Smart Glasses können heimlich filmen – Datenschützer warnen

- Letztes Jahr wurden weltweit sieben Millionen Smart Glasses verkauft – Tendenz steigend.
- Mit der integrierten Kamera kann in vielen Fällen praktisch unbemerkt gefilmt werden.
- Bei einer Aufnahme leuchtet zwar eine LED, die wird aber leicht übersehen.
- Zudem wurden Brillen manipuliert, sodass die LED gar nicht mehr leuchtete.
- Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) rät Nutzerinnen und Nutzern, betroffene Personen stets über Aufnahmen zu informieren.
Smart Glasses boomen. Bereits letztes Jahr wurden sieben Millionen der Brillen verkauft, die dank Kameras und KI der Trägerin oder dem Träger den Alltag erleichtern sollen. Und ihre Beliebtheit wächst weiter. So hat der Onlinehändler Galaxus nach eigenen Angaben von Januar bis September viermal mehr Smart Glasses verkauft als im selben Zeitraum des letzten Jahres. Doch je verbreiteter die klugen Brillen werden, desto grösser wird bei manchen die Angst, heimlich gefilmt zu werden.
Denn eines der zentralen Features der Smart Glasses ist die Kamera, die es erlaubt, einigermassen diskret alles aufzuzeichnen, was einem vor die Brille gerät. Einigermassen diskret deshalb, weil Smart Glasses kaum von herkömmlichen Brillen zu unterscheiden sind und der LED-Indikator für laufende Aufnahmen leicht zu übersehen ist. Zudem gibt es Berichte, wonach die LED leicht zu deaktivieren sei.
Weisse LED zeigt Aufnahme an
Die mit Abstand meistverkauften Smart Glasses sind derzeit jene, die der Facebook-Konzern Meta zusammen mit dem Brillenhersteller Essilor-Luxottica unter der Marke Ray-Ban verkauft. Das beliebteste Modell ist bei Galaxus die Wayfarer Gen 2 für knapp 400 Franken. Sie erlaubt Foto- und Videoaufnahmen, verfügt über eine Audiofunktion und ist mit einem KI-Sprachassistenten von Meta ausgestattet.
Videoaufnahmen lassen sich bei ihr über ein Touchfeld am rechten Bügel starten. Es ertönt ein leises Klickgeräusch, das aber nur die Trägerin oder der Träger hört, und rechts oben an der Brille beginnt ein weisses LED-Licht zu blinken – schon läuft die Aufnahme. Das bleibt bei Umstehenden oft unbemerkt, wie unser Feldversuch zeigte:
Datenschützer warnen
Dass die LED leicht zu übersehen ist, zeigt auch ein technischer Prüfbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten. Untersucht wurde etwa die Erkennbarkeit der LED der Wayfarer Gen 2. Diese leuchtet zwar etwas heller als jene der ebenfalls geprüften Vorgängerin, trotzdem hält der Bericht (PDF) fest: «Das Licht der LED ist in vielen Umgebungen nicht gut erkennbar, insbesondere im Aussenbereich und bei Sonneneinstrahlung.»
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte kommt deshalb zum Schluss, dass die Aufnahme von Personen ausserhalb des Freundes- und Familienkreises mit Smart Glasses datenschutzrechtlich nicht zulässig sei. Die zuständige deutsche Regulierungsbehörde, die Bundesnetzagentur, lehnt allerdings ein Verbot von Smart Glasses ab. Sie hält die Signalwirkung der LED für ausreichend.
EDÖB rät zu Transparenz
Auch in der Schweiz hat sich der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte EDÖB zum Thema Smart Glasses geäussert. Da Smart Glasses «besonders diskret [und] ohne Wissen der betroffenen Personen Bilder und Töne aufzeichnen» können, stellen sie laut EDÖB «ein erhöhtes Risiko für die Persönlichkeitsrechte Dritter» dar. Weiter betont er, dass eine Bearbeitung von Personendaten unter Verletzung des Transparenzprinzips einen Eingriff in die Persönlichkeit darstelle, der kaum zu rechtfertigen und daher unzulässig sei.
Damit sich Nutzerinnen und Nutzer von Smart Glasses nicht strafbar machen, rät ihnen der EDÖB, sicherzustellen, «dass allfällig betroffene Drittpersonen über die Aufnahme informiert sind und mit der Bearbeitung ihrer Daten einverstanden sind.»
Generell gilt: Jede Person hat ein Recht am eigenen Bild. Dies bedeutet, dass jede und jeder in der Regel darüber entscheiden kann, ob und in welcher Form ihr oder sein Bild aufgenommen und veröffentlicht werden darf. Die Missachtung dieser Grundsätze könne nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben, so der EDÖB.
Schutz durch Erkennungs-Apps?
Einen gewissen Schutz vor heimlichen Aufnahmen versprechen Apps, die nach speziellen Bluetooth-Signalen von Smart Glasses suchen. Erkennen sie eine Kamerabrille in der näheren Umgebung, geben sie einen Warnhinweis aus. Eine Übersicht:
- Antizuck: Die iPhone-App erkennt laut Anbieter verschiedene Modelle und schätzt deren Entfernung grob. Im Schweizer App Store ist die App aktuell kostenlos, Zusatzfunktionen kosten.
- Nearby Glasses (Original): Die kostenlose App gibt es für Android und iPhone. Sie sucht nach Bluetooth-Kennungen von Smart Glasses. Der Quellcode ist öffentlich, die App enthält laut Anbieter keine Werbung.
- NoGlasshole: Die kostenlose iPhone-App sucht ebenfalls per Bluetooth nach Smart Glasses und zeigt eine grobe Entfernung an. Auch ihr Quellcode ist öffentlich.
Was tun bei einer Warnung? Sie ist zunächst nur ein Hinweis auf ein mögliches Gerät in der Nähe, kein Beweis für eine Aufnahme. Wer nicht gefilmt werden möchte, kann die Person darauf hinweisen und sich aus dem Aufnahmebereich entfernen.
Schutzvorkehrungen leicht zu umgehen?
Ihren Ruf als «Spanner-Brillen» oder im englischen Sprachraum als «pervert glasses» haben die Smart Glasses jedoch denjenigen Nutzern (es sind praktisch nur Männer) zu verdanken, die ihre Brillen so manipuliert haben, dass gar nicht mehr erkennbar ist, ob gefilmt wird. Seit es die KI-Brillen gibt, gibt es Bestrebungen, die Schutzvorkehrungen zu deaktivieren.
Dafür genügte es anfänglich, die LED abzukleben oder herauszubohren. Doch inzwischen hat Meta nachgelegt. Im Juli kündigte der Konzern an, dass es künftig nicht mehr möglich sei, aufzunehmen, wenn die LED abgeklebt oder zerstört wurde. Allerdings wurde die einwandfreie Funktion der LED nur beim Start kontrolliert. Schnell merkten einige Schlaumeier, dass die Kamera weiterlief, wenn man die LED erst später abklebte. Ende August schloss Meta auch dieses Hintertürchen. Zudem wurde in den USA eine Kampagne lanciert, um die Öffentlichkeit über die Bedeutung der weissen LED an Brillen aufzuklären.
Während also derzeit Meta wieder die Oberhand im Kampf gegen die «Spanner» zu haben scheint, dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis jemand eine neue Möglichkeit findet, die Schutzvorkehrungen zu umgehen. Dazu kommt, dass es inzwischen Dutzende weitere Hersteller von Smart Glasses gibt, die sich möglicherweise besser eignen, um unbemerkt zu filmen.
Es ist denn auch weniger eine Frage technischer Schutzvorkehrungen, wie künftig mit Smart Glasses umgegangen werden soll. Vielmehr muss die Gesellschaft als Ganzes abwägen, ob der Nutzen solcher Smart Glasses deren Risiken überwiegt oder ob man Persönlichkeitsrechte höher gewichtet.
Wie viel Schutz vor heimlichen Aufnahmen erwartest du von Kamerabrillen?
Jean-Claude Gerber (jcg) arbeitet seit 2005 für 20 Minuten. Er ist seit 2013 Leiter des Ressorts Wissen, History und Digital und seit 2020 Blattmacher.
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.
