Zürcher Obergericht lässt sich mit Vincenz-Urteil Zeit

Datum bekannt
Zürcher Obergericht lässt sich mit Vincenz-Urteil Zeit
Mit einigen Wochen war gerechnet worden – jetzt werden es einige Monate. Der Vincenz-Prozess zieht sich weiter in die Länge. Nun hat das Zürcher Obergericht bekannt gegeben, wann es sein Urteil eröffnen wird.
Publiziert: vor 20 Minuten
- Im Vincenz-Prozess urteilt Zürich erst am 11. Januar 2027
- Die Beratungen dauern wegen acht Prozesstagen fünf Monate
- Vincenz erhielt 45, Stocker 48 Monate; nun wird Milde erwartet
Sven SchumannRedaktor Wirtschaft
Es ist weiter Geduld gefragt: Knapp zwei Monate nach dem Ende des Berufungsprozesses warten Pierin Vincenz (70) und die anderen Angeklagten immer noch auf ihr Urteil. Die zuständigen Richter rund um Gerichtspräsident Christian Prinz (54) sitzen vor einem riesigen Aktenberg. Sie müssen acht Verhandlungstage mit bis zu sechsstündigen Plädoyers der Verteidiger neu beurteilen. Jetzt ist klar, dass sie das Urteil nicht mehr in diesem Jahr fällen werden.
Der Termin der mündlichen Urteilsverkündung steht fest: Am 11. Januar 2027 ist es so weit. Das teilt das Zürcher Obergericht in einer Medieninformation mit. Damit dauern die Beratungen der Richter insgesamt rund fünf Monate. Die Verhandlung hatte bereits im August stattgefunden. In dieser hatten die Angeklagten und ihre Verteidiger die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge nochmals darzulegen – und neue Beweise vorzulegen.
Niedrigeres Strafmass erwartet
Pierin Vincenz war vom Bezirksgericht zu 3 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt worden. Sein ehemaliger Geschäftspartner Beat Stocker (66) gar zu 4 Jahren. Dagegen haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten Berufung eingelegt.
Experten hatten im Vorfeld des Prozesses damit gerechnet, dass das Urteil des Obergerichts milder ausfällt. Der Grund: Die lange Zeit seit dem Beginn des Verfahrens und die mediale Vorverurteilung würden beim Strafmass zugunsten der Angeklagten gewürdigt. Aber auch bei der Beurteilung der einzelnen Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft könnte das Obergericht zu einem anderen Schluss kommen als seine Vorinstanz.
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