Verfahren gegen Flughafen-Ausbau: Klage gegen 8.100 Nachtflüge in Leipzig/Halle

Klima, Nachtruhe, Feinstaub, Naturschutz: Vor dem Oberlandesgericht startet das Verfahren gegen den 300 Millionen-Euro-Ausbau des Frachtflughafens.
Foto: Jochen Eckel/imago
Vor Gericht protestierte eine Mahnwache, im Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen ging es um Lärmschutz, Nachtflüge und das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Am Dienstag begann die mündliche Verhandlung der Klage von Umweltverbänden, Bürgerinitiativen und einer Anrainergemeinde gegen den 300 Millionen Euro teuren Ausbau des Frachtbereichs am Flughafen Leipzig/Halle.
Für den Logistikriesen DHL ist der nach Frankfurt/Main zweitgrößte Frachtflughafen Deutschlands zu klein geworden. Seit 2008 betreibt DHL ein internationales Drehkreuz für Expressluftfracht. Um die Kapazität zu erhöhen und Platz für größere Flugzeuge zu schaffen, sollen die DHL-Fläche um 39 Hektar erweitert, Rollwege, Enteisungsflächen und Betriebsgebäude gebaut werden. Weil der Flughafen eine in Deutschland seltene Nachtfluggenehmigung hat, starten und landen hier aktuell jeden Tag zwischen 22 und 6 Uhr etwa 80 bis 90 Frachtflugzeuge.
Allerdings stagniert das Geschäft. Für 2023, 2024 und 2025 meldet die Flughafengesellschaft jeweils einen Frachtumschlag von 1,4 Millionen Tonnen. DHL Express besetze frei werdende Stellen nicht neu, hieß es laut Medienberichten im März. Damals hatte DHL rund 4.500 Mitarbeitende.
Dass dennoch ausgebaut werden soll, können die insgesamt zehn Klagenden nicht verstehen. Die Erweiterung sei „verheerend für das Klima“, erhöhe Lärm- und Feinstaubbelastung der Anwohnenden und schade den anliegenden Naturschutzflächen im Leipziger Auwald und in der Saaleaue, heißt es in der Klageschrift, die der Umweltverband BUND mitformuliert hat.
1.100 Seiten dicker Planfeststellungsbeschluss
Auch die nahegelegene Stadt Schkeuditz, die etwa in Hinblick auf Arbeitsplätze vom Airport profitiert, ist gegen den seit September 2024 vorliegenden 1.100 Seiten dicken Planfeststellungsbeschluss. Diese grundsätzliche Bauerlaubnis der Landesdirektion Sachsen schränke die Möglichkeiten der Anrainergemeinde ein, Wohngebiete auszuweisen.
Am Dienstag ging es vor allem um die erwartete Zunahme von Nachtflügen. Kalkuliert wird mit 8.100 weiteren Starts und Landungen im Jahr 2032.
Der Protest gegen den Ausbau tobt seit Langem. Für die Planfeststellung wurden 8.000 Beschwerden geprüft, im Dezember 2023 scheiterte eine Petition gegen die Erweiterung im sächsischen Landtag.
Das Oberverwaltungsgericht will in den kommenden Wochen entscheiden. Womöglich wird das Verfahren dann jedoch in die nächste Instanz gehen. Das letzte große Flughafen-Verfahren mit Sachsen-Bezug endete vor fast genau zwanzig Jahren. Im November 2006 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Leipzig/Halle zum Frachtdrehkreuz ausgebaut werden dürfe.
Dass sich Geduld für Anwohner und Protestierende auszahlen kann, zeigt das Beispiel des Ausbaus des Flughafens Frankfurt/Main. Nach heftigen Auseinandersetzungen wurde hier ein Mediationsverfahren eingeleitet – mit einem Kompromiss: Er beinhaltete Ausbau und die Einführung eines Nachtflugverbots.
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