38'000 Franken: Paar zockt Swiss und Easyjet mit Karten-Trick ab

- Zwei Franzosen haben auf Flügen von Swiss und Easyjet mit ungedeckten Debitkarten eingekauft.
- Das Bundesstrafgericht verurteilt die 26-Jährige und den 29-Jährigen wegen gewerbsmässigen Betrugs.
- Die Frau erhält 15 Monate, der Mann 13 Monate bedingt, dazu gibt es Landesverweise von fünf und sechs Jahren.
Zwei französische Staatsangehörige haben Fluggesellschaften mit nicht gedeckten Debitkarten um Waren im Wert von mehreren zehntausend Franken gebracht. Nun wurden sie vom Bundesstrafgericht verurteilt. Die 26-jährige Frau und ein 29-jähriger Mann hatten sich auf Flügen von Swiss und Easyjet zunutze gemacht, dass bei Kartenzahlungen wegen der fehlenden Internetverbindung nicht überprüft werden kann, ob auf dem mit der Karte verknüpften Konto auch wirklich genug Geld liegt.
Zwischen Dezember 2024 und März 2026 bezahlten sie ihre Einkäufe wiederholt mit nicht gedeckten Debitkarten. Da Zahlungen während des Fluges nicht unmittelbar überprüft werden können, blieb der Betrug zunächst unentdeckt.
Betrüger kauften für 38'000 Franken ein
Die beiden kauften nach Angaben des Gerichts Hunderte Stangen Zigaretten sowie Kosmetik- und Lederwaren, Schmuck, Uhren, Lebensmittel und Getränke. Die Frau tätigte demnach 159 Einkäufe im Gesamtwert von mehr als 34'000 Franken. Der Mann soll bei 126 Einkäufen Waren für knapp 24'000 Franken bezogen haben. Die Produkte sollen sie anschliessend weiterverkauft haben.
Wie findest du es, dass an Bord von Flügen mit nicht gedeckten Karten eingekauft werden kann, ohne dass es sofort auffällt?
Die junge Frau sagte vor Gericht aus, dass sie sich zum Zeitpunkt der Taten in einer Beziehung mit dem 29-Jährigen befunden habe und das Paar zwei gemeinsame Kinder im Alter von zwei und vier Jahren habe. Da beide Angeklagten die Taten gestanden, kam ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung.
Bedingte Freiheitsstrafen, Busse und Landesverweise
Das Bundesstrafgericht sprach beide wegen gewerbsmässigen Betrugs schuldig. Die Frau erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren, der Mann eine bedingte Freiheitsstrafe von 13 Monaten bei einer Probezeit von fünf Jahren. Zusätzlich wurde der Mann wegen illegaler Einreise in die Schweiz zu einer Busse von 1200 Franken verurteilt.
Die Verurteilten müssen zudem die zivilrechtlichen Forderungen der Airlines begleichen sowie Gerichts- und Verfahrenskosten tragen. Gegen die Frau wurde eine Landesverweisung für fünf Jahre ausgesprochen, gegen den Mann für sechs Jahre.
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