Bundeswehr und Corona: Interessen des Militärs nicht genug berücksichtigt

Dürfen Bundeswehrsoldaten eine Covid-19-Impfung verweigern? Ein Soldat wurde deswegen zweimal freigesprochen, doch nun ist der Freispruch kassiert worden.
Foto: Frank Hoermann/Sven Simon/imago
dpa Mehr als vier Jahre nach einer verweigerten Covid-19-Impfung durch einen Bundeswehrsoldaten hat das Bayerische Oberste Landesgericht den Freispruch für den Angeklagten aufgehoben. Die Richter in Bamberg verwiesen den Fall zurück an das Landgericht Schweinfurt, wo sich nun eine andere Strafkammer erneut mit der Sache befassen muss. Der 36-Jährige ist der Gehorsamsverweigerung angeklagt.
Der Senat begründete seine Entscheidung mit einem Mangel im Landgerichtsurteil. Demnach hätte die Kammer in Schweinfurt das Interesse des Angeklagten mit den Interessen des Staates, der vulnerable Gruppen wie Soldaten schützen müsse, abwägen müssen. Da Streitkräfte eng zusammenarbeiteten, sei ihr Infektionsrisiko erhöht, sagte der Vorsitzende Richter. Die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr habe verfassungsrechtlichen Rang. Ziel sei, die Gesundheit und Wehrfähigkeit der Truppe zu erhalten.
Angeklagter beruft sich auf sein Gewissen
Der Angeklagte hatte vor Gericht beteuert, ihm sei die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte immer wichtig gewesen, dennoch habe er nach seinem Gewissen gehandelt. Der nach eigenen Angaben gläubige Christ sagte, bei seinen Vorgesetzten habe er damals kein Gehör gefunden. Das Gewissen sei das Heilige des Menschen, „ein Dialogfeld zwischen Menschen und Gott“.
Er habe gewissenstreu gehandelt, indem er sich nicht impfen ließ, auch wenn ihm die Konsequenzen bewusst gewesen seien. So darf der Mann seither keine Kaserne mehr betreten, keine Uniform tragen und bekommt nur die Hälfte seiner Bezüge, wie sein Anwalt sagte.
Lehrgang in Hammelburg
Der Soldat war laut Anklage Anfang Januar 2022 in der Infanterieschule des Heeres der Bundeswehr im unterfränkischen Hammelburg als Lehrgangsteilnehmer eingesetzt. Weil er sich dort nicht gegen Covid-19 impfen ließ, wurde der Oberleutnant vom Oberstabsarzt untersucht, um festzustellen, ob es gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung geben könnte.
Da dies nicht der Fall war, wurde die Impfaufforderung wiederholt, aber der Soldat verweigerte weiter die Injektion. Er wurde daraufhin in seine Heimatkompanie zurückgeschickt. Auch hier verweigerte der Mann laut Anklage die Impfung. Der Fall landete vor Gericht, denn Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mussten sich in der Pandemie gegen Covid-19 impfen lassen – Duldungspflicht nennt man das.
Zwei Freisprüche
Das Amtsgericht Bad Kissingen sprach den Angeklagten im September 2023 vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung frei. Die Richterin verwies bei ihrer Entscheidung unter anderem auf die Verhältnismäßigkeit der Anordnung zur Impfung angesichts sinkender Infektionsraten und bekanntgewordener Nebenwirkungen.
Die Generalstaatsanwaltschaft München legte gegen die Entscheidung Berufung ein, im Januar kam es zum Prozess vor dem Landgericht Schweinfurt. Dieses verwarf die Berufung in der Sache. Der Angeklagte hat nach Ansicht der Kammer nicht schuldhaft gehandelt, da er sich gegen den Befehl auf die Freiheit des Gewissens berufen konnte und dies auch ernsthaft und nachhaltig gemacht habe.
Die Anklagebehörde akzeptiere auch dieses Urteil nicht und legte Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht ein. In der Vergangenheit waren bundesweit mehrere Soldaten wegen verweigerter Covid-19-Impfung zu Geldstrafen verurteilt worden.
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