Betreiber Kritischer Infrastruktur sollen in Österreich Flugdrohnen abschießen
Lizenzen für Abwehr verdächtiger Flugdrohnen durch Private möchte Österreichs Bundesregierung einführen. Das haben Minister am Donnerstag in Wien bekanntgegeben. Lizenznehmer sollen Betreiber Kritischer Infrastruktur sein. Dazu zählen beispielsweise medizinische Einrichtungen, Kraftwerke, Strom- und Telecom-Netze, Pipelines und Wasserwerke, aber auch Teile des Finanzwesens, der öffentlichen Verwaltung sowie bestimmte Einrichtungen für den Verkehr oder zur Herstellung und Verteilung von Lebensmitteln.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) plant, die Flugdrohnenabwehrlizenzen durch eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes einzuführen: „Dieses Thema beschäftigt uns seit fast zehn Jahren, und natürlich haben sich die Anzahl, die Technik und die Bedrohung der Drohnen verstärkt‟, sagte er im Rahmen einer Pressekonferenz mit Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) und dem für Staatsschutz zuständigen Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) am Donnerstag.„Es kann weder vom Innenressort (noch vom Bundesheer) jede einzelne Kritische Infrastruktur entsprechend geschützt werden‟, stellte Tanner klar, „Daher durchaus auch diese Eigenverantwortung.‟
Seit Jahresbeginn gilt in Österreich ein Bundesgesetz zur Sicherstellung eines hohen Resilienzniveaus von kritischen Einrichtungen (RKEG), mit dem die EU-Richtlinie 2022/2557 umgesetzt wird. Der Innenminister bereitet sich laut eigener Aussage gerade darauf vor, jene Bescheide zu erlassen, mit der bestimmte Einrichtungen zu Kritischer Infrastruktur im Sinne des RKEG erklärt werden. Deren Betreiber sollen dann auch für die Drohnenabwehrlizenzen infrage kommen. heise online hat beim Ministerium nachgefragt, ob auch Länder, Gemeinden und/oder Ausrichter großer Veranstaltungen solche Lizenzen erwerben werden können.
Störsender und mehr
Welche technischen Verfahren Lizenznehmer einsetzen dürfen, hat die Regierung noch nicht bestimmt. Karner sprach als Beispiel vom „jammen‟. Damit kann durch elektromagnetische Wellen die Datenverbindung einer Flugdrohne gestört werden, um sie zu Umkehr oder Landung zu zwingen. Stärkere Strahlung kann Fluggeräte auch zerstören. Kinetische Einwirkung scheint nach aktuellem Stand nicht ausgeschlossen. Leichtfried betonte die Gesamtstaatlichkeit des Problems, womit er meint, dass sowohl Behörden als auch Private tätig werden müssen.
Staatssekretär Leichtfried, Innenminister Karner, Verteidigungsministerin Tanner und Direktor Bernhard Treibenreif (Direktion Spezialeinheiten/Einsatzkommando Cobra) (v.l.n.r.)
(Bild: BMI/Karl Schober)
Sowohl das Österreichische Bundesheer als auch das Einsatzkommando Cobra der Polizei setzen sich seit 2015 mit Drohnen auseinander. Zunächst mit Blick auf den Einsatz von Flugdrohnen, seit 2017/18 auch mit Blick auf deren Abwehr, berichtete Karner. Jüngst ist ein Drohnen-Lagezentrum eingerichtet worden. Bei Bedarf sollen dort Innen-, Verteidigungs- und das für Infrastruktur zuständige Verkehrsministerium Informationen und Reaktionen koordinieren.
Neues Spionagegesetz gegen Wegwerfagenten
Zusätzlich zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist ein neues Spionagegesetz geplant, um sogenannte Wegwerfagenten bestrafen zu können. Das sind Personen, die von Staaten bezahlt werden, um einmal oder für kurze Zeit etwas zu tun, oft ohne den Zweck zu kennen. Solche Privatpersonen könnten zum Beispiel Flugdrohnen betreiben, um den Luftverkehr an einem Flughafen zu stören oder eine Großveranstaltung zu beeinträchtigen.
Leichtfried unterstrich die Bedeutung von Flugdrohnen für den Verfassungsschutz: „Es wird mit Drohnen spioniert, es wird mit Drohnen Desinformation verbreitet, es wird mit Drohnen Sabotage begangen, und es wurde auch schon versucht, Drohnen für Terroranschläge in Europa einzusetzen.‟ Im Bereich der Flugdrohnenabwehr liege die Aufgabe des Geheimdienstes bei der Vorbeugung, sowie bei der Erkennung, warum eine bestimmte Drohne gerade fliegt, also ob eine harmlose oder böse Absicht dahintersteckt. Erfreut zeigte sich der Sozialdemokrat über eine bereits erfolgte Änderung des Luftfahrtrechts, die die Verhängung von Flugverbotszonen erleichtert. Das habe sich im Mai beim Eurovision Song Contest 2026 in Wien bewährt.
Zum Thema gesamtstaatliche Drohnenabwehrstrategie besteht seit Februar eine regelmäßig tagende interministerielle Arbeitsgruppe, der neben den Ministerien für Landesverteidigung sowie Inneres auch das Verkehrsministerium und das Wirtschaftsministerium angehören. Die Arbeitsgruppe befasst sich unter anderem mit der Frage, nach welchen Kriterien zu bestimmen ist, ob eine bestimmte Lage noch als sicherheitspolizeiliche oder bereits als militärische Aufgabe eingestuft wird. Das Gremium soll noch dieses Jahr einen Bericht vorlegen; auch eine Abwehrübung ist geplant, sowohl sicherheitspolizeilich als auch militärisch.
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