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Tuesday, October 20, 2026

Vergewaltiger kassiert 14,5 Jahre – Motorrad-Gang marschiert auf

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  • Ein Rumäne, der zwei Frauen brutal vergewaltigt hat, soll laut Staatsanwalt für 18 Jahre ins Gefängnis und verwahrt werden.
  • Das Bezirksgericht Hinwil hat ihn 2025 zu einer 13-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt und auf eine Verwahrung verzichtet.
  • Seine Verteidigerin fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.
  • Das Obergericht verurteilt den heute 30-Jährigen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14,5 Jahren. Auf eine Verwahrung verzichtete es.

Ungewöhnlicher Anblick vor dem Obergericht: Rund zwanzig Mitglieder eines Motorradclubs mit Lederkutten und Harley-Davidson-Maschinen trafen sich am Montagmorgen, um den Prozess gegen den 30-jährigen rumänischen Bauarbeiter und zweifachen Vergewaltiger zu verfolgen.

Der Aufmarsch führte laut Anwohnern zu einem Grossaufgebot der Stadtpolizei mit drei Kastenwagen. Die Polizisten zogen jedoch wieder ab, da nichts passierte. Der Grund für den Rockerauftritt: Das jüngere Opfer ist die Freundin eines Clubmitglieds.

Am gleichen Tag verhaftet

Der Rumäne hatte im Februar 2023 eine damals 63-jährige Frau, die in einem Wald in Wädenswil spazierte, von hinten in den Würgegriff genommen und ihr ein Messer vors Gesicht gehalten. Als sie schrie, hielt er ihr den Mund zu und vergewaltigte sie. Dabei stürzte die Frau und zog sich einen Kreuzbandriss im Knie zu. Die Polizei konnte ihn noch gleichentags verhaften.

Bereits im August 2022 hatte er einer damals 23-jährigen Frau, die morgens kurz vor 2 Uhr von der Chilbi Wetzikon auf dem Heimweg war, mit voller Wucht ins Gesicht geschlagen und sie auf einer Wiese vergewaltigt. Zuvor hatte er Oral- und Analverkehr erzwungen. Er flüchtete, als drei Passanten zufällig vorbeikamen.

Landesverweis

Das Bezirksgericht Hinwil verurteilte den Rumänen im April 2025 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 13 Jahren und verwies ihn für 15 Jahre des Landes. Auf eine Verwahrung verzichtete das Gericht. Es bestehe zwar ein latentes Rückfallrisiko, dieses sei jedoch für die Anordnung einer Verwahrung nicht ausreichend.

Eine Vorstrafe in England von vier Jahren wegen fahrlässiger Tötung im Jahr 2019 sei zudem nicht einschlägig gewesen. Während eines Streits hatte er einen Türsteher mit zwei Faustschlägen zu Fall gebracht, was dessen Tod nach sich zog.

Seine Verlobte hält weiterhin zu ihm

Sowohl der Beschuldigte als auch der Staatsanwalt und eines der Opfer waren mit dem Urteil nicht einverstanden und gelangten ans Obergericht. Bei der Befragung durch den Richter sagte der Beschuldigte, dass es ihm schlecht gehe. «Ich wurde im Gefängnis schon zweimal geschlagen und werde beleidigt.» Mit seiner rumänischen Verlobten hat er einen gemeinsamen dreijährigen Sohn. «Sie hält zu mir und unterstützt mich.»

Bezüglich der Vergewaltigungen ist er grundsätzlich geständig. «Es tut mir leid und ich übernehme die Verantwortung.» Er realisiere erst heute, wie schlimm die Taten damals gewesen seien. Er sei unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden, was die Vergewaltigungen aber nicht entschuldige. Er sei bereit, eine deliktsorientierte Therapie zu machen und abstinent zu leben.

Laut dem Gerichtspsychiater liegt keine gravierende psychische Störung vor, und der Beschuldigte war zum Tatzeitpunkt schuldfähig.

Verteidigerin will Strafe von maximal sechs Jahren

Der Staatsanwalt verlangt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 18 Jahren, die Verwahrung und eine 15-jährige Landesverweisung. «Der Beschuldigte hat das Leben eines Mannes und die Vergewaltigung zweier Frauen auf dem Gewissen.»

Demgegenüber fordert die Verteidigerin eine Strafe von maximal sechs Jahren. Auf die Verwahrung sei zu verzichten. «Die Voraussetzungen dafür sind nicht erfüllt. Es besteht kein extrem hohes Rückfallrisiko.»

Das Obergericht sprach den Beschuldigten der mehrfachen qualifizierten Vergewaltigung, sexuellen Nötigung sowie der versuchten schweren Körperverletzung schuldig. Es verurteilte den Rumänen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14,5 Jahren und ordnete eine Landesverweisung von 15 Jahren an. «Ihre Taten sind der Albtraum von jeder Frau, die alleine unterwegs ist», sagte der Richter. Das Urteil der Vorinstanz sei zu mild.

Auf eine Verwahrung verzichtete das Gericht, da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür fehlten.

Stefan Hohler

Stefan Hohler (hoh), arbeitet seit 2020 als Gerichtsreporter für 20 Minuten.

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