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Saturday, October 17, 2026

Minergie-Label – Wohnungen wegen falschen Angaben zu teuer vermietet

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Es gibt Dinge, die sind offensichtlich, wenn man eine neue Wohnung mietet. Ob die versprochene Badewanne vorhanden ist oder nicht, ist klar zu erkennen. Ob die Wohnung über einen Balkon verfügt oder nicht, ebenso. Auch bei der Anzahl der Zimmer oder der Schlüssel wird sich kaum jemand ein X für ein U vormachen lassen.

Person arbeitet auf dem Boden neben einem offenen Kühlschrank in einer Küche.
Legende: Gewisse Dinge sind bei einer Wohnungsübergabe offensichtlich. Andere nicht. Keystone / Gaetan Bally

Anders sieht es jedoch bei technischen Angaben aus, die eigentlich genauso verbindlich sind. Zum Beispiel beim Minergie-Standard. Bei einer grossen Überbauung in Kaiseraugst AG wurden im Jahr 2010 rund 100 Wohnungen als Wohnungen mit Minergie-Standard vermarktet. Zu Unrecht, wie sich später herausgestellt hat

Label wurde 2014 aberkannt

Den Mieterinnen und Mietern der Liegenschaft in Kaiseraugst wurde sogar ein Handbuch verteilt, mit Tipps zum Lüften und für den Sonnenschutz in Minergie-Häusern. Ein Gutachter stellte im Jahr 2014 jedoch fest, dass das Lüftungssystem nicht den Anforderungen entsprach. Deshalb wurde der Überbauung das Minergie-Label wieder entzogen.

Zuerst wehrte sich die Vermieterschaft, ein Schweizer Versicherungskonzern, gegen den Labelentzug. Doch ein Gericht entschied, dass dieser Entzug zurecht erfolgte und die Überbauung den angepriesenen Minergie-Standard nicht erfülle. Kurz: Eine Eigenschaft, welche den Mietenden zugesichert wurde, und für welche die Mietenden monatlich bezahlten, war nicht vorhanden.

Minergie ist ein geschützter Schweizer Qualitätsstandard für nachhaltiges Bauen und Sanieren. Im Zentrum stehen dabei Komfort, Effizienz und Klimaschutz.

Die wichtigsten Kriterien sind eine stark gedämmte Gebäudehülle, eine automatische Lüftung und vor allem der fossilfreie Betrieb, zum Beispiel mit einer Wärmepumpe. Weiter ist die Nutzung von Solarenergie Pflicht. Es gibt verschiedene Stufen wie das Basis-Label, Minergie-P (Niedrigstenergie) und Minergie-A (Plusenergie).

Der wohl grösste Vorteil für Mietende einer Minergie-Wohnung ist der deutlich geringere Energieverbrauch, der zu spürbar tieferen Nebenkosten führt.

Ein Mieter bemerkte die Unstimmigkeit und wehrte sich. Er forderte eine Mietzinsreduktion von 8 Prozent, rückwirkend bis zum Mietbeginn. Zuerst gelangte er an die Schlichtungsstelle, danach wurde der Streit vor dem Bezirksgericht Rheinfelden verhandelt.

Vor vier Jahren entschied das Gericht zugunsten des Klägers. Zumindest mehrheitlich: Statt der geforderten 8 Prozent erhielt er lediglich eine rückwirkende Mietzinsreduktion von 5 Prozent. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Rund 70 weitere Fälle kommen vor Gericht

Daraufhin wehrten sich rund 70 Mietparteien aus der Überbauung in Kaiseraugst gegen ihre Vermieterin. Sie forderten ebenfalls eine Herabsetzung des Mietzinses und zogen den Fall erneut vor Gericht. Am Freitagmorgen begann in Rheinfelden einer dieser Prozesse.

Es stellt einen mietrechtlichen Mangel dar, wenn eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist.

Andreas Béguin, Rechtsanwalt aus Basel und Co-Präsident des Mieterinnen- und Mieterverbandes Baselland und Dorneck-Thierstein, hat in dem ersten dieser Fälle den Mietenden vertreten. Für ihn ist klar, dass das Urteil aus dem Jahr 2022 wegweisend für alle Mieterinnen und Mieter dieser Überbauung sein muss. «Es stellt einen mietrechtlichen Mangel dar, wenn eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist.»

Mieterverband rät zum Kampf

Jede Mieterin und jeder Mieter könne sich bei der kantonalen Fachstelle erkundigen, ob er oder sie tatsächlich in einem Minergie-Haus lebt oder nicht, sagt Béguin. Ausserdem gibt es im Internet eine Liste aller Minergie-Gebäude, in welcher sich Adressen überprüfen lassen.

Für Mieterinnen und Mieter, die für einen Minergie-Standard oder andere zugesicherte Eigenschaften zahlen, ohne diese zu erhalten, lohne sich der Gang vor Gericht, so Béguin. Er weist darauf hin, dass Mieter ihre Rechte jeweils selbst erkämpfen müssten. Einfach darauf zu warten, dass der Vermieter von sich aus reagiert, sei in der Regel keine erfolgreiche Strategie.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 16.10.2026, 12:03 Uhr ;  heir;stes;liea

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