Arbeitsrecht – «Habe ich am Arbeitsplatz Anspruch auf eine Kaffeepause?»

Worum geht es?
In Deutschland kostete eine kurze Kaffeepause eine Reinigungskraft ihren Job. Die Frau verliess den Arbeitsplatz, um in einem nahegelegenen Restaurant einen Kaffee zu trinken. Als ihr Chef davon erfuhr, entliess er sie fristlos. Das Beispiel zeigt: Die Kaffeepause ist kein rechtsfreier Raum. Auch in der Schweiz nicht.
Rechtsexpertin
Gabriela Baumgartner ist Juristin und arbeitet als Redaktorin der Konsumentensendungen «Kassensturz» und «Espresso» bei Schweizer Radio und Fernsehen SRF.
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Habe ich am Arbeitsplatz Anspruch auf eine Kaffeepause?
Das Recht auf Pausen ist im Arbeitsgesetz geregelt: Im Gesetz steht aber nichts zum Zweck der Pausen. Es heisst einzig, dass Angestellte Anspruch auf regelmässige Pausen haben. Wofür sie die Pausen nutzen wollen, spielt keine Rolle. Geregelt ist einzig die Länge der Pausen. Sie hängt von der täglichen Arbeitszeit ab:
- Beträgt die Arbeitszeit mehr als 5 ½ Stunden, haben Angestellte Anspruch auf eine Pause von einer Viertelstunde.
- Beträgt die Arbeitszeit mehr als 7 Stunden, gibt es eine halbe Stunde Pause.
- Beträgt die Arbeitszeit mehr als 9 Stunden: Mindestens eine Stunde Pause.
Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Kaffee-, Mittags- oder Zvieri-Pause. Wer also acht Stunden pro Tag arbeitet, hat Anspruch auf eine halbstündige Pause. Wann und ob eine Angestellte diese Pause am Stück beziehen will oder in zwei kürzeren Pausen, bestimmt ihr Arbeitgeber.
Gilt die Kaffeepause als Arbeitszeit?
Im Arbeitsgesetz heisst es: «Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen». Mit dem «Arbeitsplatz» ist aber nicht nur der eigentliche Platz gemeint, an dem Angestellte normalerweise ihren Aufgaben nachgehen, sondern jeder Arbeitsort im oder ausserhalb des Betriebes. Will heissen: Wenn eine Angestellte während der Pause erreichbar sein muss, gilt die Pause als Arbeitszeit. Verlässt eine Angestellte – wie im Beispiel der Reinigungskraft aus Deutschland – den Arbeitsplatz ohne Wissen und Einwilligung des Arbeitgebers, kann sie sich Probleme einhandeln.
Muss ich ausstempeln, wenn ich eine Kaffeepause mache?
Pausen, die über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehen, gelten nach dem Arbeitsgesetz als nicht bezahlte Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann also verlangen, dass Mitarbeitende für zusätzliche Pausen ausstempeln.
Darf mir der Arbeitgeber verbieten, Kaffee an meinem Arbeitsplatz zu trinken?
Ja. Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Angestellten ein Weisungsrecht. Allerdings dürfen Weisungen nicht gegen das Gesetz verstossen und nicht schikanös sein. Ein Verbot, seinen Kaffee am Arbeitsplatz zu trinken, liesse sich am ehesten begründen, wenn Angestellte Kundenkontakt haben – aus Sicherheits- oder Hygienegründen.
Darf ich meine eigene Kaffeemaschine mit in den Betrieb nehmen?
Ein Anspruch, die eigene Maschine mitzubringen, besteht nicht. Ein Arbeitgeber kann auch hier sein Weisungsrecht geltend machen. Ein Verbot lässt sich mit Hygienevorschriften, Sicherheitsbedenken oder mit dem Brandschutz rechtfertigen.
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