Anwaltskosten – Darf mir der Anwalt das Erstgespräch verrechnen?

Ein Konsument konsultiert eine Anwaltskanzlei für ein Erstgespräch. Danach bekommt er eine Rechnung. Muss er bezahlen?
20.08.2026, 08:29
Nach einer unerfreulichen Erfahrung mit seinem bisherigen Anwalt sucht ein Ratsuchender eine neue Kanzlei. Er schreibt verschiedene Anwaltskanzleien an und bittet um Kontaktaufnahme. Während eine Anwältin mit ihm ein kostenloses Erstgespräch führt, bekommt er von einer anderen Kanzlei dafür eine Rechnung. Grosse Unterschiede stellt er auch bei den Honoraren fest. Er möchte nun wissen: Dürfen Erstkonsultationen verrechnet werden und gibt es Höchstgrenzen bei den Honoraren?
Rechtsexpertin
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Gabriela Baumgartner ist Juristin und arbeitet als Redaktorin der Konsumentensendungen «Kassensturz» und «Espresso» bei Schweizer Radio und Fernsehen SRF.
Wann braucht es eine Anwältin oder einen Anwalt?
Anwaltliche Beratung ist empfehlenswert bei komplexeren rechtlichen Sachverhalten und wenn es um viel Geld geht. Zum Beispiel auf den Gebieten Unfallversicherungsrecht, Haftpflichtrecht, Sozialversicherungsrecht, Baurecht, Erbrecht, bei komplizierten Scheidungen oder wenn man als Angeschuldigter in ein Strafverfahren involviert ist.
Wie findet man einen guten Anwalt?
Rechtsberatungsstellen oder spezialisierte Organisationen (wie zum Beispiel Patientenstellen) können Empfehlungen machen. Bei persönlichen Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis darauf achten, dass die empfohlene Kanzlei Erfahrung auf dem konkreten Rechtsgebiet hat. Anwälte mit dem Titel «Fachanwalt» haben Weiterbildungen auf einem speziellen Gebiet absolviert. Wichtig ist zudem, dass ein Anwalt Gerichtserfahrung am zuständigen Gerichtsort hat sowie als Mitglied im schweizerischen Berufsverband und im kantonalen Anwaltsregister eingetragen ist.
Wie hoch darf das Honorar sein?
Das Honorar ist Verhandlungssache. Es gibt keine verbindlichen Obergrenzen. Meist verrechnen Anwälte einen Stundenansatz zwischen 250 und 500 Franken, je nach Komplexität und je nach Gegend. Nach den Standesregeln muss das Honorar der Komplexität des Falls «angemessen» sein. Eine Anwältin, ein Anwalt muss seine Klienten über das Honorar aufklären und sie periodisch über die Kosten informieren. Wer sich vor zu hohen Honorarrechnungen schützen will, sollte ein Kostendach vereinbaren.
Darf das Erstgespräch etwas kosten?
Ja. Leistungen von Anwältinnen und Anwälten sind, wie jene von Ärztinnen oder Therapeuten, grundsätzlich kostenpflichtig. Das gilt auch dann, wenn sie telefonisch erbracht werden. Anwältinnen und Anwälte sind verpflichtet, Klientinnen und Klienten darauf hinzuweisen. In der Praxis gibt es Kanzleien, die für Erstgespräche nichts verrechnen.
Sind Erfolgshonorare üblich?
Nein. Die Standesregeln verbieten eine Beteiligung am Prozessgewinn anstelle eines Honorars ausdrücklich. Erlaubt ist es dagegen, neben dem Honorar eine Erfolgsprämie zu vereinbaren. Diese darf aber laut Bundesgericht maximal so hoch sein wie das Honorar. Meistens verlangen Anwälte bei der Mandatsübernahme einen Vorschuss. Dieser muss mit Blick auf die zu erwartenden Kosten «angemessen» sein.
Was gehört zum Honorar und was darf zusätzlich verrechnet werden?
Der Anwalt verrechnet sämtliche Stunden, die er für Sie Akten studiert, Rechtsschriften verfasst, mit der Gegenseite verhandelt und in denen er Sie berät. Verrechnet werden also auch sämtliche Telefongespräche zwischen Anwalt und Klient. Zusätzlich zum Honorar kommen Spesen für Reisen dazu.
Mit Honorarrechnung nicht einverstanden. Wer hilft?
Die kantonalen Anwaltsverbände führen Kommissionen für Honorarbegutachtung. Sie sind auch erste Anlaufstelle bei Reklamationen gegen die Arbeit von Anwälten.
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