EU-Krisenmigrationsmechanismus – Nach Ceuta: EU-Innenminister diskutieren schärferes Asylrecht

Erstmals seit dem Massenansturm auf die spanische Exklave Ceuta haben sich die EU-Innenminister und -ministerinnen in Luxemburg zu einer formellen Sitzung getroffen. Ende Juli gelangten innert weniger Tage Zehntausende Menschen von Marokko nach Ceuta – ein Ereignis, das politisch nachhallt und zu weiteren Verschärfungen des Asylrechts führen könnte. EU-Korrespondent Andreas Reich beantwortet die wichtigsten Fragen.
Andreas Reich
EU-Korrespondent
Andreas Reich ist seit November 2022 TV-Korrespondent von SRF in Brüssel. Zuvor arbeitete der studierte Jurist als Auslandredaktor und Onlineproduzent im SRF-Newsroom in Zürich und berichtete als freier Reporter aus Südosteuropa.
Was haben die Ereignisse von Ceuta in der EU ausgelöst?
Die EU will einen neuen Krisenmechanismus schaffen. Das kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Mitte September als direkte Reaktion auf die Ereignisse von Ceuta an.
Wie könnte dieser Krisenmechanismus aussehen?
Am Dienstag hat die Kommission einen Fünf-Punkte-Plan vorgelegt, über den die Minister in Luxemburg beraten. Den eigentlichen Notfallrahmen für Fälle, in denen Migration gezielt als Waffe eingesetzt wird, will die Kommission aber erst noch ausarbeiten. Die Europäische Volkspartei, die im Europäischen Parlament die grösste Fraktion stellt, fordert, dass das Recht, ein Asylgesuch zu stellen, in bestimmten Fällen ausgesetzt werden kann.
Eigentlich gilt seit Juli bereits eine EU-Krisenverordnung. Sie erlaubt es, Asylgesuche erst nach vier Wochen zu registrieren und Grenzverfahren zu verlängern. Das Recht auf ein Asylgesuch ganz auszusetzen, sieht die aktuelle Verordnung nicht vor.
Was heisst das für das europäische Asylrecht?
Der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt sagte in Luxemburg, wenn eine Situation durch kriminelle Banden und Schmuggler hergestellt werde, brauche es ein Schnellverfahren «ausserhalb der Asylregeln». Magnus Brunner, EU-Kommissar für Migration, betont: «Die roten Linien sind immer internationales Recht, Menschenrechte.»
Rechtlich ist die Einschränkung des Rechts auf ein Asylverfahren heikel. Gemäss Völkerrecht darf niemand in ein Land zurückgeschickt werden, in dem ihm Verfolgung oder Folter droht. Um das sicherzustellen, müsste zumindest geprüft werden, ob einer Person im Zielland Gefahr droht. Allerdings befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits 2020, dass sofortige Rückweisungen ohne Einzelprüfung in Ausnahmefällen zulässig sein können: Etwa, wenn Migranten die Grenze gewaltsam überwinden, obwohl es legale Zugänge gibt.
Seit Sommer gilt ein schärferes Asylrecht. Wie läuft die Umsetzung?
Mitte Oktober zieht die EU-Kommission eine erste Bilanz. Die Asylzahlen sind vergleichsweise tief: Im ersten Halbjahr wurden in der EU, der Schweiz und Norwegen rund 17 Prozent weniger Asylanträge gestellt als im Vorjahr. Diese Zahlen stammen allerdings aus der Zeit vor dem Pakt. Unzufrieden ist die Schweiz mit Italien: Nach dem Dubliner Übereinkommen ist in der Regel das Land der ersten Einreise für ein Asylgesuch zuständig. Laut Angaben der Schweizer Behörden nimmt Italien aber auch unter dem neuen Asylrecht keine solchen Fälle zurück, obwohl es dies zugesagt hatte.
Wie ist der Stand bei Abschiebezentren in Drittstaaten?
Im Juni haben sich EU-Parlament und EU-Mitgliedstaaten auf eine neue Rückführungsverordnung geeinigt. In Luxemburg haben die Minister sie nun formell verabschiedet. Die Verordnung erlaubt es, abgewiesene Asylsuchende in Abschiebezentren ausserhalb der EU zu bringen. Deutschland, Österreich, Dänemark, die Niederlande und Griechenland wollen noch dieses Jahr ein Abkommen mit einem Partnerland abschliessen. Verhandelt wird unter anderem mit Ruanda.
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