Kampf um Landmanns Namen

Valentin Landmann (76) ist zurück: Nach seinem Sturz im Schwimmbad und zwölf Tagen im Spital sitzt der schillernde Milieuanwalt wieder an seinem Schreibtisch an der Möhrlistrasse im Zürcher Stadtkreis 6. Der Jurist ist auf dem Weg der Genesung, doch ein Konflikt mit seinen Ex-Partnern bereitet ihm Bauchschmerzen.
Als die Trennung Anfang Jahr publik wurde, bemühten sich noch beide Seiten, den Ball flach zu halten. Doch als Blick Landmann diese Woche in seinem Büro besucht, wird klar: Dieser Vorgang hat Wunden hinterlassen, die weniger schnell heilen als die Kopfverletzungen, die sich der Milieuanwalt bei seinem Unfall zugezogen hat.
Die einstigen Geschäftspartner streiten sich bis heute. Noch immer sind Lohn- und Honorarzahlungen in der Höhe von rund 16’000 Franken offen, die Landmann aus seiner Tätigkeit bei seiner ehemaligen Kanzlei zustehen.
Landmanns Name als Streitpunkt
Dass sie Landmann dieses Geld nicht auszahlen, begründen seine ehemaligen Partner damit, dass er seinerseits seine Pflichten nicht erfülle. In der Vergleichsvereinbarung, die die Trennung besiegelte, hatte Landmann zugesichert, die Mitarbeiter seiner neuen Kanzlei schriftliche Erklärungen unterzeichnen zu lassen, dass sie nicht mehr unter seinem Namen auftreten werden, sobald er verstorben ist oder altershalber sein Anwaltspatent abgibt. Die Advokatur Dr. Valentin Landmann müsste dann innert zwölf Monaten entweder geschlossen oder umbenannt werden – auf einen Namen, in dem weder die Worte «Landmann» noch «Valentin» vorkommen, heisst es in der insgesamt sieben Seiten und 25 Punkte umfassenden Vereinbarung.
«Mein Name ist für meine ehemaligen Partner ein Fetisch», sagt Landmann. «Sie unternahmen alles, um sicherzustellen, dass nur sie und niemand sonst als meine regulären Nachfolger auftreten können.» Dabei seien seine ehemaligen Partner dies nicht: «Sie sind gute Anwälte, aber sie pflegen einen anderen Stil als ich.»
Landmann konnte sich seinen Anwalt nicht mehr leisten
Vor der Trennung verkehrten die Anwälte nur noch über Anwälte miteinander. Dass er dem Abtreten seines Namens überhaupt zugestimmt habe, begründet Landmann mit den horrenden Rechtskosten, die ihm bei den Verhandlungen mit seinen heutigen Ex-Partnern entstanden seien. «Als die Rechnung meines Anwalts auf 70’000 Franken gestiegen war, konnte ich nicht mehr – und unterschrieb, obwohl ich ganz und gar nicht einverstanden war.»
Dass er bis heute keine Erklärungen seiner Mitarbeiter vorgelegt habe, begründet Landmann damit, dass er weder das Recht noch die Handhabe habe, sie dazu zu zwingen. Die Abgabe dieser Erklärungen aber mit der Zahlung des ihm zustehenden Honorars zu verknüpfen, stelle aus seiner Sicht Nötigung dar. Landmann wird nun ein Schlichtungsverfahren beim Friedensrichteramt einleiten – und danach allenfalls vors Arbeitsgericht ziehen. «Mein Anwalt, ein Arbeitsrechtler, sieht gute Erfolgsaussichten.»
«Wir äussern uns nicht zu vertraglichen Vereinbarungen»
Warum sie auf den Exklusivrechten an Landmanns Namen bestehen, wollen die ehemaligen Partner gegenüber Blick nicht kommentieren. «Wir sehen keine Veranlassung, uns zu vertraglichen Vereinbarungen zu äussern, die Valentin Landmann nach umfassender Rechtsberatung akzeptiert hat», schreibt Landmann & Partner. Man habe auch kein Interesse, Landmann via Medien zu diskreditieren: «Insoweit pflegen wir tatsächlich einen anderen Stil.» Der Nötigungsvorwurf, betonen die Ex-Partner weiter, entbehre jeder Grundlage.
In der neuen Kanzlei in Landmanns alten Räumen geht es familiär zu. Kanzleihund N’easy, eine achtjährige Jack-Russell-Dame, spaziert durch die Räume, immer auf der Suche nach Streicheleinheiten. Doch es herrscht eine gewisse Leere. Martin Beyeler, treuer Finanzchef von Landmann und wie dieser längst im Pensionsalter, räumt ein: «Das erste Jahr ist für eine neue Kanzlei immer am schwierigsten.» Noch sei man auf der Suche nach einem weiteren Anwalt oder einer Anwältin, um das Team zu verstärken.
«Ich berate mehr im Hintergrund»
Zudem, sagt Beyeler, seien hohe Investitionen in neues Inventar nötig gewesen, weil die ehemaligen Partner sämtliche Möbel mitgenommen hätten – «sogar das Toilettenpapier». Landmann sagt: Um das Mobiliar in seinem Büro, das er einst selbst gekauft habe, behalten zu können – Designerstücke des Schweizer Herstellers USM – habe er seinen Ex-Partnern 12’000 Franken zahlen müssen.
Obwohl er seine Büroräumlichkeiten zu einem guten Preis einer anderen Firma vermieten und den Ruhestand geniessen könnte, denkt Landmann nicht ans Aufhören. Allerdings lässt er es ruhiger angehen als früher: «Ich berate mehr im Hintergrund, lenke unsere jungen Anwälte mit meiner Erfahrung.» Vielen Klienten sei es wichtig, dass er zumindest beim Erstgespräch anwesend sei. «Aber zehn Prozesstage am Bundesstrafgericht in Bellinzona, so etwas stehe ich nicht mehr durch.»
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