DSGVO-Falle Smart Glasses: Datenschützer warnen Träger vor Rechtsverstößen
Wer im Alltag mit einer Datenbrille unterwegs ist, bewegt sich rechtlich rasch auf dünnem Eis. Smart Glasses wie die Modelle von Meta und Ray-Ban verschmelzen optisch immer stärker mit gewöhnlichen Sehhilfen. Doch was für die Träger ein praktisches Gadget sein kann, stellt für das Umfeld ein Risiko dar. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat sich bei einem Treffen am Mittwoch intensiv mit dem Thema befasst. Nun stellt sie klar: Die rechtliche Verantwortung für die Aufnahmen liegt bei denjenigen, die die Brille aufhaben.
Bei der Tagung hat das Gremium den einschlägigen Prüfbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Thomas Fuchs zustimmend zur Kenntnis genommen. Das zentrale Problem liegt demnach in der unscheinbaren Bauart der Geräte. Weil die Kameras im Gestell kaum auffallen und besonders auf den Nahbereich des Gegenübers gerichtet werden können, steigt die Gefahr, dass Betroffene unbemerkt gefilmt oder fotografiert werden. Technische Signale der Hersteller bieten kaum Schutz: Eine kleine leuchtende LED am Gestell ist laut der DSK für Außenstehende häufig nur schwer erkennbar und reicht als rechtliche Information nicht aus.
Sobald Träger mit ihrer Brille Personen außerhalb des rein persönlichen oder familiären Umfelds erfassen, greift die sogenannte Haushaltsausnahme nicht mehr. Wer Aufnahmen von Unbeteiligten anfertigt, Daten Dritter speichert oder diese zugänglich macht, unterliegt der DSK zufolge vollumfänglich den strengen Pflichten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das gelte auch für Privatpersonen.
Für die rechtmäßige Verarbeitung von Bildmaterial kommen vor allem ein berechtigtes Interesse oder die informierte Einwilligung der gefilmten Personen infrage. Eine Zustimmung setzt aber voraus, dass Betroffene vor Beginn der Aufnahme etwa über die Zwecke und die Kontaktdaten des Trägers aufgeklärt werden. Eine leuchtende LED kann diese Anforderungen nicht erfüllen.
KI-Training ohne Rechtsgrundlage und drohende rechtliche Folgen
Besonders negativ bewerten die Datenschützer die Weiterverarbeitung der aufgenommenen Informationen für KI-Anwendungen. Wenn erfasstes Bildmaterial genutzt werde, um die Künstliche Intelligenz der Brillenhersteller zu trainieren, fehle dafür in der Regel jegliche Rechtsgrundlage. Ebenfalls unzulässig sei eine automatische, KI-gestützte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum.
Trotz der Kritik verschließen die Aufsichtsbehörden nicht die Augen vor Chancen der Technologie. Smart Glasses böten Nutzen etwa als Freihand-Navigationshilfe bei der Arbeit oder als Unterstützung für blinde Menschen im Alltag. Dennoch mahnt die DSK, dass das technisch Machbare nicht mit dem rechtlich Erlaubten gleichzusetzen sei. Heimliches Filmen, Fotografieren und insbesondere das Veröffentlichen solcher Aufnahmen im Internet könnten erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da der Eingriff in Grundrechte schwer wiege.
Um Konflikte zu vermeiden, appelliert die Konferenz an alle Beteiligten, die Regeln zu beachten. Inhaber des Hausrechts in öffentlichen oder privaten Einrichtungen sollten sich aktiv mit der Technologie auseinandersetzen und bei Bedarf klare Grenzen für deren Einsatz ziehen. Auch die Hersteller stünden in der Pflicht: Sie müssten Datenschutz direkt in die Technik einbauen (Privacy by Design), damit Nutzer die Vorgaben überhaupt praktisch umsetzen könnten. Die DSK hebt hervor, dass die Regulierung intelligenter Brillen eine gesellschaftspolitische Aufgabe sei. Deutsche und europäische Gesetzgeber seien gefordert, einen angemessenen Interessenausgleich im öffentlichen Raum zu schaffen.
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