Pläne der hessischen Landesregierung: Existenzrecht Israels darf geschützt werden

Hessens Landesregierung will verbieten, Israels die Daseinsberechtigung abzusprechen. Ein Gutachten sagt nun: Das wäre möglich. Doch Zweifel bleiben.
Foto: Stefan Boness
„Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind beseitigt“, erklärte Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU). Der von ihm beauftragte Rechtsprofessor Steffen Augsberg hat an diesem Montag ein Gutachten vorgestellt, wonach es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, das Existenzrecht Israels in Deutschland strafrechtlich zu schützen. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, ist von der Idee allerdings nicht überzeugt, wie er am Montag betonte.
Hessens Landesregierung will, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels bald als „Volksverhetzung“ strafbar ist. Parolen wie „From the River to the Sea, Palestine will be free“ könnten dann mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu fünf Jahre bestraft werden – wenn sie die Bereitschaft zu antisemitischer Gewalt in Deutschland fördern. Landesjustizminister Heinz geht es aber weniger um die Bestrafung von Einzelpersonen, er sieht den Strafparagraf vor allem als Instrument, mit dem antisemitische Demonstrationen verboten werden können.
Im Juli stimmten im Bundesrat überraschend 14 von 16 Bundesländern für den hessischen Gesetzentwurf. Allerdings zeigt sich die Bundesregierung derzeit noch skeptisch. Sie sieht ein „erhebliches verfassungsrechtliches Risiko“. Deshalb gab Heinz das Gutachten in Auftrag.
Das Grundgesetz erlaubt zwar Eingriffe in die Meinungsfreiheit, aber nur durch ein „allgemeines Gesetz“. Das heißt: Es dürfen zwar Beleidigungen und Volksverhetzungen generell bestraft werden, einzelne Meinungen wie „Israel sollte es nicht mehr geben“ dürfen aber eigentlich nicht verboten werden.
Rechtsprofessor Augsberg hält ein Gesetz zum Schutz des Existenzrechts Israels dennoch für verfassungskonform. In seinem Gutachten machte er für die Begründung drei Vorschläge. Erstens gebe es laut Bundesverfassungsgericht eine Ausnahme für Anti-NS-Gesetze, die auch für den Schutz von Israel greife, da der Staat Israel eine Konsequenz aus der Shoah war. So argumentiert das Land Hessen in seinem Gesetzentwurf, Augsberg hält das für vertretbar.
Der Professor tendierte aber eher zu zwei anderen Argumenten: So mache bereits der Schutz allgemeiner „Rechtsgüter“ wie Leib und Leben ein Gesetz zum „allgemeinen Gesetz“. Auch „kollidierendes Verfassungsrecht“, wie der Schutz von Personen, die von antisemitischer Gewalt bedroht sind, könne das eigentlich unzulässige Sonderrecht rechtfertigen. Letztlich müsse aber das Bundesverfassungsgericht entscheiden, so Augsberg, ob und wie das Israelschutzgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Zentralratspräsident Josef Schuster überzeugt das nicht. Er sagte am Montag: „Wenn das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kassiert, werden die Hetzer noch unverhohlener hetzen.“ Er begrüße zwar die hessische Initiative, weil er die Diagnose eines zunehmenden antiisraelischen Antisemitismus teile. Allerdings schlägt Schuster eine andere Lösung vor: Nicht nur die Existenz Israels soll geschützt werden, sondern die Existenz aller Staaten. Auf Nachfrage sagte Schuster, dass auch die Existenz Palästinas nicht straflos geleugnet werden soll.
Derzeit ist die Formel „From the River to the Sea …“ nur als Kennzeichen der Terrororganisation Hamas strafbar. Manche Gerichte sprechen Angeklagte aber frei, weil die Parole älter ist als die Hamas. Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben noch nicht entschieden.
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Von Christian Rath
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