Alkoholverbot an Bahnhöfen: Mehr Sicherheit, weniger Konflikte?
Stand: 15.10.2026 • 09:11 Uhr
Ab heute gilt das bundesweite Alkoholverbot an den Bahnhöfen der Deutschen Bahn. Damit sollen Konflikte reduziert und die Aufenthaltsqualität verbessert werden. In fast 40 Bahnhöfen wurde das bereits getestet.
Alle halbe Stunde ertönt am Kölner Hauptbahnhof eine Durchsage: "Alkoholverbot. Der Verbotsbereich umfasst den gesamten Bahnhof." Seit Anfang April gilt hier bereits ein Alkoholverbot. Nun wird die Regelung bundesweit auf alle rund 5.700 Bahnhöfe ausgeweitet. Konkret bedeutet das: In Bahnhofshallen und auf Bahnsteigen darf kein Alkohol mehr getrunken werden. Ausgenommen sind gastronomische Betriebe.
Zuvor hatte die Deutsche Bahn das Verbot an fast 40 Bahnhöfen getestet, neben Köln unter anderem in München und Hamburg. Aus Sicht des Unternehmens mit Erfolg. Anja Bröker, Sprecherin der Deutschen Bahn, erklärt: "Dort kommt es weniger zu Konflikten, zu weniger Müll und auch zu einem Gefühl, was uns Reisende spiegeln, aber auch unsere eigenen Mitarbeitenden, dass man sich wohler fühlt, dass es ein angenehmerer Aufenthalt ist."
Bahn meldet große Zustimmung unter Reisenden
Nach Angaben der Deutschen Bahn befürworten 80 Prozent der Reisenden in einer Befragung ein Alkoholverbot an Bahnhöfen. Auch am Kölner Hauptbahnhof stößt die neue Regelung überwiegend auf Zustimmung. "Ich denke schon, dass das einen großen Unterschied macht. Ich komme aus der Region Euskirchen, und da sieht man das extrem, dass es nicht mehr schön ist. Zu viel Alkohol", sagt Reisender Stefan Kresse.
Edgar Tamaliunas sieht die Maßnahme dagegen zwiespältig. Er hält das Verbot zwar grundsätzlich für nachvollziehbar, kritisiert aber, dass dadurch auch Menschen eingeschränkt werden, die sich verantwortungsvoll verhalten: "Also von daher sehe ich das nicht positiv, aber ich kann die Behörden verstehen und die Leute, die daran arbeiten."
Petra Burkhardt ist auf dem Weg von Köln nach Berlin. Sie erhofft sich vor allem in den Abend- und Nachtstunden eine angenehmere Atmosphäre, "dass eben nicht überall in Ecken irgendwelche angetrunkenen Personen rumliegen. Aber es wird schwierig sein, das wirklich durchzusetzen. Man muss ja dann wieder wen vertreiben."
Bahnhofsmission warnt vor Verlagerung der Probleme
Genau darin sieht auch die Bahnhofsmission eine Herausforderung. Sie unterstützt das Alkoholverbot grundsätzlich, befürchtet allerdings, dass sich die Probleme dadurch lediglich aus den Bahnhöfen in deren unmittelbares Umfeld verlagern könnten. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Bahnhofsmission, Mirko Schwärzel, fordert deshalb gemeinsame Konzepte von Deutscher Bahn und Kommunen.
Zugleich müsse sichergestellt werden, dass das Verbot, wie er sagt, diskriminierungsfrei umgesetzt werde: "Die Regeln müssen dann auch für alle gelten. Feiernde Gruppen, Fußballfans, die die Bahn nutzen, für die müssen die gleichen Regeln gelten wie für unsere Gäste, für wohnungs- und obdachlose Menschen. Und das braucht eine sensible Umsetzung, auch natürlich durch die DB-Sicherheit", so Schwärzel.
Im Zug gelten andere Regeln
Christof Bernhäuser arbeitet für das Unternehmen SSP. Es betreibt Geschäfte an mehr als 50 Bahnhöfen in Deutschland, Bäckereien, Kneipen aber auch Supermärkte oder Kioske. An den fast 40 Bahnhöfen, wo es getestet wurde, sei das Verbot spürbar, aber auch richtig: "Wir sehen natürlich an einzelnen Standorten, wo das Konsumverbot schon gilt, für unsere Retailgeschäfte, wo wir Alkohol im Außerhausverkauf haben, mitunter auch schon einzelne Umsatzrückgänge. Aber für uns ist natürlich die Sicherheit für unsere Mitarbeitenden in den einzelnen Geschäften und auch für die Gäste an allererster Stelle", so seine Einschätzung.
Bei Verstößen gegen das Alkoholkonsumverbot erfolgt ein Platzverweis. Im Wiederholungsfall spricht die DB ein Hausverbot aus. In den Zügen gibt es unterschiedliche Regelungen. In den Nahverkehrszügen ist es von Region zu Region unterschiedlich, ob Alkohol konsumiert werden darf. In den Fernverkehrszügen ist Alkohol grundsätzlich erlaubt.
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