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Friday, October 30, 2026

Klage in Rheinland-Pfalz: Wie viel Unterrichtsausfall ist zu viel?

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Blick in ein leeres Klassenzimmer in einer Schule.

Früherer Schüler klagt Wie viel Unterrichtsausfall ist zu viel?

Stand: 30.10.2026 • 08:56 Uhr

Ein ehemaliger Schüler verklagt das Land Rheinland-Pfalz, weil während seiner Oberstufenzeit zu viel Unterricht ausgefallen sein soll. Mit dem Fall beschäftigt sich jetzt das Verwaltungsgericht Neustadt.

Christoph Kehlbach

Elija Walk studiert mittlerweile Sozial- und Kommunikationswissenschaften. Darauf beworben hat er sich mit einem Abiturschnitt von 2,1. Das war das Resultat am Ende seiner Schulzeit. Doch eigentlich sei ein besserer Notenschnitt möglich gewesen, sagt er. Denn in seiner Oberstufenzeit an einem Gymnasium in Landau sind mehr als 400 Schulstunden nach Angaben der Familie ausgefallen.

Das habe ihn im Vergleich zu anderen Schülern und Schülerinnen, die regelmäßiger Unterricht hatten, benachteiligt. Und mit einem besseren Notenschnitt hätte er auch mehr Möglichkeiten gehabt. "Mit mehr Unterricht hätte ich möglicherweise bessere Prüfungsergebnisse erzielen können", sagt er. "Vielleicht hätte ich dann ein anderes Studium gewählt."

Wie vergleichbar sind die Abi-Leistungen?

Rund ein Drittel seines Unterrichts an einem Gymnasium in Landau sei in der Oberstufe ausgefallen, erzählt Walk. In den Leistungskursen, die besonders stark in die Abiturnote einfließen, sei es sogar noch mehr gewesen. Als dann die Prüfungen kamen, hätten er und seine Mitschüler nicht so viel Stoff gelernt wie Gleichaltrige an anderen Schulen.

Walk legte Widerspruch ein und klagt nun vor Gericht, mit dem Ziel einer Neubewertung seiner Abi-Leistungen. Die Kernfrage, mit der sich das Verwaltungsgericht Neustadt in Rheinland-Pfalz beschäftigen muss: Kann die Leistung von Schülern, bei denen viel Unterricht ausfällt, gleich bewertet werden wie die Leistung von Schülern, bei denen alle Stunden stattfinden?

Walk sagt, die Reaktionen von ehemaligen Mitschülern und Lehrern auf seine Bemühungen machten ihm Mut - fast alle seien positiv. Es gehe ihm nicht darum, Lehrer anzuprangern, deren Unterricht ausgefallen ist - sondern das System zu hinterfragen: Wie sollten Unterrichtsausfälle kompensiert werden - und wie werde Chancengleichheit im Abitur sichergestellt?

Klageziel ist die Neubewertung der Prüfungsergebnisse

Juristisch richtet sich die Klage von Walk gegen das Land Rheinland-Pfalz. Im Gerichtssaal wird das Land von der sogenannten Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vertreten. Die ist für die gesamte Schulaufsicht in Rheinland-Pfalz verantwortlich und auch für die Verwaltung des Personals, also der Lehrkräfte.

Walk sagt, dass er auch für künftige Schülergenerationen kämpfe. Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage im Verwaltungsrecht ist es allerdings, dass der Kläger geltend macht, in eigenen Rechten verletzt zu sein. Klagen alleine "zum Wohle der Allgemeinheit" haben keine Aussicht auf Erfolg. Walks Klage ist daher gerichtet auf eine Neubewertung seiner Prüfungsergebnisse im Abitur.

Allgemeiner Gleichheitssatz verletzt?

Er beruft sich dabei auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Sein Anwalt Martin Malcherek, der auch politisch für die Linke aktiv ist, sagte dem SWR, Walk sehe eine Verletzung der Chancengleichheit. Und zwar, weil für ihn aufgrund der mangelnden Vorbereitung durch ausgefallenen Unterricht eben eine andere Prüfungssituation bestanden habe, als für andere Abiturienten.

"Wir wollen prüfen, ob die Leistung eines Schülers, der nur 60 von 100 Schulstunden tatsächlich unterrichtet wurde, nicht anders bewertet werden muss als die eines Schülers oder einer Schülerin, die das komplette rechtlich vorgegebene Soll an Unterricht erhalten hat", sagt Malcherek.

Die Klage bewegt sich also in einem Spannungsfeld: Laut Grundgesetz und auch laut Schulgesetz von Rheinland-Pfalz untersteht das Schulwesen der staatlichen Aufsicht. Dazu zählt unter anderem auch die Organisation des Unterrichts. Die Verantwortung liegt also grundsätzlich beim Staat. Es gibt allerdings keine Verpflichtung des Staates, lückenlos den kompletten Unterricht, so wie er im Stundenplan vorgesehen ist, zu garantieren. Auch ist keine Höchstzahl von maximal zulässigen Ausfallstunden im Gesetz genannt.

Kernfrage dürfte also sein, ob der Unterrichtsausfall in Landau so extrem war, dass hieraus tatsächlich eine Verletzung von Walks Rechten als Schüler resultierte. Und dann in einem zweiten Schritt, was das konkret für seine Abiturnote bedeutet.

Im Eilverfahren hatte Elija Walk keinen Erfolg mit seinem Antrag, nun verhandelt das Verwaltungsgericht erstinstanzlich in der Hauptsache.

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