AfD-Debatte erklärt: von rechtsextrem bis extremistisch
Die Alternative für Deutschland (AfD) wird häufig als "rechtsextreme Partei" eingeordnet. Der Begriff ist allerdings nicht eindeutig definiert. Im weitesten Sinn bedeutet er, dass eine Partei stark nach rechts von der politischen Mitte abweicht. Rechtsextreme Parteien werden häufig mit einem starken Nationalismus, Rassismus, einem autoritären Staatsverständnis und einer Ablehnung der liberalen, pluralistischen Gesellschaft in Verbindung gebracht.
Der Politikwissenschaftler Armin Pfahl-Traughber von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sieht eine rechtsextreme Partei per Definition nicht als notwendigerweise antidemokratisch. Für die DW erläutert er, warum er im Umgang mit der AfD den Begriff "rechtsextremistisch" für angemessener hält: "Wenn es um die Ablehnung der Basiswerte einer modernen Demokratie geht - zum Beispiel Demokratie, Gewaltenteilung, Menschenrechte, Pluralismus - bei gleichzeitiger Überbewertung der ethnischen Zugehörigkeit, nutze ich die Zuschreibung "rechtsextremistisch".
Aus seiner Sicht hat die AfD seit ihrer Gründung im Jahr 2013 eine Wandlung durchgemacht: "Aus einer ursprünglich rechtsdemokratischen Partei mit einer rechtsextremistischen Minderheit entwickelte sich im Laufe der Jahre eine rechtsextremistische Partei mit einer rechtsdemokratischen Minderheit."
rechtspopulistisch
Das Wort Populismus leitet sich vom lateinischen populus ab, was übersetzt "das Volk" bedeutet. Auch für Populismus gibt es keine eindeutige Begriffsdefinition. Der Begriff wird häufig verwendet, wenn Politiker oder Parteien um die Gunst der Massen werben. Nach Auffassung von Armin Pfahl-Traughber hat der Rechtspopulismus mehrere Wesenselemente: Er betrachtet das "Volk" als eine Einheit (und lehnt damit Pluralismus ab), er behauptet ein Gegeneinander eines "Wir" gegen die "Anderen", womit meist gemeint ist: das "Volk" gegen die "Eliten".
Außerdem würden Rechtspopulisten häufig den direkten Schulterschluss zum "einfachen Volk" suchen und behaupten zu wissen, was die Menschen denken und fordern würden. Der Begriff wird immer wieder auch für die AfD verwendet, weil sie in ihrem Politikstil diese Wesensmerkmale aufgreift.
rechtskonservativ
Als rechtskonservativ werden meist Politiker oder Parteien bezeichnet, die die Bedeutung von konservativen Werten wie Heimat und traditionelle Familie sowie von Nationalismus, einem starken Staat und "Law and Order" betonen. Anders als Rechtsextremisten sehen sie im Volk nicht zwangsläufig eine völkische Einheit (s.u.). Sie akzeptieren meist die demokratischen Grundprinzipien und die bestehende Verfassungsordnung.
Allerdings haben sich in der Geschichte aus dem Rechtskonservatismus auch antidemokratische Strömungen gebildet: zum Beispiel die Anhänger der sogenannten "Konservativen Revolution", zu deren Hauptvertretern Oswald Spengler, Ernst Jünger oder Carl Schmitt gehörten. Sie lehnten Parlamentarismus, die Moderne und gesellschaftliche Vielfalt ab und beschworen einen autoritären Führerstaat. Bis heute gibt es in der AfD und ihrem Umfeld große Bewunderer dieser Ideologen: Björn Höcke, einer der einflussreichsten AfD-Politiker, bezieht sich zum Beispiel in seinem Buch "Nie zweimal durch denselben Fluss" immer wieder auf ihre Theorien.

völkisch
Das Wort völkisch steht seit dem Ende des 19. Jahrhunderts für einen rassistischen Volksbegriff. Die Ideologie definiert das Volk als eine ethnisch reine Gemeinschaft und war von Beginn an stark antisemitisch. Die völkische Bewegung gilt als Wegbereiter des mörderischen Nationalsozialismus unter Adolf Hitler. Dessen Partei NSDAP nannte ihr publizistisches Parteiorgan "Völkischer Beobachter".
Heute werfen Politiker und Experten der AfD eine völkische Gesinnung vor, weil ihre Funktionäre immer wieder zwischen Deutschen mit und ohne Migrationsgeschichte unterscheiden. Armin Pfahl-Traughber sieht den Begriff als heute "inflationär genutzten, diffusen Begriff".
faschistisch
Das Wort beschreibt eine extreme politische Haltung, die eine nationalistische, antidemokratische Weltsicht beschwört. Der Begriff leitet sich vom italienischen Wort fascio ("Bündel") ab. Ursprünglich war es die Eigenbezeichnung der Bewegung um den italienischen Diktator Benito Mussolini im frühen 20. Jahrhundert. Wesentliche Merkmale des Faschismus unter Mussolini waren ein Ultranationalismus, die Anerkennung eines Führerprinzips, die Ablehnung der Demokratie und die Verherrlichung von Gewalt und Krieg. Der deutsche Nationalsozialismus unter Adolf Hitler bezog sich auf die faschistische Bewegung Italiens und wurde später von den Geschichtswissenschaften als eine extreme Form des Faschismus eingeordnet.
Die Anwendung des Begriffs auf rechtsextremistische Bewegungen ist heute unter Wissenschaftlern umstritten. "Die Gemeinten können meistens nicht mit der Hitler- oder Mussolini-Bewegung gleichgesetzt werden", argumentiert Pfahl-Traughber. In Deutschland darf der AfD-Politiker Björn Höcke als "Faschist" bezeichnet werden. Ein Gericht entschied, dass es sich dabei um ein Werturteil handeln würde, das auf einer "überprüfbaren Tatsachengrundlage" beruhe.
"rechtsextremistischer Verdachtsfall"
Diese Zuschreibung ist eine Formulierung des deutschen Inlandsgeheimdienstes, dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Die AfD wird in Deutschland als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Armin Pfahl-Traughber erläutert der DW diese Einordnung: "Damit wird ausgedrückt, dass es tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gibt, welche einer noch genaueren Prüfung bedürfen." Für die Einstufung als Verdachtsfall reicht es nicht aus, wenn eine Partei verfassungsfeindliche Meinungen vertritt.
Entscheidend ist, dass eine Partei Handlungen plant, die sich gegen die Grundwerte der Gesellschaft richten. Im Fall der AfD ist das nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes die Bestrebung der Partei, Deutschen mit Migrationsgeschichte einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Das verstößt gegen die Verfassung. Diese Einstufung wurde durch das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2024 bestätigt.

"gesichert rechtsextremistische Bestrebung"
Diese Einstufung durch den Verfassungsschutz ist, so der Politikwissenschaftler Pfahl-Traughber, "das Ergebnis der Prüfung, wonach der politische Akteur eben als extremistisch gilt". Die Einstufung hat Konsequenzen: "Eine Partei kann fortan mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden". Das heißt, sie kann telefonisch überwacht oder durch Informanten beobachtet werden.
Mitgliedern einer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei kann die Anstellung als Lehrer, Polizist oder Soldat verweigert werden, weil ihre Verfassungstreue nicht gesichert ist. Die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" durch den Verfassungsschutz wird derzeit durch das Verwaltungsgericht Köln geprüft.
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