Liebesaffäre am Bundesgericht – Urteil gefällt: Beziehung von Bundesrichtern war unzulässig

- Nach einer heiklen Beziehung zwischen Bundesrichter Yves Donzallaz und Bundesrichterin Beatrice van de Graaf hat das Bundesgericht über das Revisionsgesuch abgestimmt.
- Das Bundesgericht hat in öffentlicher Beratung einstimmig entschieden: Die Richter, die eine Beziehung eingegangen sind, haben tatsächlich «dauerhaft in einem gemeinsamen Haushalt gelebt».
- Das Revisionsgesuch wird daher gutgeheissen. Der Pilotfall kann neu aufgerollt werden.
Weil die Unvereinbarkeitsregel bei Bundesrichtern mit Vorliegen einer dauernden Lebensgemeinschaft verletzt wurde, war der Spruchkörper des Gerichts im Pilotfall vorschriftswidrig besetzt. Der Mangel hat zur Folge, dass der Entscheid revidiert werden kann. Dafür muss der Betroffene ein entsprechendes Gesuch einreichen.
Kurzeinschätzung von SRF-Gerichtskorrespondentin Sibilla Bondolfi:
Erfreulich ist, dass die leidige Frage, welche Beziehungen für Bundesrichterinnen und Bundesrichter verboten sind, mit dem Urteil endlich geklärt ist. Der Gesetzestext liess bislang nämlich Raum für Interpretationen.
Weniger erfreulich ist, wie sehr diese Affäre das Gericht destabilisiert und in eine institutionelle Krise gestürzt hat.
Das liegt nicht nur an den beiden Magistratspersonen, die eine verbotene Liebe eingegangen sind. Sondern auch an den Bundesrichterinnen und Bundesrichter, welche die Medien fortwährend mit Indiskretionen füttern.
Damit wird das Vertrauen ins höchste Gericht erschüttert. Das Bundesgericht wirkt wie ein Königshof aus einer Fernsehserie, an dem die Parteien hinter den Kulissen Intrigen spinnen und Machtkämpfe ausfechten.
Donzallaz sieht sich denn auch als Winkelried, der sich für eine höhere Sache opfert: Die SVP wolle ihn durch ein treues Parteimitglied ersetzen, um höchstrichterlich den Vorrang des nationalen Rechts vor EU-Recht durchzusetzen. Das wolle er nicht kampflos hinnehmen.
Tragisch ist nur, dass Donzallaz den Preis dafür nicht allein bezahlt. Vielmehr reisst er auch seine Verflossene mit in den Abgrund, Beatrice van de Graaf, die er im Plädoyer als «Kollateralschaden» bezeichnet. Die zehn Jahre jüngere Bundesrichterin kann sich im Unterschied zu Donzallaz nicht in die Pension retten.
Der giftige Ton in der heutigen Verhandlung zeigt, wie zerstritten das Bundesgericht ist. Selbst wenn das Parlament Donzallaz und van de Graaf im Dezember nicht wiederwählt: Diese Spaltung wird bleiben.
Van de Graaf wirkte am Entscheid des zum Pilotfall auserkorenen Urteils eines wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilten Mannes mit. Als dieser von der mittlerweile beendeten Beziehung zwischen Donzallaz und van de Graaf erfuhr, stellte er ein Revisionsgesuch. Er beantragte hauptsächlich, das ihn betreffende Urteil des Bundesgerichts vom Mai sei aufzuheben. Seine Beschwerde sei durch einen gesetzmässig zusammengesetzten Spruchkörper neu zu beurteilen.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Richter, die eine Beziehung eingegangen sind, tatsächlich «dauerhaft in einem gemeinsamen Haushalt gelebt» haben. Somit war die kaum ein Jahr währende Beziehung eine «dauernde Lebensgemeinschaft». Eine solche ist unter Richterinnen und Richtern des Bundesgerichts nicht zulässig – egal, in welcher Abteilung sie tätig sind. Ziel dieser Bestimmung des Bundesgerichtsgesetzes ist es, jeglichen Anschein von Voreingenommenheit zu vermeiden.
Langer Schatten
Der heutige Entscheid hat nicht nur Auswirkungen auf die weiteren über ein Dutzend pendenten Revisionsgesuche. Im Schatten dieses Urteils wird die Gerichtskommission des Parlaments im November entscheiden, wen sie zur Wahl als Bundesrichter und Bundesrichterin empfiehlt. Donzallaz und van de Graaf kandidieren wieder. Die Gesamterneuerungswahl wurde wegen der von der «Weltwoche» im April publik gemachten Liebesbeziehung in die Wintersession verschoben. Damit wollte sich die Gerichtskommission mehr Zeit für Abklärungen verschaffen.
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