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Friday, October 9, 2026

Krankgeschrieben, Marathon gelaufen – jetzt kassiert er ab

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Wegen Augenproblemen lässt sich ein Niederländer krankschreiben, läuft aber weiterhin Marathon. (Symbolbild)

Wegen Augenproblemen lässt sich ein Niederländer krankschreiben, läuft aber weiterhin Marathon. (Symbolbild)Andreas Gora/dpa

Darum gehts

  • Ein niederländischer Mitarbeiter des Reisebüros Prijsvrij wurde fristlos entlassen, weil er trotz Krankschreibung am Rotterdam-Marathon teilnahm.
  • Ein Gericht in Den Haag stufte die Kündigung als rechtswidrig ein und sprach dem Mann insgesamt über 60’000 Euro Entschädigung zu.
  • Prijsvrij hatte den Angestellten sogar durch Privatdetektive überwachen lassen – vergeblich.

Dieser Gerichtsfall sorgt in den sozialen Medien für heftige Diskussionen: Ein Mitarbeiter des niederländischen Reisebüros Prijsvrij nahm während seiner Krankschreibung an einem Marathon teil. Nachdem ihm daraufhin fristlos gekündigt worden war, zog er gegen seinen Arbeitgeber vor Gericht – und erhielt nun Entschädigungen von insgesamt mehr als 60’000 Euro zugesprochen.

Ein Gericht in Den Haag stellte sich auf die Seite des sportlichen Angestellten und stufte die Kündigung als ungerechtfertigt ein. Ein Rechtsstreit in acht Etappen:

Krankgeschrieben

Der Mann hatte seine Stelle bei der Reiseagentur im Juli 2024 angetreten und parallel intensiv für einen Marathon trainiert. Im Dezember liess er sich wegen «akuter und schwerwiegender» Augenprobleme krankschreiben und konsultierte einen Augenarzt.

Training geht weiter

Anfang Januar berichtete er dem Betriebsarzt des Unternehmens telefonisch, dass er bei bestimmten Tätigkeiten eingeschränkt sei – etwa beim Autofahren und bei der Bildschirmarbeit. Zugleich gab er an, weiterhin viermal pro Woche trainieren zu wollen.

Die Warnung

Drei Tage später erhielt der Mitarbeiter einen Warnbrief. Darin hielt ihm das Reisebüro vor, trotz seiner Arbeitsunfähigkeit «sehr aktiv» geblieben zu sein und «zahlreiche Laufeinheiten» absolviert zu haben. Mit anderen Worten: Der Arbeitgeber machte deutlich, dass er der Krankmeldung keinen Glauben schenkte.

Anwalt kommt ins Spiel

Prijsvrij forderte den Mann auf, seine Arbeit unverzüglich wieder aufzunehmen. Für den Fall einer Weigerung stellte das Unternehmen die Einstellung der Gehaltszahlungen sowie die Rückgabe des Dienstwagens in Aussicht.

Der Mitarbeiter beauftragte einen Anwalt, der die Drohungen von Prijsvrij als «ungerechtfertigt und unangemessen» bezeichnete.

Mehrere Arztbesuche

Ende Januar stellte der Betriebsarzt fest, dass der Angestellte weiterhin arbeitsunfähig sei und seine Tätigkeit vorerst nicht wieder aufnehmen könne. Untersuchungen in einer Augenklinik Ende Februar ergaben, dass der Mann höchstwahrscheinlich an Myasthenia gravis litt, einer chronischen Muskelerkrankung.

Was hältst du davon, wenn jemand trotz Krankschreibung an einem Marathon teilnimmt?

Betriebsarzt wird bestellt

Trotzdem verlangte der Arbeitgeber eine Begutachtung durch einen weiteren Betriebsarzt. Auch dieser kam Anfang April zum Schluss, dass der Mann noch nicht arbeitsfähig sei.

Fristlose Entlassung

Acht Tage später wurde der Mitarbeiter zu einem Gespräch mit dem Geschäftsführer einbestellt. Nachdem sein Anwalt darauf hingewiesen hatte, dass dieses Vorgehen der Einschätzung des Betriebsarztes widerspreche, und dem Unternehmen Belästigung vorgeworfen hatte, wurde der Mann fristlos entlassen.

Im Kündigungsschreiben führte Prijsvrij aus, der Mitarbeiter habe sein Training nach der Krankmeldung fortgesetzt und am 13. April 2025 sogar am Rotterdam-Marathon teilgenommen.

Zudem erklärte das Unternehmen, den Mann im März durch Privatdetektive überwacht zu haben. Diese hätten beobachtet, wie er mit seinem Fahrzeug Erledigungen machte und sein Kind mehrfach zur Schule fuhr.

Gerichtsurteil

Der Richter liess sich von diesen Argumenten jedoch nicht überzeugen. Das Gericht entschied im September, dass die Kündigung rechtswidrig gewesen sei. Dem Mann wurden zunächst 10’070 Euro sowie eine zusätzliche Entschädigung von 50’000 Euro für den erlittenen Schaden zugesprochen. Darüber hinaus hat der ehemalige Mitarbeiter Anspruch auf Lohnnachzahlungen von knapp 3000 Euro sowie auf mehr als 5000 Euro zur Deckung seiner Gerichtskosten.

Das Urteil löste breite Zustimmung für den ehemaligen Mitarbeiter aus: Viele Nutzer kommentierten, «Hat sich gelohnt!». Zugleich kritisierten sie Prijsvrij scharf für den Einsatz von Privatdetektiven und sprachen von «gruseligem Stalker-Mist». Im Zentrum steht zudem die Frage, ob jemand arbeitsunfähig sein kann, obwohl er körperlich trainiert.

Hast du oder hat jemand, den du kennst, Probleme mit dem Job?

Hier findest du Hilfe:

Arbeit.swiss, Informationen und Adressen für Stellensuchende

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Karin Leuthold

Karin Leuthold (kle), Jahrgang 1968, arbeitet seit 2005 für 20 Minuten und ist derzeit am Newsdesk tätig.

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