Kritik an Dobrindt auch aus SPD: Eralp hält Vorstoß gegen Vergesellschaftung für verfassungswidrig

Kritik an Dobrindt auch aus SPDEralp hält Vorstoß gegen Vergesellschaftung für verfassungswidrig
26.10.2026, 16:27 Uhr

Das Grundgesetz erlaubt die Vergesellschaftung von Grund und Boden. Ob die Vergesellschaftungspläne der potenziellen Koalitionspartner in Berlin rechtlich einwandfrei sind, wird sich zeigen müssen. Doch ein geplantes Verbot durch den Bund stößt bei Linken und SPD auf Unmut.
Die Fraktionsvorsitzende und Spitzenkandidatin der Berliner Linken, Elif Eralp, hält den Vorstoß von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt gegen mögliche Vergesellschaftungen für verfassungswidrig. "Man kann nicht durch ein Bundesgesetz unmöglich machen, was das Grundgesetz vorsieht und wofür die Berlinerinnen und Berliner gestimmt haben", sagte Eralp im ZDF-"Morgenmagazin".
"Dieses Gesetz hat aus meiner Sicht nichts mit Investitionsschutz zu tun", so Eralp weiter. Es sei ein Gesetz gegen die Berliner Mieterinnen und Mieter. "Das werden wir natürlich nicht hinnehmen."
Nach den Plänen des Innenministers von der CSU soll unter anderem eine Vergesellschaftung zum Beispiel von Mietwohnungen nur dann überhaupt möglich sein, wenn man eine zwingende Notwendigkeit nachweist. Eine Landesregierung müsste dann beweisen, dass sie alle anderen Mittel, also Investitionen in und Förderung von Wohnungsbau, vollumfänglich ausgeschöpft hat und ihr nichts anderes übrig bleibt. Zudem soll im Fall einer Enteignung eine Entschädigung "unmittelbar in Geld" und vor allem zum Verkehrswert erfolgen, der durch ein Gutachten ermittelt wird.
Dies kritisierte Eralp: "Wenn der Verkehrswert so hoch angesetzt wird, dann ist das ein Versuch, die Vergesellschaftung zu verhindern." Auf diese Art werde versucht, das Grundgesetz auszuhöhlen.
Planung mit 16 Milliarden Euro Entschädigung
Auch der Berliner SPD-Chef Steffen Krach kritisierte die Pläne von Innenminister Dobrindt. "Das Agieren der Union offenbart eine himmelschreiende Planlosigkeit", sagte Krach der "Süddeutschen Zeitung". Durch ihre Einmischung in den Berliner Wahlkampf habe die Union die Debatte um Vergesellschaftungen erst so richtig angeheizt und wundere sich anschließend über das Wahlergebnis.
Der Plan, ein Bundesgesetz gegen Vergesellschaftungen auf den Weg zu bringen, war Anfang Juli in einem Koalitionsausschuss der schwarz-roten Regierung auf Bundesebene gefasst worden. Dabei stimmte auch die SPD-Spitze zu.
Elif Eralp könnte als erste Linke Regierende Bürgermeisterin ins Rothe Rathaus ziehen. Nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus verhandelt ihre Partei als Wahlsiegerin mit den Grünen und der SPD über ein Regierungsbündnis. Die Parteien wollen in Berlin große private Wohnungsbestände vergesellschaften. Wie aus ihrem Sondierungspapier hervorgeht, wollen die Parteien in der Hauptstadt gegen private Wohnungskonzerne mit einem Bestand von mehr als 10.000 Wohnungen vorgehen. Sie planen dabei mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro, was unter dem Verkehrswert der Wohnungen liegen dürfte.
Die drei Parteien in der Hauptstadt berufen sich auf einen Passus nach Artikel 15 des Grundgesetzes, der Vergesellschaftungen erlauben könnte. Krach betonte mit Verweis darauf: "Jetzt muss Dobrindt offenbar einsehen, dass er die Verfassung nicht aushebeln kann und kommt mit neuen wackeligen Ideen um die Ecke." Dass er selbst kein Fan von Vergesellschaftungen sei, sei hinlänglich bekannt, betonte Kraft. "Aber was da von Dobrindt kommt, wirkt zunehmend aktionistisch und peinlich."
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