Kabinett beschließt Gesetzentwurf für digitalen Kassenbon ab 2028
Gesetzentwurf für digitalen Bon Schluss mit der Zettelwirtschaft an der Kasse?
Stand: 23.09.2026 • 15:36 Uhr
Weniger Papier, weniger Bürokratie und auch weniger Steuerbetrug: Darauf setzt das Kabinett mit einem neuen Gesetzentwurf. Ab 2028 sollen Kassenbons künftig digital werden. Für wen es Ausnahmen geben soll - und was der Einzelhandel kritisiert.
Wer einkaufen geht, soll künftig häufiger einen digitalen statt einen gedruckten Kassenbon bekommen. Dazu hat das Bundeskabinett heute einen Gesetzentwurf des Finanzministeriums beschlossen. Papierbelege sollen demnach ab 2028 grundsätzlich durch digitale Belege ersetzt werden - zum Beispiel per E-Mail oder als QR-Code. Laut Finanzministerium wird es für Konsumenten keine Pflicht geben, elektronische Belege anzunehmen.
"Das bedeutet für alle weniger Bürokratie - sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen", sagte Finanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil. Mit digitalen Kassen würden alle Umsätze erfasst. "Damit verhindern wir Steuerhinterziehung und schaffen faire Wettbewerbsbedingungen", erklärte Klingbeil. "Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind."
Papier nur noch auf Wunsch
Papierbelege soll es dann nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden geben. Die Regierung erhofft sich dadurch Einsparungen und einen Beitrag zum Umweltschutz durch das Sparen von Papier.
Mit dem Gesetz wird die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von SPD und Union umgesetzt, die seit 2020 geltende Pflicht für Papierbons abzuschaffen. Zudem soll es mehr digitale Kassen geben.
Moderne elektronische Kassensysteme sind nach Angaben des Bundesfinanzministeriums in Deutschland bereits weit verbreitet. Noch gibt es etwa 115.000 sogenannte offene Ladenkassen, bei denen Einnahmen teils nur handschriftlich oder gar nicht erfasst werden. "Das kann Steuerhinterziehung begünstigen", erläuterte das Ministerium.
Ausnahmen in Landwirtschaft denkbar
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro sollen ab 2028 elektronische Kassensysteme nutzen müssen. Wer im Jahr weniger als 12.000 Euro Bar-Umsatz macht, soll davon ausgenommen sein. Weitere Ausnahmen können durch eine Rechtsverordnung geregelt werden, etwa für Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern.
Der Digitalverband Bitkom betonte, für Verbraucher bedeute das Gesetz weniger Papier. "Belege lassen sich leichter speichern und wiederfinden." Für viele Unternehmen bringe die Umstellung zunächst aber einen Aufwand mit sich. Es brauche einheitliche technische Vorgaben, damit die Systeme nahtlos zusammenarbeiteten.
Einzelhandel fordert Abschaffung der Bonpflicht
Die Bonpflicht war 2020 von der damaligen Bundesregierung eingeführt worden, um Steuerbetrug zu erschweren. Besonders kleine Einzelhändler wie Bäckereien oder Kioske hatten sich über unnötige Bürokratie und zusätzlichen Müll beschwert.
Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes HDE, Stefan Genth, sagte, im Koalitionsvertrag sei die Abschaffung der Bonpflicht vereinbart worden. "Nun aber, wie heute im Kabinett beschlossen, lediglich den Papierbon abzuschaffen und diesen durch einen verpflichtenden digitalen Beleg zu ersetzen, das ist zu wenig."
Es drohten für viele Betriebe erhebliche Investitionen in einer wirtschaftlich angespannten Situation, erklärte Genth. Bei größeren Einkäufen sei das Datenvolumen des Belegs zu groß und er würde nicht auf den QR-Code passen. "Deshalb muss der digitale Beleg auf einen Server übertragen werden und der Kunde erhält über den QR-Code einen Link zu diesem Server, wenn der Einzelhändler keine Kundenapp hat." Solche Systeme gebe es zum Teil schon - die seien aber teuer und müssten ausgebaut werden.
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.