Strafanzeige gegen Kantone – Sklaverei-Anzeige: Politisch wirkungsvoller als rechtlich

Worum geht es? Der US-Aktivist Shelley Moorhead hat Anfang September bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen die Kantone Zürich, Bern und Solothurn eingereicht.
Der Vorwurf: Die Anzeige stützt sich auf ein Gutachten des Historikers Hans Fässler. Dieser argumentiert, die Kantone seien zwischen 1719 und 1839 als Investoren an der transatlantischen Sklaverei beteiligt gewesen und hätten von ihr profitiert. Moorhead fordert eine Strafuntersuchung sowie eine Busse von 5 Millionen Franken pro Kanton. Zudem verlangt er für sich selbst Schadenersatz und Genugtuung.
Die Vorwürfe im Detail
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Das historische Gutachten zeichnet folgende Aktivitäten nach:
- Zürich investierte in die britische South Sea Company sowie über die staatliche Zinskommission Leu & Co. in dänische und schwedische Kolonial- und Handelsstrukturen.
- Bern war einer der grössten Aktionäre der South Sea Company und investierte umfangreich in dänische Staatsanleihen, die laut Anzeige mit der kolonialen Wirtschaft verbunden waren.
- Solothurn investierte in die französische Mississippi-Gesellschaft, die am kolonialen Wirtschafts- und Sklavensystem beteiligt war.
Die Anzeige betrachtet diese Finanzierungen als Gehilfenschaft zur Versklavung, die heute als Verbrechen gegen die Menschlichkeit qualifiziert würde.
Quelle: Strafanzeige und Gutachten
Warum sieht sich Moorhead als Opfer? Shelley Moorhead ist Nachfahre von auf den Dänisch-Westindischen Inseln versklavten Menschen. Er argumentiert, die Folgen der Sklaverei wirkten bis heute nach: Nachkommen von Versklavten verfügten im Durchschnitt über weniger Einkommen und Vermögen, weil ihren Vorfahren über Generationen hinweg die Möglichkeit genommen worden sei, Wohlstand aufzubauen und weiterzugeben.
Warum ausgerechnet gegen die Schweiz? Die heutigen US‑Virgin Islands waren bis 1917 dänische Kolonien. Gegen Dänemark geht Moorhead ebenfalls vor. «Doch die Sklaverei auf meiner Insel lässt sich nicht von der Schweiz trennen», sagt er. «Die Beteiligung der Kantone an den dänischen Sklaverei-Profiten sprang uns sofort ins Auge.»
Der transatlantische Sklavenhandel
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Nach der europäischen Kolonisierung Amerikas entstand ab dem 16. Jahrhundert ein grossangelegtes Sklavenhandelssystem: Afrikanische und arabische Händler verschleppten Millionen Einheimische und brachten sie an die Häfen Westafrikas. Europäische Händler kauften sie ihnen ab und deportierten sie mit Schiffen in die Neue Welt – wo Plantagen für den Anbau von Zuckerrohr und später Baumwolle Arbeitskräfte benötigten.
Doch statt Menschen anzustellen und sie zu entlöhnen, kauften Plantagenbetreiber die Verschleppten und zwangen sie unter elenden Bedingungen zu Gratisarbeit. Dass viele an Hunger und Überarbeitung starben, kümmerte die Plantagenbesitzer wenig, da sie jederzeit neue Sklavinnen und Sklaven kaufen konnten. Menschen waren eine Handelsware – das ist heute verboten und würde ein unverjährbares Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen.
Zwar waren es vor allem Kolonialmächte wie Grossbritannien und Frankreich, die den transatlantischen Sklavenhandel dominierten. Doch auch Schweizer Familien und Unternehmen profitierten vom Geschäft.
Grossbritannien verbot den Sklavenhandel 1807, Frankreich folgte 1815. Die Sklavenhaltung wurde erst später verboten. Die USA schafften die Sklaverei 1865 ab, Brasilien folgte 1888.
Quelle: Nationalmuseum
Wusste man damals, dass Sklaverei Unrecht war? Der unverjährbare Tatbestand Verbrechen gegen die Menschlichkeit gehört nach der Argumentation von Fässler zum Völkergewohnheitsrecht. «Es gab nämlich schon sehr früh warnende Stimmen, die sagten: ‹Sklaverei ist ein Verbrechen!›» Manche hätten schon im 17. Jahrhundert gefordert, man müsse die Sklaven freilassen und entschädigen. «Die Gewinne der Kantone sind schwierig zu berechnen», so Fässler. «Die Zahlen gehen aber in die Millionen.»
Hat die Anzeige eine Chance? Auch wenn historisch feststeht, dass Kantone vom transatlantischen Sklavenhandel profitierten, dürfte die Bundesanwaltschaft keine Ermittlungen aufnehmen. Zwar lassen sich im Unterschied zur römischen Sklaverei die Nachfahren der Opfer der transatlantischen Sklaverei oft noch identifizieren. Doch die Täter sind tot. Und gegen Tote wird nicht ermittelt.
Sklaverei: Das sind die Täter
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- Afrikanische und arabische Menschenfänger und Zwischenhändler auf dem afrikanischen Kontinent
- Europäische Sklavenhändler und Transporteure
- Amerikanische Käufer und Besitzer
- Schweizer Mitprofiteure: Auch Schweizer Kaufleute, Söldneroffiziere, Bankiers, Auswanderer, Angestellte von Kolonialunternehmen, Investoren und Kantone waren finanziell involviert oder haben profitiert
Können Kantone strafrechtlich belangt werden? Grundsätzlich können Kantone sich nicht selbst strafbar machen, nur ihre Beamten – die in diesem Fall alle verstorben sind. Die Anzeige argumentiert jedoch, die Kantone hätten bei ihren Investitionen wie wirtschaftliche Akteure gehandelt. Deshalb könnten sie ähnlich wie ein Unternehmen, das durch Organisationsmängel eine Straftat ermöglicht, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Ob diese Argumentation vor der Bundesanwaltschaft oder einem Gericht Bestand hat, ist allerdings fraglich.
Politische statt juristische Wiedergutmachung? Auch wenn die Anzeige zu keiner Verurteilung führt, so kann sie doch eine öffentliche Debatte anstossen. Die Schweiz hat mit politischen Aufarbeitungsprozessen Erfahrung, etwa im Umgang mit Verdingkindern, administrativ Versorgten oder Jenischen. Dort hat sich Folgendes bewährt: Wiedergutmachung für die Opfer aus einem Solidaritätsfonds, wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschehnisse sowie eine öffentliche Entschuldigung. Das ist meist zielführender, als wenn jedes Opfer einzeln vor Gericht geht.
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