Vergiftetes Essen: Australierin soll Kollegin Schneckenkorn ins Curry gemischt haben

Vergiftetes EssenAustralierin soll Kollegin Schneckenkorn ins Curry gemischt haben
15.10.2026, 11:44 Uhr

Eine Frau in Australien bringt für ihre Kollegen ein Curry auf die Arbeit mit. Als sie die Reste essen will, endet das beinahe tödlich für sie. Eine Kollegin, die ihr nahesteht, gerät in den Fokus der Ermittler.
Eine Frau in Australien soll Schneckengift in das mitgebrachte Curry einer Kollegin gemischt haben. Nach monatelangen Ermittlungen wurde sie nun angeklagt, berichtet die BBC. Eine 58-jährige Frau hatte demnach im Februar zum Mittag auf der Arbeit die Reste eines Currys essen wollen. Doch nach dem Probieren fühlte sich ihre Zunge taub an. Daraufhin bemerkte sie hellgrüne Körnchen in ihrer Mahlzeit. Die Frau übergab das Essen der Polizei. Die Ermittler stellten fest: Bei den Körnchen handelte es sich um Schneckengift.
Nach Angaben der Polizei im Bundesstaat Westaustralien hatte die 58-jährige Frau das Curry am Morgen für ihre Kollegen zubereitet. Das Essen wurde gemeinsam verzehrt und die Reste wurden im Pausenraum aufbewahrt. Eine 43-jährige Kollegin soll später einen Chemiekalienlagerraum aufgesucht haben, bevor sie in den Pausenraum zurückkehrte. Die Polizei wirft der 43-Jährigen vor, das Curry mit Schneckenkorn versetzt zu haben. Die beschuldigte Frau hatte laut BBC eine persönliche Beziehung mit dem Opfer. Wie genau diese aussah, berichtete der Sender nicht.
Das im Essen nachgewiesene Schneckenkorn enthielt nach Abgaben der Polizei den giftigen Stoff Metaldehyd. Dieser könne schwere Verletzungen oder sogar den Tod verursachen, erklärte Polizeikommissar Col Blanch gegenüber der BBC. "Wir sind einfach sehr dankbar, dass die Person, die das Curry probiert hat, bemerkt hat, dass etwas nicht stimmte." Die 43-Jährige wird nun wegen Gefährdung des Lebens, der Gesundheit und Sicherheit einer anderen Person angeklagt. Sie soll am 5. November vor Gericht erscheinen.
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.