heise+ | Wenn Smartwatch und Co. mithören: Was bei Aufnahme und Transkription erlaubt ist
Wie praktisch wäre es, einfach zurückspulen zu können. Welche Aufgabe hat der Chef mir im Videocall zugewiesen? Was hat der Klassenlehrer im Elternabend noch einmal zur Klassenfahrt gesagt? Theoretisch kein Problem, denn alle Smartphones, Smart Glasses oder Smartwatches sind gleichzeitig auch Diktiergeräte.
KI-Modelle verwandeln die Aufnahmen binnen Sekunden in Text. Doch wer unabgesprochen Tonaufnahmen anfertigt, riskiert schwere juristische Konsequenzen – nicht nur datenschutzrechtlich, sondern auch strafrechtlich.
- KI-Modelle können Sprachaufnahmen wunderbar transkribieren. Die praktische Funktion steckt (zumindest außerhalb der EU) jetzt sogar direkt in der Apple Watch.
- Doch unabgesprochen angefertigte und verarbeitete Tonaufnahmen sind ein Rechtsrisiko: § 201 des Strafgesetzbuchs regelt die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes streng.
- Nutzer müssen vor einer Aufnahme immer alle Teilnehmer um Erlaubnis bitten – idealerweise auch für die geplante Verarbeitung der Aufnahmen, erklärt Anwältin Jessica Flint in diesem Ratgeber.
Dieser Ratgeber erklärt, wann Sie Gespräche mitschneiden dürfen und wie Sie automatisierte Transkript-Software rechtssicher einsetzen. Eine IT-Rechts-Spezialistin der Kanzlei JUN Legal erläutert die aktuelle Gesetzeslage – und ob sich etwa Apples neue Audio Intelligence hierzulande überhaupt nutzen ließe. Dabei gibt es eine einfache Lösung, mit der Sie rechtlich auf Nummer sicher gehen.
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