Lukaschenko-Scherge vor Gericht: «Wir haben sie liquidiert»

- Ein Belarusse (48) steht wegen «mehrfachen Verschwindenlassens» von drei Oppositionspolitikern vor Gericht.
- Die Taten haben sich 1999 in Belarus (Weissrussland) ereignet, als der Beschuldigte Mitglied der militärischen Sondereinheit SOBR des Regimes war.
- Das Kreisgericht Rorschach hat den Beschuldigten vor drei Jahren mangels Beweisen freigesprochen.
- Am Dienstag wurde der Fall am Kantonsgericht St. Gallen in zweiter Instanz verhandelt – das Urteil folgt im Oktober.
Tatort Minsk, Tatzeit 1999 – das St. Galler Kantonsgericht hat sich mit einem aussergewöhnlichen Delikt zu befassen. Ein heute 48-jähriger Belarusse hatte 1999 als Mitglied der militärischen Sondereinheit SOBR des belarussischen Lukaschenko-Regimes drei Oppositionspolitiker entführt und «verschwinden lassen». Zu den Opfern gehörte auch der ehemalige Innenminister Juri Sacharenko.
2018 flüchtete der Beschuldigte in die Schweiz und beantragte im Kanton St. Gallen Asyl, da er um sein Leben fürchtete. Er gab bei seinem Asylantrag an, im Auftrag des Regimes an den Ermordungen von drei oppositionellen Politikern beteiligt gewesen zu sein. Zudem hatte er die Taten in der «Deutschen Welle» detailliert geschildert.
Freispruch bei der Vorinstanz
In der Folge kam es vor dem Kreisgericht Rorschach im September 2023 zum Prozess wegen «mehrfachen Verschwindenlassens». Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert, davon ein Jahr bedingt. Das Gericht sprach den Mann aufgrund widersprüchlicher Aussagen und aus Mangel an Beweisen aber frei. Es sei möglich, dass er mit seinen Schilderungen sein Asylgesuch positiv beeinflussen wollte.
Dagegen legten die zwei Privatklägerinnen – Töchter von zwei der drei Opfer – Berufung ein, sodass es am Dienstag vor dem Kantonsgericht St. Gallen zum Prozess kam.
«Wir haben sie liquidiert»
Zum Prozess erschien der Beschuldigte mit einer Mütze, Sonnenbrille und Kapuze bedeckt. Er ist gross, kräftig gebaut und hinkt. Dies wegen eines Autounfalls in Weissrussland 2008, der seinen früheren Angaben zufolge auf ein Attentat zurückzuführen sei. Zur Anklageschrift sagte er nur: «Wir haben sie liquidiert, mehr will ich dazu nicht sagen.»
Der Beschuldigte ist in Minsk geboren und aufgewachsen und verpflichtete sich nach dem eineinhalbjährigen Militärdienst bei der SOBR, einer militärischen Spezialeinheit des Innenministeriums. Der Richter will wissen, ob er am Schluss seines Militärdienstes wegen eines Deliktes im Gefängnis gesessen sei, was der Beschuldigte aber verneinte.
Opferanwalt spricht von Asylmissbrauch
Der Anwalt der beiden Privatklägerinnen erinnerte daran, dass 1999 das Schicksalsjahr in Belarus war. Der Diktator Alexander Lukaschenko habe mit Todesschwadronen die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt und damit seine Herrschaft gefestigt. Der Beschuldigte sei damals bei der Spezialeinheit SOBR beteiligt gewesen.
Seine Fluchtgründe fast 20 Jahre nach der Tat seien jedoch nicht politischer Natur gewesen, sondern der Beschuldigte habe nach seinem geschäftlichen Privatkonkurs in Minsk in der Schweiz eine neue Zukunft aufbauen wollen.
«Es hat sich um einen Asylmissbrauch mit opportunistischen Motiven gehandelt», sagte der Anwalt der Opferangehörigen. Der Beschuldigte habe als ehemaliges SOBR-Mitglied sein Wissen als goldenes Ticket für einen Neuanfang in der Schweiz missbraucht.
Urteil wird später mündlich mitgeteilt
Die Verteidigerin verlangte einen vollumfänglichen Freispruch für ihren Mandanten. Die Taten seien verjährt, und die Übersetzung bei der Vorinstanz sei mangelhaft gewesen. «Mein Mandant wurde als Lügner und Geschichtenerzähler dargestellt.» Sie kritisierte auch die dreijährige Verfahrensdauer durch die Berufung seitens der Privatklägerinnen.
Das St. Galler Kantonsgericht hat noch kein Urteil gefällt. Es wird den Entscheid vermutlich Mitte Oktober mündlich eröffnen.
Stefan Hohler (hoh), arbeitet seit 2020 als Gerichtsreporter für 20 Minuten.
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