadeklausel zum Schutz des Weltstrafgerichts.
Mehrere Vertragsstaaten des Gerichts sicherten in einer gemeinsamen Erklärung die «anhaltende und unerschütterliche Unterstützung für die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Integrität des IStGH» zu. Sie wiesen die angekündigten Sanktionen entschieden zurück und versicherten dem Gericht auch die Unterstützung, um die Funktionsfähigkeit des Gerichts zu garantieren. Zugleich betonen sie ihre Bereitschaft zu einem konstruktiven Dialog auch mit Nicht-Vertragsstaaten.
Die Erklärung wurde von Deutschland, Kanada, Dänemark, Frankreich, Italien, Japan, den Niederlanden und Grossbritannien unterzeichnet.
Die Schweiz reagierte ebenfalls und bekräftigte ihre Unterstützung für die Justizinstitution. Die Schweiz lehne Sanktionen, Drohungen «oder andere Massnahmen, die darauf abzielen, die Unabhängigkeit des Gerichtshofs und seine Fähigkeit zur Erfüllung seines Mandats zu untergraben» ab, schrieb das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auf der Plattform X.
Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu begrüsste die von den USA angekündigten Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und bezeichnete diesen als «tödliche Gefahr für rechtsstaatliche Demokratien».
«Der IStGH ist kein Gericht. Er ist eine politische Einrichtung», sagte Netanjahu. Gegen den israelischen Ministerpräsidenten liegt seit 2024 ein Haftbefehl des IStGH wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazastreifen vor. «Vielen Dank für Ihre Führungsstärke», fügte er mit Blick auf Donald Trump und dessen Aussenminister Marco Rubio hinzu, der die Sanktionen angekündigt hatte.
Die EU-Kommission zeigte sich in einer ersten Reaktion besorgt über das Vorgehen der USA. Sie kündigte an, weiter mit dem Weltstrafgericht zusammenarbeiten zu wollen, damit dieses effektiv arbeiten könne. Zugleich hofft sie auf einen Dialog, da die Sanktionen nach Angaben der Kommission erst mit einer Verzögerung von sechs Monaten in Kraft treten.
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