Archivakten zu KZ-Arzt Mengele – Historiker wirft NDB Zensur bei Mengele-Dossier vor

Archivakten zu KZ-Arzt Mengele Historiker wirft NDB Zensur bei Mengele-Dossier vor
Der NDB hat das Dossier über den Nazi-Arzt und Kriegsverbrecher Josef Mengele veröffentlicht – jedoch mit Schwärzungen.
11.09.2026, 07:44
Josef Mengele gehört zu den grössten Kriegsverbrechern im Nationalsozialismus. Nach dem Krieg gelang dem ehemaligen Lagerarzt von Auschwitz die Flucht nach Südamerika. In den 1950er Jahren tauchte er dann in der Schweiz für Skiferien in Engelberg auf. Historisch ist das unbestritten.
Als es 1961 hiess, Mengele sei in Zürich, wurde der Schweizer Geheimdienst aktiv. Zu diesem Zeitpunkt gab es einen internationalen Haftbefehl gegen Mengele.
Die offene Frage ist tatsächlich: War er 1961 in Kloten – ja oder nein? Darüber gibt es Gerüchte.
Warum konnte der deutsche Nazi-Arzt und Kriegsverbrecher Josef Mengele nach dem Zweiten Weltkrieg unbehelligt in die Schweiz reisen? Haben Schweizer Behörden Mengele allenfalls sogar gedeckt? Diese Fragen beschäftigen Schweizer Historikerinnen und Forscher seit Jahren.
Doch der Schweizer Nachrichtendienst hielt das Mengele-Dossier geheim. Dagegen zog der Berner Historiker Gérard Wettstein vor Gericht. Mit Erfolg.
Historiker kritisiert Schwärzungen
Nun ist das Mengele-Dossier publik. 217 Seiten lang ist es und enthält Polizeiberichte, Formulare, Aktennotizen und jede Menge Zeitungsartikel. Wettstein ist trotzdem enttäuscht.
«Wir haben ein umfassendes Dossier. Das ist so. Es sieht eindrücklich aus, weil es umfangreich ist», sagt Wettstein. «Aber, und das ist schon der erste Kritikpunkt, es ist mit Schwärzungen versehen, vor allem was Personendaten anbelangt. Das ist sehr unschön.»
So wie das Mengele-Dossier heute vorliegt, handelt es sich um Zensur.
Ärgerlich findet Wettstein auch, dass nach der Publikation des Dossiers der Nachweis fehlt, dass sich Mengele im Jahr 1961 in Zürich aufhielt. «Die offene Frage ist tatsächlich: War er 1961 in Kloten – ja oder nein? Darüber gibt es Gerüchte.»
Um diese Frage beantworten zu können, müssten Historikerinnen und Historiker integralen Zugang haben zu diesem Dossier. «Aber das haben sie nicht», sagt Wettstein.
Hinweise zu mangelnder Zusammenarbeit der Polizei
Ohne diesen integralen Zugang bleibt historisch nur bestätigt, dass Mengele in Engelberg Ski fuhr. Die Schweizer Behörden können sich wiederum darauf berufen, dass die Deutschen den ersten internationalen Haftbefehl für Mengele erst im Jahr 1959 erliessen.
Dass Mengele 1961 in Zürich war, bleibt als Hypothese bestehen. Das Mengele-Dossier zeigt aber: Die Polizei versuchte, den Nazi aufzuspüren.
Ich möchte ins Bundesarchiv gehen und diese Akte im Original durchblättern können.
Historiker Wettstein: «Da sieht man Spuren. Da sieht man auch, dass offenbar die Zusammenarbeit nicht immer geklappt hat, dass die Polizei nicht so gehandelt hat, wie sie hätte handeln können oder sollen. Aber dem müsste man vertiefter nachgehen können. Aber zum jetzigen Zeitpunkt ist das nicht möglich.»
Gesamtkontext kann nicht hergestellt werden
Eine Aussage, dass die Polizei oder eine andere Schweizer Behörde Kriegsverbrecher Mengele geschützt hätte, sei aufgrund der neuen Quellenlage mit geschwärzten Fakten und Personen nicht möglich. «Sie können keinen Gesamtkontext herstellen», sagt Wettstein.
So wie das Mengele-Dossier heute vorliege, handle es sich um Zensur, bilanziert Wettstein. Als Historiker hingegen wolle er: «ins Bundesarchiv gehen und diese Akte im Original durchblättern können.»
Und darum werde er sein Engagement für einen ungehinderten Zugang weiterführen – wenn nötig wieder vor Gericht.
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