US-Sanktionen gegen Strafgerichtshof: Das Weltgericht lahmlegen, aber nicht sofort

Die US-Regierung setzt dem Internationalen Strafgerichtshof eine Frist von 180 Tagen. Danach will sie ihm „ein Ende setzen“. Wie reagiert die EU?
Foto: Mark Schiefelbein/ap
Das US-Außenministerium hat am 9. Oktober den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mit Sanktionen belegt. Das Weltgericht ist damit vom Zahlungsverkehr mit US-Finanzinstitutionen ausgeschlossen, seine Bankkonten sind gesperrt und US-Staatsangehörige oder Unternehmen in den USA dürfen keinerlei geschäftliche Transaktionen mit dem Gericht tätigen.
Da es keinen internationalen Zahlungsverkehr und auch keine Onlineaktivitäten ohne Beteiligung von US-Unternehmen gibt, außer in wenigen Ländern wie Nordkorea, legt dieser Beschluss das Weltgericht faktisch komplett lahm. Die Maßnahme erweitert die bestehende US-Sanktionsverordnung 14203 vom 6. Februar 2025, die bereits Visa- und Finanztransaktionsrestriktionen gegen einzelne Mitarbeiter des IStGH verhängte. Dies wird nun erweitert und auf das Gericht an sich ausgedehnt. „Wir werden Transaktionen mit diesem Schurkengericht verbieten, ihre Ressourcen abschneiden und ihre Tätigkeit lahmlegen“, erklärte US-Außenminister Marco Rubio.
Das Inkrafttreten der Sanktionen ist für 180 Tage ausgesetzt, also bis 7. Mai 2027. Wie das US-Finanzministerium in seinen Sanktionsnotizen ausführt, soll dies den vorläufigen Weiterbetrieb des Gerichts sowie seine „Abwicklung“ ermöglichen. Ohne solche Ausnahmegenehmigungen könnte das Den Haager Gericht mit sofortiger Wirkung keine Rechnungen oder Gehälter mehr zahlen und müsste vermutlich dichtmachen und seine Haftanstalt in Scheveningen an der Nordsee schließen.
Entweder der IStGH setzt seinen Drohungen ein Ende oder wir setzen dem IStGH ein Ende
US-Außenminister Marco Rubio
Die 180 Tage sind laut US-Außenministerium auch als Zeitfenster gedacht, um „Fortschritte bei diplomatischen und rechtlichen Lösungen, die den wichtigsten US-Sorgen über den IStGH Rechnung tragen“, zu ermöglichen. Laut Rubio geht es vor allem darum, dass keine US-Amerikaner verfolgt werden können. „Entweder der IStGH setzt seinen Drohungen ein Ende oder wir setzen dem IStGH ein Ende“, erklärte das US-Außenministerium. Die USA erwarteten, dass ihre Verbündeten sie dabei unterstützten.
Was kann die EU tun?
Die denken aber nicht daran. Zahlreiche europäische Länder reagierten mit scharfer Kritik. Die EU nannte die Sanktionen „inakzeptabel“ und forderte ihre Rücknahme, begrüßte aber zugleich, dass die USA sie nicht sofort umsetzen wollten und Dialog suchten.
Beim wöchentlichen Treffen der EU-Außenminister am Montag dürfte unter anderem diskutiert werden, rechtzeitig zum Ablauf der 180-Tage-Frist die sogenannte „Blocking-Verordnung“ der EU zu aktivieren. Diese Verordnung, ursprünglich 1996 zum Umgang mit den US-Sanktionen gegen Kuba ins Leben gerufen, ermöglicht es, von anderen Ländern verhängte Sanktionen für ungültig auf EU-Gebiet zu erklären und Unternehmen aus der EU zu untersagen, ihnen Folge zu leisten.
Einen solchen Schritt diskutieren EU-Parlamentarier und Juristen schon länger. Seine besondere Relevanz in diesem Fall ergibt sich daraus, dass der IStGH seinen Sitz in Den Haag hat, auf dem Staatsgebiet eines EU-Mitglieds.
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