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Tuesday, September 22, 2026

Revision des Epidemiengesetzes – Ständerat stellt Weichen für Nach-Corona-Ära – fast alle sagen Ja

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Revision des Epidemiengesetzes Ständerat stellt Weichen für Nach-Corona-Ära – fast alle sagen Ja

Neu soll eine Impfpflicht für exponierte Personen nur gelten, wenn die öffentliche Sicherheit besonders gefährdet ist.

22.09.2026, 13:49

Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, Schliessung von Läden, Covid-Zertifikat, Homeoffice-Pflicht: Diese und viele weitere Massnahmen haben die Gesellschaft in der Corona-Pandemie gespalten.

Die starken Einschränkungen waren nicht zuletzt deshalb nötig, weil die Schweiz auf Pandemien ungenügend vorbereitet war. Mit einer Anpassung des Epidemiengesetzes will der Bundesrat erreichen, dass die Bevölkerung künftig besser vor Pandemien geschützt wird.

Person mit Kopfhörern und Maske in einer Strassenbahn sitzend.
Legende: Gemäss dem revidierten Gesetzesentwurf können die Kantone in Absprache untereinander das Tragen einer Gesichtsmaske verordnen. KEYSTONE/Ennio Leanza/Archiv

Der Ständerat hat die Vorlage nun zum Anlass genommen, die Behörden stärker zurückzubinden. So präzisierte er im Gesetz, dass Massnahmen nur dann angeordnet werden dürfen, wenn die Gefahr der Ausbreitung eines bestimmten Krankheitserregers deutlich erhöht ist.

Keine Diskriminierung, Impfpflicht «ultima ratio»

Auf Antrag von Ständerat Peter Hegglin (Mitte/ZG) schrieb der Rat mit grosser Mehrheit ins Gesetz, dass keine Bevölkerungsgruppe durch die Massnahmen diskriminiert werden dürfe. Auch beim Thema Impfen formulierte der Ständerat das Gesetz klarer. Denn sich selbst impfen bleibe ein sensibler Eingriff in die persönliche Freiheit, attestierte die St. Galler SVP-Ständerätin Esther Friedli.

So präzisierte der Rat im Gesetz, dass eine Impfpflicht für bestimmte Bevölkerungsgruppen wie das Gesundheitspersonal oder besonders exponierte Personen nur dann angeordnet werden dürfe, wenn eine «besondere Gefährdung» der öffentlichen Gesundheit bestehe.

Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider wehrte sich nicht dagegen und beteuerte, dass ein Impfobligatorium immer das letzte Mittel sei.

Der Ständerat legte explizit fest, dass eine Impfung nie mit körperlicher Gewalt erzwungen werden dürfe. Gegen den Willen des Bundesrats beschloss er auch, dass niemand bestraft werden dürfe, wenn er oder sie gegen das Impfobligatorium verstösst.

Das sei problematisch, hielt Flavia Wasserfallen (SP/BE) fest. Denn: «Gewisse Kantone sehen bereits in ihren Gesundheitsgesetzen bei Verstössen gegen ein von ihnen angeordnetes Impfobligatorium spezifisch eine Geldbusse vor.»

Diese sieben Kantone müssten die Bussen nun also wieder aus ihren Gesetzen streichen. So werde das Impfobligatorium faktisch zu einer sehr starken Empfehlung ohne rechtliche Folgen, wenn man sich nicht daran halte, kritisierte Wasserfallen.

Spitäler sollen genügend Betten bereitstellen

Noch in einem anderen Punkt dürften die Kantone keine Freude haben an den Beschlüssen des Ständerats. Denn anders als vom Bundesrat vorgesehen, hielt die kleine Kammer im Gesetz ausdrücklich fest, dass die Kantone in ihren Spitälern ständig genügend Betten- und Personalreserven bereithalten müssen, um Spitzenbelastungen in einer Epidemie bewältigen zu können. Die Kantone lehnten dies bisher immer ab, weil es viel zu teuer sei.

Natürlich habe das seinen Preis, stellte der Neuenburger SP-Ständerat Baptiste Hurni als Sprecher der Gesundheitskommission fest. Aber bei der Feuerwehr oder der Armee stelle man ja auch die nötigen Mittel zur Verfügung, damit sie sich auf mögliche Risiken vorbereiten könnten.

So gab FDP-Ständerat Damian Müller zu bedenken: «Personal, Material und Kapazitäten lassen sich im Ernstfall nur rasch mobilisieren, wenn die Voraussetzungen vorher geschaffen wurden.»

Trotz nur einer Gegenstimme sind die Verschärfungen des Epidemiengesetzes noch nicht definitiv. Die Vorlage geht an den Nationalrat.

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