Geleakte AfD-Mails: Wie es jetzt weitergeht

Hacker haben hunderttausende Mails der AfD veröffentlicht. Erste Vorwürfe klären sich, es kursieren auch falsche Informationen. Was wir wissen und was nicht.
Foto: Stefan Boness/Ipon
Was verbirgt sich hinter dem AfD Leak?
Durch einen Hackerangriff sind eine große Menge Daten von der AfD an die Öffentlichkeit geraten. Hacker haben sich Zugang zu den Servern eines Dienstleisters der Partei verschafft. Daraus haben sie einen 280 GigaByte großen Datensatz veröffentlicht, der etwa 420.000 E-Mails aus zehn Postfächern enthalten soll. Es geht dabei um interne Kommunikation, unter anderem soll sie von Accounts der Bundesgeschäftsstelle der Partei, dem Bundesschiedsgericht aber auch von verschiedenen prominenten Mitgliedern stammen – darunter Alexander Gauland, Leif-Erik Holm und Alice Weidel.
Kann jetzt jede:r die Mails lesen?
Theoretisch ist es möglich, den Datensatz herunterzuladen. Wegen seiner Größe dauert das allerdings mehrere Stunden. Auch besteht die Gefahr, sich Viren oder andere Schadprogramme auf den Rechner zu laden. Mittlerweile gibt es verschiedene Webseiten, auf denen sich die Daten durchsuchen und öffnen lassen, ohne sie selbst herunterladen zu müssen.
Was steht drin?
Die veröffentlichten Mails mit ihren Anhängen stammen aus dem Zeitraum März 2013 bis September 2026 und decken damit fast die gesamte Geschichte der AfD seit ihrer Entstehung ab. Viele Inhalte zeigen das alltägliche Geschäft einer Partei. Es handelt sich um Hotelbuchungen, Einladungen zu Veranstaltungen oder Presse-Briefings. Auch Protokolle zu Konferenzen, Kontoauszüge, Ausweiskopien, Strategie-Besprechungen oder private Fotos sind darunter.
Erste Recherchen zeigen, dass der Ton, die Sprache und die Inhalte der Kommunikation zu einer in Teilen gesichert rechtsextremen Partei passen: Rassistische Sprüche stehen neben NS-Referenzen, mögliche Parteiausschlüsse werden diskutiert, Reisen nach Russland geplant und der Umgang mit Parteispenden diskutiert.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch nur ein Bruchteil der Daten gesichtet, geprüft und ausgewertet. Viele verschiedene journalistische Medien setzen Teams ein, um tiefer in die Recherche einzusteigen. Auch die taz arbeitet mit den Daten.
Wissen wir, dass alles echt ist?
Die AfD bestätigte diese Woche den Leak und sagte, dass nur wenige und ältere Postfächer betroffen seien. Anfragen zur Echtheit der Inhalte ließ die Partei unbeantwortet. Sie selbst bezeichnet die Daten als „unwichtiges Zeug“, spielt den Leak also herunter.
Die Überprüfung durch Journalist:innen und Expert:innen dauert derweil noch an und wird aufgrund der großen Datenmenge auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Schon jetzt kursieren in jedem Fall gefälschte Mails, die vielfach weiterverbreitet werden. So soll ein AfD-Landtagsabgeordneter aus Nordrhein-Westfalen eine Mail geschrieben haben mit dem Wortlaut: „Die Geburtstage großer deutscher Männer wie Adolf Hitler“ gehörten zur deutschen Geschichte und „sollten nicht tabuisiert werden.“ Diese Mail findet sich allerdings nicht im Datensatz.Wer steckt hinter dem Hack?
Die Personen hinter dem Angriff sich nicht bekannt. Sich selbst bezeichnet die Hackergruppe als „Hexane“, sie soll aus zwei Personen bestehen. In Interviews sagen sie, dass sie nicht staatlich finanziert seien, keiner bekannten Gruppe oder Partei angehörten und kein Geld für den Angriff bekämen. Sie wollten kein Geld erpressen mit ihrem Angriff, ihnen ginge es um Gerechtigkeit.
War der Hack legal?
Nein, die Hacker haben mit ihrem Angriff eine Straftat begangen.
Kann man trotzdem mit ihm arbeiten?
Obwohl das Material illegal beschafft wurde, sagt es noch nichts darüber aus, wie es verwendet werden kann. Ob eine Verwendung legal ist, hängt davon ab, um wen es geht. Journalist:innen dürfen die Daten herunterladen, sie durchsuchen und lesen. Ob sie daraus veröffentlichen dürfen, lässt sich nicht grundsätzlich sagen. Ob das Veröffentlichen von Informationen aus dem Hack „im überragenden Interesse der Allgemeinheit“ sind, erfordert eine juristische Entscheidung im Einzelfall.
Verfassungsgericht, Polizei oder Staatsanwaltschaften dürfen Daten, die sie illegal beschafft haben, nicht vor Gericht als Beweise nutzen. Da in diesem Fall aber Unbekannte ohne staatlichen Auftrag die Daten veröffentlicht haben, können Gerichte grundsätzlich mit ihnen arbeiten, so die Einschätzung verschiedener Jurist:innen.
Ob Privatpersonen die Daten herunterladen dürfen ist juristisch nicht eindeutig.
Liefert das Datenleak Material für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren?
Bisher ist nicht klar, ob in den Mails relevante Informationen für ein Verbotsverfahren stehen, die über das hinausgehen, was der Verfassungsschutz und die Gesellschaft für Freiheitsrechte gesammelt haben. Die hatte vor einigen Monaten ein Gutachten vorgelegt mit dem Ergebnis: Die AfD könnte verboten werden, weil sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet.
Ob strafrechtlich relevante Informationen oder neue schwerwiegende Inhalte für ein Verbotsverfahren in den Leaks sind, werden die Recherchen der kommenden Tage und Wochen zeigen.
Geleakte AfD-Mails Folgen jetzt mal Konsequenzen?
Kommentar von Konrad Litschko
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