Jetzt geraten die teuren Anwälte ins Visier

Nach Fixpreis-Fiasko
Jetzt geraten die teuren Anwälte ins Visier
Die Rechtskommission des Nationalrats verlangt einstimmig, dass der Bundesrat mögliche Haftungsansprüche im F-35-Debakel prüft. Im Fokus sieht sie die externen Kanzleien, die den Bund zur umstrittenen Fixpreis-Frage beraten hatten.
Publiziert: vor 17 Minuten
- Nationalratskommission verlangt einstimmig, Haftungsansprüche im F-35-Fiasko prüfen zu lassen
- Im Fokus sieht sie Kanzleien, die den Bund zum vermeintlichen Fixpreis beraten hatten
- Bisher erkennt der Bundesrat keinen Schaden, anders sieht das die Kommission
Daniel BallmerRedaktor Politik
Das F-35-Fiasko wird um ein Kapitel reicher. Der vermeintliche Fixpreis für die US-Kampfjets war nie mehr als ein Luftschloss. Die Flieger werden deutlich teurer. Arglistige Täuschung ist der früheren Verteidigungsministerin Viola Amherd (64, Mitte) und ihrer damaligen Entourage kaum nachzuweisen. Wohl aber erschreckender Dilettantismus.
So kam die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats zum Schluss, dass sich das VBS fahrlässig verhalten habe. Kaum jemand im Departement habe den 6-Milliarden-Vertrag überhaupt gelesen. Und doch wurde die Fixpreis-Mär gegen alle Skeptiker verteidigt. «Unverständlich» für die GPK. Gleichzeitig ist es kaum ein Zufall, dass kurz vor dem Einsturz des Kartenhauses die damals Verantwortlichen das VBS fluchtartig verlassen haben.
Bundesrat löst Stirnrunzeln aus
Die Rechtskommission des Nationalrats will es damit aber nicht auf sich beruhen lassen. Einstimmig hat sie einen Vorstoss eingereicht, der eine Prüfung möglicher zivilrechtlicher Haftungsansprüche des Bundes gegenüber Dritten verlangt. Die Kommission geht davon aus, dass dem Bund ein Schaden entstanden ist, weil sich der als verbindlich erachtete Fixpreis letztlich nicht als solcher erwiesen hat.
Der Bundesrat hingegen wollte bisher nichts davon wissen. Schliesslich habe die GPK «weder ein widerrechtliches Verhalten noch einen finanziellen Schaden im haftungsrechtlichen Sinn» festgestellt. Daher sieht die Landesregierung bisher «keinen Anlass, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen».
Das sieht die Rechtskommission anders. «Darin sitzen viele Anwälte. Die haben etwas die Stirn gerunzelt, dass der Bundesrat per se keine potenziellen Haftungsansprüche erkennen will», sagt Kommissionspräsidentin Barbara Steinemann (50, SVP). Dabei sei der Schaden offensichtlich: Mit einem Fixpreis hätte der Kostendeckel für 36 Flugzeuge gereicht. Nun seien es nur noch rund 30 Flieger. Der Schaden mache demnach 6 Kampfjets aus.
«Offensichtlich das VBS falsch beraten»
Im Gegensatz zum Bundesrat sei die Kommission bereit, das F-35-Fiasko eingehend zu untersuchen, ergänzt Grünen-Nationalrat Raphaël Mahaim (42), der die Forderung eingebracht hatte. Statt auf die eigenen Ressourcen zu setzen, habe der Bund «ein kostspieliges und irreführendes externes Gutachten» in Auftrag gegeben. Dieser Entscheid und seine Folgen seien dringend zu untersuchen.
In den Fokus nimmt die Nationalratskommission denn auch die beiden Anwaltskanzleien, die den Bund bei der Flugzeug-Beschaffung rechtlich beraten und begleitet haben. «Sie waren entscheidend für die Frage des Fixpreises», begründet Steinemann. «Offensichtlich aber haben sie das VBS falsch beraten – und dafür eine hohe Gage erhalten.»
Knapp 2,5 Millionen Franken kassierte die Zürcher Kanzlei Homburger vom VBS. Dabei überging Amherd bewusst den internen Rechtsdienst – ihm habe es an der Kompetenz gefehlt. Nur: Auch Homburger mahnte davor, dass man selbst zu wenig Wissen über das US-Recht habe. Daraufhin wurde dann auch noch die US-Kanzlei Arnold & Porter für ein weiteres Gutachten engagiert.
Kanzleien schlossen Mehrkosten nicht aus
Allerdings schlossen weder die Kanzlei Homburger noch Arnold & Porter in ihren Expertisen aus, dass die Schweiz mehr für die F-35 zahlen müsse. Zum verheerenden Fixpreis-Irrtum ist es dennoch gekommen.
Der Bundesrat solle nun darlegen, welche Massnahmen nötig sind, um allfällige Ansprüche geltend zu machen und welche rechtlichen Schritte oder Klagen gegen diese Dritten infrage kommen. Zudem fordert die Kommission den Bundesrat auf, die rechtlichen Strukturen sowie das Risikomanagement bei internationalen Rüstungsbeschaffungen zu untersuchen.
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