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Friday, October 23, 2026

Rechtsanwalt über AfD-Leak: „Diese Innenansicht hatten wir bisher nicht“

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Der auf IT spezialisierte Rechtsanwalt Chan-jo Jun hält den AfD-Leak für einen möglichen „Gamechanger“. Steckt darin das fehlende Puzzlestück für ein Verbot?

Herr Anwalt Jun, was haben Sie bisher in den Daten aus dem AfD-Leak finden können? Könnte es neuen Wind in die Debatte um ein Verbotsverfahren bringen?

Nach dem, was Redaktionen bisher geprüft haben, steckt in den Daten rechtlich nicht beurteiltes Material. Ich habe den Eindruck, dass unsere bisherigen Bewertungen noch einmal neu gedacht werden müssen. Sofern die Daten authentisch sind, könnten sie ein Gamechanger sein. Vielleicht steckt in diesen 280 GB das fehlende Puzzlestück zum AfD-Verbot.

Zum Beispiel der mutmaßliche Verkauf von Hakenkreuzflaggen und Drogen an einem AfD-Infostand in Bottrop?

Da geht gar nicht unbedingt um neue Fälle. Uns fehlte nie das Material für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Das, was uns die ganze Zeit fehlte, ist die Zurechnung; der Nachweis, dass diese der Parteiführung oder Parteiorganen bekannt waren und sie trotzdem nicht eingeschritten sind. Und wenn wir jetzt sehen, dass diese Fälle schon vor dem Schiedsgericht waren, steht fest, dass die Partei davon wusste. Entscheidend ist dann, wie sie reagiert hat. Wer ausschließt, distanziert sich. Wer die Leute behält oder ihnen wieder Ämter gibt, duldet, und diese Duldung wird der ganzen Partei zugerechnet.

Im Interview: Chan-jo Jun

Jahrgang 1974, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Würzburg. Bekannt wurde er als Anwalt gegen Hass im Netz: Er erstattete Strafanzeige gegen Facebook-Manager und erwirkte einstweilige Verfügungen gegen X/Twitter. Als „Anwalt Jun“ ist er in sozialen Netzwerken aktiv und erklärt dort juristische Fragen einem großen Publikum. Im September war er Sachverständiger in der Anhörung des Thüringer Landtags zum Antrag auf Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens; er befürwortet ein solches Verfahren öffentlich.

Spannend ist etwa der Fall des Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich: Das Bundesschiedsgericht hat seinen Ausschluss aufgehoben, nur eine Ämtersperre von sechs Monaten verhängt und die Lesart des Landesschiedsgerichts als „Deutungen des politischen Gegners“ zurückgewiesen. Genau diese Innenansicht hat dem Verwaltungsgericht Köln zuletzt gefehlt. Es hat Äußerungen der Parteispitze zugerechnet, konnte aber nicht feststellen, dass sie die Partei prägen.

Immer mehr Menschen steigen jetzt tiefer in die Daten ein: Wissenschaftlerinnen, Journalisten und andere. Wonach sollten sie die Augen offenhalten? Was ist wirklich handfest?

Zwei Dinge suchen wir: Das Erste ist die Zurechnung, also der Nachweis, dass die Partei von bestimmten Sachverhalten Kenntnis hatte. Eine Mail, die nur an die AfD ging, reicht dafür nicht; sie muss innerhalb der Partei auch verarbeitet worden sein. Noch stärker wäre es aber, wenn eine inhaltliche Befassung mit den Themen durch Parteiorgane stattfand. Das ist die erste Sache.

Und die zweite?

Zweitens geht es um planmäßiges Vorgehen. Gerade die CDU- und CSU-Innenminister äußern öfter Bedenken, ob ein aggressiv-kämpferisches Verhalten gegeben ist. Diese Formel stammt aus dem KPD-Urteil von 1956. Aber Gewalt oder Straftaten setzt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht voraus. Seit 2017 verlangt es aber ein planmäßiges Vorgehen, eine sogenannte qualifizierte Vorbereitungshandlung. Und wenn da nun beispielsweise eine PowerPoint-Präsentation für ein Vier-Stufen-Vorgehen auftaucht, wäre das einem Verbot zuträglich. Bisher konnte die Planung immer nur aus dem Kommunikationsverhalten von AfD-Mandatsträgern abgeleitet werden. Wir haben gesehen, dass sie eine bestimmte Verschiebung des Sagbaren vornehmen, dass sie beispielsweise bestimmte Begrifflichkeiten prägen. Das kann Zufall sein, es kann aber auch planmäßig vollzogen worden sein.

Man hat bisher immer nur die äußere Fassade gesehen, jetzt gibt es zu die Möglichkeit, einen Blick dahinter zu werfen?

Genau. Das zuletzt vorgelegte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, aber auch Verfassungsschutzberichte basierten größtenteils auf dem äußeren Verhalten der Partei. Wir sehen jetzt jedoch erstmals in diesem Umfang die Innenansicht. Und diese Innenansicht ist womöglich in Sachen Zurechnung und Planung hochgradig relevant. Der Verfassungsschutz hat nachrichtendienstliche Mittel, im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln hat er aber nichts dergleichen vorgelegt. Das hat das Gericht ausdrücklich vermisst. Für ein Verbotsverfahren hätte Material, das ohne V-Leute entstanden ist, sogar einen Vorteil, sofern es verwertbar ist: Es ist staatsfrei.

Und taugen gehackte Mails überhaupt vor Gericht?

Ein automatisches Verwertungsverbot gibt es nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 bei der Steuer-CD entschieden, dass von Privaten rechtswidrig beschaffte Daten einen Anfangsverdacht tragen dürfen. Absolut geschützt ist nur der Kernbereich privater Lebensgestaltung. In einem Verbotsverfahren müsste Karlsruhe diese Abwägung selbst vornehmen, dafür gibt es noch keine Rechtsprechung. Praktisch wichtiger ist der Hinweis, wo man suchen muss: Wer weiß, dass ein Schiedsgericht über einen Fall entschieden hat, kann Zeugen benennen und die Akten anfordern. Dann kommt der Beweis auf ordentlichem Weg ins Verfahren.

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Dann bleibt noch der Blick in die Glaskugel, Herr Jun: Kommt das AfD-Verbot? Zumindest der Versuch, das Verfahren anzustreben und damit die Prüfung anzustoßen?

Ich glaube, der einzige Grund, warum Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung das Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Grundgesetz, hilfsweise den Ausschluss von der staatlichen Finanzierung, nicht beantragen, sind politische Erwägungen. Trotz so deutlich vorliegender Anhaltspunkte, dass eine Verfassungswidrigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden würde, die Augen davor zu verschließen und dieser Partei alle die Privilegien des Grundgesetzes zu verschaffen, ist politisch verantwortungslos.

Warum ist dieses Zögern aus Ihrer Sicht ein Problem?

Das Grundgesetz sieht vor, dass eine Partei so lange rechtlich wie jede andere Partei behandelt werden muss, bis das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt hat. Der Staat darf sie beobachten und verfassungsfeindlich nennen. Rechtlich behindern darf er sie nicht. Eine Stadt muss ihr die Halle geben wie jeder anderen Partei, so war es 2024 in Essen. Ihre Verfassungsfeindlichkeit darf ihr niemand entgegenhalten, selbst wenn sie offenkundig ist.

Dieses Parteienprivileg hält sich mit der Möglichkeit, es zu überprüfen, die Waage. Wenn die Politik in dieses Gleichgewicht eingreift, wenn sie die Möglichkeit des im Grundgesetz vorgesehenen Parteiverbotsverfahrens aus politischen Gründen vom Tisch lässt, gefährdet das die Demokratie. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes sind selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Prüfung wenigstens in Angriff genommen würde. Wenn sich später herausstellen sollte, dass dieses Verfahren funktioniert hätte, aber wir es einfach nicht versucht haben, weil wir uns einfach nicht getraut haben oder es gar absichtlich vereitelt haben, laden wir eine politische Schuld auf uns.

Wer blockiert? Wer treibt voran?

Anfragen für Vorträge und Informationsabende bekomme ich inzwischen von den Grünen und der SPD und mittlerweile auch aus der Union. Ich führe Telefonate mit CSU-Politikern. Auf dieser Ebene der Partei setzen sich Menschen mit der Sache ernsthaft auseinander. Die Menschen in der Union, die bisher vorsichtig waren, sind keine AfD-Fans. Sie tun sich nur ein wenig schwer, ihre Meinung, die sie so lange gepflegt haben, über den Haufen zu werfen. Das war bei der SPD erst ähnlich. Ich glaube aber, dass die Wählerinnen der Union mittlerweile schneller sind als ihre Mandatsträger und vor allem als ihre Minister. Nach einer Umfrage von pollytix im Auftrag von Campact vom September sind zwei Drittel der Unionsanhänger dafür, ein Verbotsverfahren zu prüfen.

Abschließender anwaltlicher Rat?

In den Daten stecken Informationen, die es wert sind, genau betrachtet zu werden. Jetzt ist es wichtig, in Ruhe dranzubleiben. Zu sehen, was sich Neues ergibt, offen zu sein für neue Bewertungen. Sie werden viel Material sehen in einer bekannten Qualität. Sie werden rassistische Ausfälle sehen. An diese rassistischen Ausfälle oder Vernichtungsphantasien gegenüber politischen Gegnern dürfen wir uns nicht gewöhnen. Nur weil wir es die ganze Zeit sehen, ist es nicht verfassungsmäßig. Das ist die Strategie, der wir nicht auf den Leim gehen dürfen: So verschiebt sich das Fenster des Sagbaren immer weiter.

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