Deutsche Regierung verschickt brisanten Brief an Tausende Syrer

«Aberkennungsverfahren»
Deutsche Regierung verschickt brisanten Brief an Tausende Syrer
Das deutsche Bundesamt für Migration stellt laut einem Medienbericht Schutzrechte vieler syrischer Flüchtlinge infrage. Betroffen sein sollen vor allem Straffällige.
Publiziert: vor 24 Minuten
- Laut «Bild» stellt das BAMF Syrer-Schutz infrage
- Tausende Straffällige und Rückkehrer könnten betroffen sein
- Grund sei Kriegsende – Abschiebungen drohen vorerst nicht
Janine EnderliRedaktorin News
Ein aktueller Asylentscheid des deutschen Bundesamts für Migration sorgt aktuell für Aufsehen. «Bild» liegt das Schreiben vor. In dem Brief werden offenbar die Schutzrechte für Tausende syrische Flüchtlinge infrage gestellt.
Die Bescheide enthalten laut der Boulevardzeitung drei zentrale Punkte: «Die zuerkannte Flüchtlingseigenschaft wird entzogen», «Der Status subsidiären Schutzes wird nicht zuerkannt» und «Abschiebungsverbote nach Aufenthaltsgesetz liegen nicht vor».
Betroffen sind offenbar insbesondere Syrer, die sich strafrechtlich etwas haben zuschulden kommen lassen oder zwischenzeitlich Deutschland verlassen und wieder betreten haben.
So begründet Migrationsamt die Pläne
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) begründet die Entscheidung offenbar damit, dass der Bürgerkrieg in Syrien nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 als beendet gilt. Dies habe zu einer «massgeblichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse» geführt.
Laut BAMF seien seit 2024 mehr als 1,5 Millionen Flüchtlinge nach Syrien zurückgekehrt. Zwar gebe es weiterhin Herausforderungen wie Lebensmittelknappheit, hohe Lebenshaltungskosten und Probleme bei der Infrastruktur, doch eine grundsätzliche Lebensgefahr bestehe nicht mehr.
Eine sofortige Abschiebung der Betroffenen ist nicht vorgesehen. So heisst es: «Eine Abschiebungsandrohung ergeht nicht, da es an der hierfür erforderlichen Rechtsgrundlage für das Bundesamt fehlt.»
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.