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Wednesday, October 7, 2026

Medfluencerin Alina nannte sich Ärztin – nun ermittelt die Justiz

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  • Medfluencerin Alina Walbrun warb im Sommer für eine erfundene Krankheit und behauptete, diese aus ihrem Medizinstudium zu kennen.
  • Nach ihrem Studienabschluss bezeichnete sich Doc Alina öffentlich als Ärztin – obwohl sie offenbar keine Approbation hatte.
  • Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft München II wegen des Verdachts auf Missbrauch einer Berufsbezeichnung.

Im Juli tappte Alina Walbrun bei einem Streich in die Falle. Der Youtuber Marvin Wildhage erfand eine Krankheit und eine dazugehörige Pharmafirma. Er wollte damit herausfinden, ob Medizin-Influencer gegen Bezahlung für die Fake-Produkte werben.

«Das war falsch und irreführend»

Walbrun, die auf Social Media unter dem Namen Doc Alina bekannt ist, nahm die Kooperation an. Vor ihren damals rund 300'000 Followerinnen und Followern sprach sie über die angebliche «postvirale nasale Hypersensibilität» – und behauptete sogar, die Krankheit aus ihrem Medizinstudium zu kennen. Dafür soll sie 3800 Euro erhalten haben.

Nachdem Wildhage den Streich aufgelöst hatte, räumte Walbrun ihren Fehler ein. «Das war falsch und irreführend», sagte sie damals gegenüber der deutschen Zeitung «Bild». Danach wurde es ruhig um die 28-Jährige. Sie entfernte Inhalte von ihren Kanälen und verlor Tausende Follower.

Durfte sie sich überhaupt Ärztin nennen?

Jetzt hat die Geschichte ein juristisches Nachspiel – allerdings aus einem anderen Grund. Im Zuge der öffentlichen Diskussion rückte die Frage in den Fokus, ob sich Walbrun als Ärztin bezeichnete, obwohl sie dazu noch gar nicht berechtigt war.

Die Medfluencerin hatte im Mai 2026 ihr drittes Staatsexamen bestanden und damit ihr Medizinstudium abgeschlossen. Eine Approbation – also die staatliche Zulassung als Ärztin – hatte sie damit aber noch nicht. Diese muss separat beantragt und von der zuständigen Behörde erteilt werden.

«An dem Tag bin ich Ärztin geworden»

Trotzdem sagte Walbrun wenige Tage nach ihrem Staatsexamen in ihrem Podcast «Optimize»: «Ja, ich bin seit Dienstag offiziell Ärztin.» Über den 12. Mai sagte sie zudem: «An dem Tag bin ich Ärztin geworden.»

Auch in E-Mails zu Kooperationen wurde sie laut «Bild» als Ärztin bezeichnet. Walbrun erklärte später, ihre Assistentin habe die Formulierung versehentlich verwendet und vier Mails ohne ihr vorheriges Wissen verschickt.

Kein Antrag auf Approbation eingegangen

Bei der Regierung von Oberbayern ist bislang offenbar kein Antrag auf Approbation eingegangen. Das bestätigt die Behörde gegenüber «Bild». Ob Walbrun einen Antrag bei einer anderen zuständigen Stelle gestellt hat, ist nicht bekannt.

Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft München II. Sie bestätigt gegenüber «Bild» ein Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach Paragraf 132a des deutschen Strafgesetzbuchs. Dabei geht es um den möglichen Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen.

Das könnte ihr nun drohen

Rechtsanwalt Christian Solmecke hält laut «Bild» bei einem solchen Vergehen ohne einschlägige Vorstrafen eine Strafe von 30 bis 90 Tagessätzen für realistisch. Auch für eine künftige Approbation könnten die Ermittlungen Folgen haben.

Sollte Walbrun verurteilt werden, könne die Approbation nach Einschätzung Solmeckes wegen der damit «amtlich festgestellten Unzuverlässigkeit» sogar verweigert werden. Ob es überhaupt zu einer Anklage oder Verurteilung kommt, ist derzeit offen.

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Jasmin Steiger

Jasmin Steiger (jst) arbeitet seit 2026 für 20 Minuten. Sie arbeitet am Newsdesk und schreibt über verschiedenste Themen.

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