Vincenz-Prozess – Zürcher Staatsanwaltschaft fordert harte Strafen

- Im Berufungsprozess um den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz hat die Zürcher Staatsanwaltschaft harte Strafen gefordert.
- Für Pierin Vincenz und seinen Kompagnon Beat Stocker werden erneut sechs Jahre unbedingte Freiheitsstrafe gefordert.
- Laut der Staatsanwaltschaft waren die damals vom Bezirksgericht Zürich ausgesprochenen Strafen deutlich zu milde ausgefallen.
Am vierten Verhandlungstag vor dem Zürcher Obergericht ist der zuständige Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel mit dem ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und dessen Geschäftspartner Beat Stocker hart ins Gericht gegangen. Er erneuerte die bereits vor vier Jahren am Bezirksgericht Zürich gestellten Strafanträge: Für Vincenz und für Stocker verlangt die Anklagebehörde je eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Jahren.
Vincenz und Stocker sollen sich heimlich an Firmen beteiligt und anschliessend dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen-Bank oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden. Dort war Stocker als Geschäftsführer und Vincenz als Verwaltungsratspräsident tätig. Durch dieses Vorgehen sollen die beiden Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben.
Zudem sollen sie private Auslagen, wie etwa Besuche in Cabarets und Stripclubs, unter dem Deckmantel geschäftsmässig begründeter Spesen abgerechnet haben, argumentierte der Staatsanwalt.
«Strafen deutlich zu mild»
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass die 2022 vom Bezirksgericht Zürich ausgesprochenen Strafen deutlich zu milde ausgefallen seien. Insbesondere rügte sie den Umstand, dass die Vorinstanz für die privaten Auslagen separate, bedingte Geldstrafen verhängt hatte. Sie forderte stattdessen eine Gesamtfreiheitsstrafe, weil die Spesendelikte in einem engen Zusammenhang mit den angeklagten Schattenbeteiligungen stünden.
Das Bezirksgericht hatte Vincenz 2022 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren.
Neben den beiden Hauptbeschuldigten stehen weitere Geschäftsmänner vor Gericht, denen eine Mitwirkung bei den illegalen Firmentransaktionen vorgeworfen wird. Für diese beantragt die Staatsanwaltschaft mildere Strafen als für die Hauptakteure. Sie findet die erstinstanzlichen Urteile aber ebenfalls zu mild.
SRF-Fachredaktor: «Erstinstanz sei zu gnädig gewesen»
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SRF-Wirtschaftsredaktor Stefan Frühauf:
«Die Staatsanwaltschaft hält vor dem Obergericht an ihrer ursprünglich geforderten Strafe fest: je 6 Jahre Gefängnis für Pierin Vincenz und seinen Geschäftspartner Beat Stocker.
Die erste Instanz, das Bezirksgericht, sei zu gnädig gewesen und habe zu vieles strafmindernd ausgelegt: bei den privaten Auslagen und den Firmentransaktionen, aber auch in Bezug auf die mediale Vorverurteilung der Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft glaubt vielmehr an ein systematisches Bereicherungssystem.
Der Angeklagte liess das Gesagte heute mehr oder weniger regungslos über sich ergehen.»
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